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Die Zwei-Klassen-Gesellschaft

Wer nur auf die Weiterbeteiligung schaut, verstärkt am Ende die soziale Auslese in der Weiterbildung

Der grundlegende Wandel von Arbeit, Wirtschaft und Gesellschaft führt zu massiven Umstrukturierungen von Produktionsprozessen und Beschäftigung. Zentral ist es in diesem Prozess deshalb, allen Menschen die Teilhabe an guter Erwerbsarbeit und zur persönlichen Entwicklung zu eröffnen bzw. zu bewahren. Hierzu sind verschiedene Aktivitäten und die Beteiligung mehrerer Akteure nötig.

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sehen eine zukunftsorientierte Qualifizierungs- und
Weiterbildungspolitik dabei als einen wichtigen Schlüssel zur Teilhabe an Guter Arbeit.

Hieraus lassen sich unter anderem folgende Maßnahmen ableiten:
  • Bessere Rechte für Betriebsräte: Einführung eines generellen Initiativ- und Mitbestimmungsrechts bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierung: Zur Stärkung von Weiterbildung im Betrieb ist Mitbestimmung zentral. Wer von Beschäftigungssicherung redet, muss auch die Frage der Qualifikation der Beschäftigten mit einbeziehen. Damit kann auch sichergestellt werden, dass die gesamte Belegschaft von betrieblicher Weiterbildung profitiert.

  • Implementierung betrieblicher Weiterbildungsmentoren: Im Betrieb müssen Kompetenzen der Berufsberatung und der beruflichen Begleitung aus- und vielerorts neu aufgebaut werden. Daher sollten auf der Seite der Betriebs- und Personalräte und Vertrauensleute, Kolleginnen und Kollegen zu betrieblichen Weiterbildungsmentorinnen und –mentoren weitergebildet werden. Sie sollen vor allem bildungsferne und geringqualifizierte Beschäftigte besser als bisher für Qualifizierung erreichen. Durch persönliche Ansprache und individuelle Begleitung können so Ängste und Vorbehalte abgebaut werden. Grundlage dafür ist Vertrauen. Auf betrieblicher Ebene kann das durch gewerkschaftliche Vertrauensleute organisiert werden, sie sind nah dran und kompetent. Und sie genießen das Vertrauen der Beschäftigten. Betriebliche Weiterbildungsmentorinnen und -mentoren sind besonders gut geeignet für die Ansprache von Bildungsbenachteiligten und sollten von daher staatlich gefördert werden.

  • Fortführung der ESF-Sozialpartnerrichtlinie Das Programm „Fachkräfte sichern: weiter bilden und Gleichstellung fördern“ des Europäischen Sozialfonds soll auch in der neuen Förderperiode 2021-2027 weitergeführt werden. Es ist das einzige ESF-Programm, das die aktive Einbindung der Sozialpartner bei der Entwicklung und Umsetzung von kleinen und mittleren Unternehmen eigene Strukturen zur Weiterbildungsförderung aufzubauen und weiterzuentwickeln, könnte die ESF-Sozialpartnerrichtlinie hier einen wesentlichen Beitrag leisten.

  • Einführung eines Transformationskurzarbeitergeldes: Die Einführung eines Transformationskurzarbeitergeldes soll Beschäftigte und Betriebe bei der Bewältigung des Strukturwandels unterstützen. Es ist zu erwarten, dass es in einer Reihe von Betrieben grundlegende betriebliche Umbauprozesse, verbunden mit Produktionseinbrüchen, geben wird. Hier gilt es an das bewährte Instrument der Kurzarbeit anzuknüpfen und eine zur Flankierung des Wandels adäquate Variante zu entwickeln und diese mit Qualifizierung zu verbinden. Darauf zielt das Transformationskurzarbeitergeld: Es schafft die Möglichkeit, Kurzarbeit und Qualifizierung bei Erhalt des Beschäftigungsverhältnisses und der Chance auf eine Weiterbeschäftigung nach dem Umbau zu verknüpfen. Zudem würde durch ein gemeinsames Handeln der Betriebsparteien ein kollektiver Rahmen gestärkt und die Bundesagentur für Arbeit in den Prozess einbezogen werden.

  • Zudem muss das Nachholen eines Berufsabschlusses gefördert werden.

  • Quelle: expertise, Die Zwei-Klassen-Gesellschaft, DGB-Analyse zur sozialen Spaltung in der Weiterbildung 2019, Auswertung auf Basis des Adult Education Survey Trendberichts, Matthias Anbuhl, 14. Oktober 2019


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    Schlagworte zu diesem Beitrag: Berufliche Weiterbildung, Betriebliche Weiterbildung
    Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.11.2019