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Das Netzwerk für die Beschäftigten der Weiterbildungsbranche
organisiert vom Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di


Rehabilitationsmaßnahmen
Menschen, die auf Grund ihrer körperlichen, psychischen, Sinnes- oder Lern-Behinderung keinen betrieblichen Ausbildungsplatz bekommen, können in Berufsbildungswerken (BBW) die Erstausbildung machen.

Menschen, die wegen einer Behinderung ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr ausüben können, haben ebenfalls einen Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation. Sie können in einem Berufsförderungswerk (BFW) ausgebildet werden. Die Rehabilitationsmaßnahme besteht überwiegend in einer Umschulung, d. h. dem Erlernen eines neuen Berufs.

Die Durchführung findet je nach Art und Schwere der Behinderung in Weiterbildungsbetrieben, in Betrieben oder in Berufsförderungswerken (BFW) statt. Die Ansprüche auf berufliche Rehabilitation sind im SGB IX geregelt.

ver.di versteht sich sowohl als Interessensvertretung der behinderten Menschen als auch der Beschäftigten der Rehabilitationseinrichtungen. Ansprechpartner für die BBWs ist Norbert Faust, für die BFWs Hermann Ziegenbein.



Der DGB fordert eine bessere berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung
(13.04.2010) Vor einem Jahr trat in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Anlässlich dieses Jubiläums veranstaltet der DGB die Fachtagung „Eine Arbeitswelt für alle – Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Arbeitsleben“ und präsentiert seine Positionen zur so genannten inklusiven Arbeitswelt.
„Um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen, müssen künftig mehr Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben teilhaben können“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach am Dienstag in Berlin. „Die Konvention verlangt gleiche Chancen für Menschen mit und ohne Behinderung auf gute, sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.“
Wir dokumentieren hier den Teil der Broschüre, der sich mit Fragen der beruflichen Weiterbildung beschäftigt.

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Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt im Rahmen beruflicher Rehabilitation
(02.02.2010) "Erwerbsarbeit ist einer der wichtigsten Aspekte gesellschaftlicher Teilhabe. Berufliche Rehabilitation dient dazu, diese Teilhabe (wieder-) herzustellen und auf Dauer zu sichern. Über die arbeitsmarktintegrative Wirkung dieser Teilhabeleistungen ist allerdings wenig bekannt.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jetzt eine neue Studie über die Wirkung von Rehabilitationsmaßnahmen auf die Erwerbstätigkeit der Betroffenen veröffentlicht.

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