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Lebensbegleitende Berufsberatung bei der Bundesagentur für Arbeit

Sachstand und Umsetzung beim Projekt der Bundesagentur für Arbeit „Lebensbegleitende Berufsberatung“ im Land Bremen


Frage 1. Wann, wo und in welcher Form wird das von der Agentur angekündigte Angebot der Berufsberatung (unter anderem bereits in den sogenannten Vor-Vor-Entlass-Klassen) für Schüler*innen an den allgemeinbildenden Schulen, an den beruflichen Schulen und Hochschulen in Bremen umgesetzt? Gibt es hierfür einen konkreten Ablaufplan, auf den sich die Schulen und Hochschulen einstellen können?

Antwort des Senats

Die Implementierung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ (LBB) durch die Agentur für Arbeit in Bremen und Bremerhaven erfolgt grundsätzlich im Kontext der Zusammenarbeit der Partner der Jugendberufsagenturen in Bremen und Bremerhaven.

An den allgemeinbildenden Schulen – den Oberschulen, Gymnasien und gymnasialen Oberstufen der Oberschulen und Gymnasien – erfolgt die schrittweise Einführung ab dem Schuljahr 2019/2020.

Ziel der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ ist es, eine frühere und höhere Präsenz der Berufsberatung vor Ort an den Schulen zu erreichen, um möglichst allen Schüler*in-nen mindestens eine Einzelberatung in der Schule anzubieten.

Bisher erfolgte die Beratungsleistung der Arbeitsagentur vor Ort an den Schulen ab der Vorentlassklasse, an den Oberschulen also ab der 9. Jahrgangsstufe.

Seit dem Schuljahr 2019/2020 stehen alle Angebote den Lehrkräften und Schüler*innen an den Oberschulen bereits ab der 8. Klasse (Vor-Vor-Entlassklasse) zur Verfügung und an den Gymnasien und gymnasialen Oberstufen stehen die Angebote - zunächst nach Absprache - bereits ab der 9. Klasse zur Verfügung.

An weiterführenden Berufsfachschulen und Berufsschulen wird die Einführung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ ab dem Schuljahr 2020/2021 erfolgen. Hier war die Studien- und Berufsberatung bisher nicht regelmäßig präsent.

Die „Lebensbegleitende Berufsberatung“ zielt hier auf die Intensivierung der Aktivitäten in der Berufsorientierung und Berufsberatung sowie - je nach individuellem Bedarf - geeigneten Förderangeboten (z.B. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung, außerbetriebliche Ausbildungen, ausbildungsbegleitende Hilfen) auch für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf und möglichem Reha-Status.

Außerdem wird Beratung zur Unterstützung der Vermittlung in Ausbildung und zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen angeboten. Die Präsenz der Berufsberatung in Schulsprechstunden wird in Absprache mit den Schulen weiter ausgebaut mit der Zuständigkeit einer Beratungsfachkraft für jede Schule als fester Ansprechperson und regelmäßigen Sprechstunden in der Schule.

Die Umsetzung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ sowohl an den Oberschulen, den Gymnasien als auch an den Berufsbildenden Schulen erfolgt auch in Bremerhaven. Die Partner Magistrat und Agentur für Arbeit haben dazu Abläufe bestimmt und transparent mit den Schulen kommuniziert. Dieser Prozess dauert derzeit noch an.

An den Hochschulen werden ab dem Jahr 2021/2022 die Bedarfe für eine Einführung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ geklärt.

An der Universität Bremen besteht seit 2001 das Career Center als Gemeinschaftseinrichtung der Universität Bremen und der Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Die Beratung erfolgt mit einem Vollzeitpersonalvolumen an 4 Tagen pro Woche, hinzukommen Abendveranstaltungen. Hier finden Studierende, die sich während des Studiums auf einen Berufseinstieg vorbereiten wollen, Absolvent*innen sowie wissenschaftliche Mitarbeitende auf ihrem Weg in ihre Berufskarriere eine umfängliche Unterstützung. Über eine Aufstockung wird 2021 entschieden.

Die Hochschule Bremen als zweitgrößte staatliche Hochschule Bremens hält einen eigenen Career Service mit offenen Beratungsangeboten vor. Der Ablaufplan zur stufenweisen Umsetzung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ ist dort bekannt und die Zentrale Studienberatung sowie der Career Service werden zu Beginn des Jahres 2021 gemeinsam den Bedarf eruieren.

