Förderung der beruflichen Weiterbildung

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Über eine Milliarde Euro für Weiterbildung verschwinden in der Verwaltung der Jobcenter

Die Bundesregierung betont seit Jahren, dass es sich bei der Umschichtung der Mittel um eine „zielführende Eingliederungsstrategie der Jobcenter“ handele. Die einen würden halt mehr Personal zur Betreuung vorhalten, wenn sie das zielführender fänden. Die anderen mehr Bildungsangebote machen. So antwortete die Bundesregierung auch dieses mal auf die Frage von Sabine Zimmermann.

Bis heute fehlt der Nachweis, dass die angebliche „zielführende Umschichtung“ auch zu erkennbaren vermehrten Eingliederungserfolgen führt. Den Verdacht, es gehe um einen Ausgleich für eine unterfinanzierte Verwaltung, konnte die Bundesregierung bis heute nicht widerlegen. Auffällig sind zudem die großen Unterschiede bei der Umschichtung der Mittel. Das betrifft die einzelnen Jobcenter, aber auch die Bundesländer. Während das Saarland lediglich 5,5 Prozent umschichtete, sind es in Hessen mit 23,1 Prozent fast viermal so viel Mittel, die den Weg in die Verwaltung gefunden haben.


Frage der Abgeordneten Zimmermann an die Bundesregierung:

In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2005 bis 2018 bei den Jobcentern bundesweit insgesamt Umschichtungen zwischen Eingliederungs- und Verwaltungsbudget vorgenommen (absolut und prozentual vom Eingliederungsbudget)?

Die Bundesregierung antwortet darauf:

Der Bundesgesetzgeber hat die gegenseitige Deckungsfähigkeit der Mittel für Verwaltungskosten und für Eingliederungsleistungen bewusst geschaffen. Sie ermöglicht den Jobcentern, Einfluss auf die konkrete Mittelverwendung zu nehmen und vor dem Hintergrund der spezifischen Gegebenheiten in dezentraler Verantwortung vor Ort selbst zu entscheiden, ob eher eine maßnahmenorientierte Eingliederungsstrategie - aus Mitteln des Eingliederungstitels - oder eher eine intensive Betreuung durch die Beschäftigten des Jobcenters - finanziert aus den Verwaltungskosten - zielführender erscheint.

Im Jahr 2018 wurde der Ansatz für Verwaltungskosten um insgesamt rund 1.030 Millionen Euro verstärkt. Dies entspricht rund 23,0 Prozent der im Haushalt 2018 veranschlagten Mittel für Eingliederungsleistungen. Im Übrigen wird auf die Antworten der Bundesregierung vom 15. November 2017 auf die Schriftlichen Fragen Nummer 24 und 25 der Abgeordneten Sabine Zimmermann (BT-Drs. 19/72) sowie vom 22. Mai 2018 auf die Schriftliche Frage Nummer 55 der Abgeordneten Sabine Zimmermann (BT-Drs. 19/2334) verwiesen.

Für die kommenden Jahre hat sich die Bundesregierung entschlossen, die Jobcenter finanziell erheblich zu stärken. Im Bundeshaushalt 2019 und im Finanzplan bis zum Jahr 2022 konnte der finanzielle Rahmen des Gesamtbudgets erheblich erweitert werden. Bis zum Jahr 2022 wird der Eingliederungstitel SGB II um insgesamt vier Milliarden Euro aufgestockt. Dazu kommen bis zum Jahr 2022 im Verwaltungstitel SGB II weitere knapp 1,7 Milliarden Euro, insbesondere im Zusammenhang mit dem Mehrbedarf an Verwaltungskosten infolge der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst. Zusammen mit der verbesserten Regelung zur Inanspruchnahme von Ausgaberesten in Höhe von 400 Millionen Euro jährlich stellt die Bundesregierung den Jobcentern ab dem Jahr 2019 in der Summe jedes Jahr deutlich über 10 Milliarden Euro zur Verfügung, um Leistungsberechtigte zu betreuen, in Arbeit zu bringen und ihnen wieder eine Perspektive zu geben. Zudem hat der Bund die Voraussetzungen für den Passiv-Aktiv-Transfer geschaffen.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Erwerbslose, Bildungsgutschein
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 19.02.2019