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Langzeitarbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen:

Weiterhin nur geringe Chancen auf Förderung

Das Wichtigste in Kürze

Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen haben deutlich schlechtere Chancen auf eine berufliche Reha-Maßnahme, wenn sie durch die Jobcenter betreut werden.

Bei den kommunalen Jobcentern sind die Chancen nochmal deutlich schlechter, als bei den gemeinsamen Jobcentern von Kommunen und Agenturen für Arbeit.

Kommunale Jobcenter fördern häufiger Kurzzeit-Praktika als die gemeinsamen Jobcenter, gemeinsame Jobcenter fördern häufiger Weiterbildungen als die kommunalen Jobcenter.

Die Eingliederungsquote der kommunalen Jobcenter ist mit 40 Prozent etwas geringer, als die der gemeinsamen Jobcenter von 42 Prozent.

Die Betreuung von Rehabilitanden bei den gemeinsamen Jobcentern wurde durch die Interne Revision der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Sommer 2018 als nicht zielführend bewertet.

Der DGB hat im Zuge dessen auf die mangelhafte Erkennung des Reha-Bedarfs bei Langzeitarbeitslosen hingewiesen. Ein halbes Jahr nach dem Bericht ist die Situation immer noch unverändert.

Der DGB fordert eine gesetzliche Regelung, die den Jobcentern - ähnlich den Agenturen für Arbeit - spezielle Reha-Vermittler*innen vorschreibt.

Weiterhin fordert der DGB eine bessere personelle und finanzielle Ausstattung der Jobcenter, damit sie die Zielgruppe Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen angemessen betreuen können.

Die geplanten Initiativen und laufenden Modellvorhaben des BMAS sind aus Sicht des DGB nicht geeignet, die Situation kurzfristig und flächendeckend zu verbessern.


Vorschläge des DGB

Das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales sollte die Problematik des erschwerten Zugangs in Maßnahmen der Beruflichen Reha im Hartz-IV-System schnellst-möglich lösen.

Nach Ansicht des DGB braucht es eine gesetzliche Vorgabe, dass in jedem Jobcenter spezielle Reha-Vermittler/innen vorgehalten werden müssen. Bislang sind solche Reha-Expertinnen und Experten bei den Jobcentern freiwillig und damit nicht flächendeckend vorhanden.

Neben dieser gesetzlichen Vorgabe braucht es die entsprechenden personellen Kapazitäten bei den Jobcentern in Form von zusätzlichem Personal. Das Erkennen von Reha-Bedarfen, die Zusammenarbeit mit anderen Reha-Trägern sowie die Wiedereingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen in den Arbeitsmarkt sind arbeits- und zeitaufwändige Prozesse, die eine intensive Begleitung und Fachwissen benötigen.

Wenn Reha-Bedarf zukünftig umfassend durch spezielle Vermittler*innen erkannt wird, muss es auch die finanziellen Möglichkeiten geben, die entsprechenden Maßnahmen zu finanzieren. Für kleinere Jobcenter sind Reha-Maßnahmen teilweise nicht bezahlbar. Deshalb schlägt der DGB weiterhin ein zentrales Reha-Budget für kleine Jobcenter vor, damit diese bei Bedarf Mittel für die Förderung der zum Teil längeren und kostenintensiveren Reha-Maßnahmen zur Verfügung haben.

Das BMAS setzt bislang auf die Förderung von Modellprojekten zum besseren Zugang zu Reha-Maßnahmen u.a. im Hartz-IV-System. Die Modellprojekte sind mittlerweile angelaufen und werden bis 2022 gefördert.

Der DGB sieht jedoch sofortigen Handlungsbedarf und empfiehlt eine schnelle gesetzliche Lösung verbunden mit mehr personellen und finanziellen Ressourcen für die Jobcenter. Die Ergebnisse aus den Modellprojekten können später in die Arbeit der speziellen Vermittler*Innen einfließen.

Eine gesetzliche Regelung würde auch entsprechend für die kommunalen Jobcenter gelten, auf deren Arbeitsmarktpolitik das BMAS nur über gesetzliche Vorgaben Einfluss hat.


Quelle: Berufliche Reha bei den Jobcentern - weiterhin nur geringe Chancen auf Förderung, arbeitsmarktaktuell Juli 2019



Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Berufliche Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 05.07.2019