Die Hochschule Bremerhaven bietet bereits jetzt vielfältige Möglichkeiten der Beratung und Unterstützung an und kooperiert auch mit der Agentur für Arbeit. In der Regel wenden sich die Studierenden mit Beratungsbedarf direkt an das Career Service Center, sodass nur ein nachrangiges Interesse an einer ergänzenden Beratung durch die Agentur für Arbeit besteht.

Die Hochschule für Künste ist offen für Gespräche über die Einführung eines entsprechenden Angebots.


Frage 2. In welchem Zeitraum und Umfang ist im Land Bremen mit der Umsetzung der Ankündigung zu rechnen, die vor-Ort-Präsenz der Agentur an allen Schulformen deut-lich auszubauen? Wird dies – und wenn ja, in welcher Schrittigkeit – auch Sprechstunden und individuelle Einzelberatungen beinhalten?

Antwort des Senats

Die Umsetzung der Intensivierung der Beratung an allgemeinbilden Schulen inklusive Se-kundarstufe II an Gymnasien und Oberstufenzweigen der Oberschulen erfolgt ab Schuljahr 2019/2020 (1. Stufe).

Die konkrete Umsetzung wird in den Berufsorientierungs-Teams der Schulen gemeinsam geplant. Mit der Einführung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ bereits ab der 8. Jahrgangsstufe besteht die Chance, die Ergebnisse der Potenzialanalysen und Werkstatt-tage für den weiteren Weg der beruflichen Orientierung, der über konkrete Praktika führt, nutzbar zu machen und mit einer zweiten Beratung nach dem Praktikum den Übergang noch bewusster zu gestalten.

Die Umsetzung der Intensivierung des Beratungsangebotes an Berufsschulen und berufs-bildenden Schulen erfolgt ab Schuljahr 2020/2021 (2.Stufe).

Hierzu finden derzeit Abstimmungsgespräche zwischen der Senatorin für Kinder und Bildung und der Arbeitsagentur statt. Hier werden wesentliche übergeordnete Kriterien für eine gelingende Verzahnung der Berufsberatung mit den Berufsorientierungsangeboten im schulischen Übergangssystem und in den studienqualifizierenden Bildungsgängen vereinbart. Gleichzeitig wird für die berufsqualifizierenden Bildungsgänge unter Einbeziehung der Arbeitnehmerkammer Bremen und des Projekts „Ausbildung – Bleib dran!“ erörtert, wie zukünftig das Aufgabenfeld der Prävention von Ausbildungsabbrüchen sinnvoll im Zusammenspiel zwischen der Agentur für Arbeit und „Ausbildung – Bleib dran!“ bearbeitet wird. Nach der Klärung werden die Berufsbildenden Schulen über die abgestimmten Angebote in der Schulleiter*innen-Dienstbesprechung informiert. Eine schulindividuelle Abstimmung mit der Berufsberatung ist daran anschließend vorgesehen.

Der Zeitraum der Implementierung begann auch in Bremerhaven mit dem laufenden Schuljahr. Der Umfang ist auf die Schulstandorte und deren Bedarfe anzupassen – dabei werden pädagogische Aspekte je nach Schulform und Zielgruppe besonders berücksichtigt. Die Abstimmungen dazu erfolgt unmittelbar zwischen den Partnern Magistrat und Agentur für Arbeit auf Arbeits- und Entscheidungsebene.

Die Umsetzung der Intensivierung des Beratungsangebotes an Hochschulen sowie für Nichtschüler*innen erfolgt ab Schuljahr 2021/2022 (3.Stufe).


Frage 3. Werden potenzielle Abbrecher*innen von Ausbildung und/ oder Studium ebenfalls individuell mit dem Ziel der Vermeidung von Abbrüchen beraten und in welcher Intensität und Breite mit welchen Ressourcen und innerhalb welchen Zeitrahmens soll dies konkret geschehen?

Antwort des Senats

Die „Lebensbegleitende Berufsberatung“ soll einen zusätzlichen Beitrag zur Prävention von Ausbildungsabbrüchen leisten. Es geht um Früherkennung von Abbruchrisiken, um Konfliktberatung und ggf. um das Aufzeigen von Alternativen. Im Fokus stehen dabei besonders Berufe mit hohen Lösungsquoten.

Diese Aufgaben wird die „Lebensbegleitende Berufsberatung“ in Bremen in enger Zusammenarbeit mit dem Projekt „Ausbildung – Bleib dran!“ wahrnehmen, das von der Senatorin für Kinder und Bildung gemeinsam mit der Arbeitnehmerkammer Bremen verstetigt wurde. In Bremerhaven wird die Verzahnung mit dem Projekt „Du schaffst das!“ erfolgen, das potenzielle Abbrecher*innen sowohl vor Ort in den Schulen als auch am Standort der Jugendberufsagentur berät.

