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Tarifkommissionen beschließen Forderung

Mindestlohn für pädagogisches Personal in der beruflichen Weiterbildung

Der Mindeststundenlohn für das pädagogische Personal in der beruflichen Weiterbildung bei Trägern, die überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch erbringen, soll ab 01. Januar 2019 schrittweise von derzeit 15,26 Euro auf 18,13 Euro steigen. Das haben die Tarifkommissionen von ver.di und GEW in ihrer Sitzung am 17. Januar 2018 beschlossen. Zugleich fordern ver.di und GEW, einen Mindestlohn auch für das nichtpädagogische Personal zu verhandeln. Die Verhandlungen beginnen am 29. Januar in Hannover.

Mindestlohn für 2018 gilt allgemeinverbindlich.

Zum 01. Januar 2018 war der Mindestlohn für das pädagogische Personal um 4,5 % gestiegen. Somit beträgt das Einkommen in 2018:

2.587,67 Euro pro Monat bei einer 39 Stunden-Woche & 2.654,02 Euro pro Monat bei einer 40 Stunden-Woche.

Der Mindestlohn ist auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien ver.di/GEW und der Zweckgemeinschaft des BBB als Arbeitgeberverband für allgemeinverbindlich erklärt worden. Der Mindestlohntarifvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und läuft am 31. Dezember 2018 ohne Nachwirkung aus.

Vergabespezifischer Mindestlohn schließt Schlupflöcher.

Erstmals ist es gelungen, durch eine Änderung des SGB III (§ 185) und der entsprechenden Verordnung, den Mindestlohn auch auf alle Unternehmen und Arbeitnehmer*innen im pädagogischen Bereich zu erstrecken, die nicht nur überwiegend Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten und Dritten Sozialgesetzbuch erbringen. Damit ist eine wichtige gewerkschaftliche Forderung erfüllt. Diese Verordnung läuft am 31. Dezember 2018 aus.

Anschluss halten – Weiterbildner*innen verdienen mehr.

Der Weiterbildungsmarkt entwickelt sich dynamisch. Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt, die Herausforderungen der Digitalisierung der Arbeitswelt und des demografischen Wandels sowie der eklatante Fachkräftemangel in der beruflichen Weiterbildung werden die Herausforderungen der kommenden Jahre sein. Darauf müssen wir gemeinsam eine Antwort finden. Die hohe Qualität der Arbeit in der Weiterbildung hat ihren Preis. Das gilt sowohl für die Arbeitnehmer*innen im pädagogischen als auch im nichtpädagogischen Bereich.


Quelle: Januar 2018_Mindestlohn*1, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.01.2018