Wahlunterlagen BR

Für Betriebe zwischen 5 und 50 Beschäftigten gilt das vereinfachte Wahlverfahren, für Betriebe über 100 Beschäftigten das normale Wahlverfahren. Bei Betrieben zwischen 51 und 100 Beschäftigten können sich Beschäftigte und Arbeitgeber auf das vereinfachte Verfahren verständigen. Kommt diese Verständigung nicht zustande, wird die Betriebsratswahl nach dem normalen Verfahren durchgeführt.

Für die Wahl von Personalräten und Mitarbeitervertretungen gelten besondere Bestimmungen, die sie bei de Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erfahren können.

Hier bekommen Sie weitere Informationen zu den Wahlverfahren:
Vereinfachtes Wahlverfahren
Normales Wahlverfahren