An der Universität Bremen werden potentielle Studienabbrecher*innen bereits heute im Career Center von den Mitarbeitenden der Agentur für Arbeit beraten. Für das Wintersemester 2021/22 ist eine eigene Veranstaltung zum Thema „Studienabbruch“ geplant.

An der Hochschule Bremen finden Studienzweifler*innen Unterstützung bei der Zentralen Studienberatung, beim Career Service und im Zentrum für Lehren und Lernen, die eng zusammenarbeiten. Die Agentur für Arbeit wird bei Zweifeln am Studium als externe Ansprechpartnerin vorgeschlagen und wird insbesondere vom Career Service an Veranstaltungen, u.a. auch zum Thema Studienabbruch, beteiligt. Eine Ausweitung durch die Agentur für Arbeit ist nicht geplant.

An der Hochschule Bremerhaven bietet das Programm „Land in Sicht“ sowohl für Studienzweifler*innen als auch für Menschen eine Alternative, die nach ersten Studienerfahrungen einen Wechsel in ein berufliches Ausbildungsverhältnis anstreben. Dieses Projekt wird von der Agentur für Arbeit unterstützt, die zudem als offizielle Partnereinrichtung fungiert.

An der Hochschule für Künste erfolgt die Beratung von Studienzweifler*innen direkt auf der Ebene des zuständigen Lehrpersonals oder der Verwaltungsebene.


Frage 4. Mit welchen Konzepten, Ressourcen und Plänen wird die Agentur die von ihr in Aussicht gestellte enge Kommunikation mit Lehrenden, Schulpsycholog*innen, So-zialarbeiter*innen und weiteren Akteur*innen an den Schulen sowie die angekündigte Elternarbeit praktisch umsetzen?

Antwort des Senats

Die Bundesagentur für Arbeit hat mit der Einführung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ ihre personellen und technischen Ressourcen weiter ausgebaut. Bislang wurden 38 Vollzeitstellen eingesetzt.

Vorgesehen ist folgende Erhöhung der Anzahl der Berater*innen:
  • In der 1. Stufe ab Schuljahr 2019/2020: Erhöhung um 6 Vollzeitstellen
  • In der 2. Stufe ab Schuljahr 2020/2021: Erhöhung um 2,5 Vollzeitstellen
  • In der 3. Stufe ab Schuljahr 2021/2022: Erhöhung um 3,5 Vollzeitstellen

Künftig stehen dann insgesamt 50 Vollzeitstellen zur Verfügung, was einer Erhöhung um 32% entspricht.

Alle Kund*innen der Studien- und Berufsberatung sollen darüber hinaus noch stärker von der Weiterentwicklung und Verbesserung des Medienangebotes der Bundesagentur für Arbeit profitieren. Mit dem Selbsterkundungstool (SET) steht ein hochwertiges Angebot für alle Schüler*innen und Studierenden zur Kompetenzfeststellung zur Verfügung. Die Agentur für Arbeit hat einen Leitfaden zur „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ erstellt, der den Beteiligten bei der Einführung zur Verfügung gestellt wird und auch der Ermittlung der kommunalen Bedarfe dient. Die Beratungsleistung der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ wird an den Schulen in Bremen entweder individuell geleistet und/ oder im Team in enger Abstimmung mit den von den schulischen Berufsorientierungskräften koordinierten Berufsorientierungsteams. Diesen gehören Klassen- und Jahrgangslehrkräfte ebenso an wie Sozialpädagog*innen, Mitarbeitende der Regionalen Beratungs- und Unterstützungs-Zentren (ReBUZ) und Mitarbeitende der Zentralen Beratung Berufsbildung (ZBB) der Senatorin für Kinder und Bildung sowie weitere Beteiligte zur Unterstützung bei Fall-konferenzen in besonderen Problemlagen.

In Bremerhaven fand eine Bedarfsermittlung für Bremerhavener Schulen statt. Eine enge Kommunikation mit der Agentur für Arbeit erfolgt während der Einführung von „Lebensbegleitende Berufsberatung“ über die Strukturen der Jugendberufsagentur Bremerhaven (Berufsorientierungskoordination, Gremien, Laufbahnberatung Berufliche Schulen, Arbeitskreis Schulvermeidung etc.).


Quelle: Antwort des Bremer Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 20/293 (zu Drs. 20/229), 20. Wahlperiode 25.02.2020

Schlagworte zu diesem Beitrag: Ausbildung, Lebenslanges Lernen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.02.2020