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Vergabemanagement der Bundesagentur für Arbeit

Tarifvertragsrecht

Das Vergaberecht für den Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Bundeagentur (BA) ist im April 2016 wesentlich geändert worden. Das betrifft nicht nur die Vergabeverfahren, sondern u.a. auch Kriterien die der Auftraggeber berücksichtigen muss. Mehr als ein Jahr später wollen wir wissen, wie die Novellierung des Vergaberechts in der Praxis wirkt und in wie weit die neu geschaffenen Spielräume bei der Vergabe genutzt wer-den. Die Auswirkungen sind maßgeblich für die Beteiligung der Betriebsräte an Personalplanung, -entwicklung und Qualifizierung der Beschäftigten. Wir sprechen mit Claus Birkicht (Leiter des zentralen Einkaufs, Bundesagentur für Arbeit, Nürnberg).

In Tarifverträgen werden kollektivrechtlich Arbeits- und Einkommensbedingungen zwischen den Tarifpartnern vereinbart. Sie sind unverzichtbar für den Schutz der Beschäftigten und bedeuten eine rechtliche Absicherung. Welche Möglichkeiten das Tarifrecht dafür vorhält, was diese voneinander unterscheidet und welche Wechselwirkung entstehen können wird Prof. Klaus Bepler (vors. Richter des Bundesarbeitsgerichtes a.D.) erläutern und mit den Teilnehmenden diskutieren.


Hier geht es zum Flyer mit weiteren Informationen zum Tagesseminar.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 11.08.2017