Tarifinformationen

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Tarifverträge für die Berufsförderungswerke (BFW) in Niedersachsen und die INN-tegrativ gGmbH abgeschlossen!

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

nach intensiven Verhandlungen konnte zwischen der Gewerkschaft ver.di und der Arbeitgeberin eine weitreichende Tarifeinigung für die vorhandenen Beschäftigten der Berufsförderungswerke in Weser-Ems, Bad Pyrmont und Goslar sowie für die zukünftigen Beschäftigten der INN-tegrativ gGmbH erzielt werden.

Zwei Tarifverträge abgeschlossen

In zwei Tarifverträgen werden zukünftig die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten geregelt:

Für alle beim Betriebsübergang in die neue INN-tegrativ befristet und unbefristet Beschäftigten gelten ihre bisherigen Tarifverträge weiter. Für die Beschäftigten in Weser-Ems und Bad Pyrmont der Tarifvertrag der Länder (TVL) und für die Beschäftigten des BFW Goslar der Tarifvertrag Diakonie Niedersachsen (TV DN). Damit konnte sichergestellt werden, dass die Beschäftigten durch die Verschmelzung der drei BFW’s keine Nachteile haben und ihre bisher erreichtes Gehaltsniveau und ihre Beschäftigungszeiten auch in der neuen Gesellschaft fortgelten.

Für alle Beschäftigten in den BFW’s, die beim Betriebsübergang in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen oder einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag erhalten sollen, gilt ein einmaliges Wahlrecht in den Tarifvertrag der INN-tegrativ gGmbH. Ob sich ein solcher Wechsel lohnt, kann eine Beratung bei der Gewerkschaft ver.di zeigen. Wir helfen gerne.

Für die neue INN-tegrativ gGmbH konnte ein Tarifvertrag abgeschlossen werden, der weitestgehend den Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen anwendet.

Das ist ein großer Erfolg für uns, denn damit wird ein Tarifvertrag, der für eine ganze Branche gilt (Soziale Dienstleistungen der diakonischen Einrichtungen in Niedersachsen) auf die neue INN-tegrativ übertragen.

Künftig gelten also die wesentlichen Arbeitsbedingungen des TV DN auch für die Beschäftigten der drei Berufsförderungswerke in Niedersachsen in folgenden Bereichen: Entgelthöhe, Urlaubstage und Arbeitszeit sowie die weiteren Bedingungen des TV DN.

Die Bezüge zum kirchlichen Arbeitsrecht (zwingende Mitgliedschaft in der Kirche, Geltung des kirchlichen Mitarbeitervertretungsrechts) wurden für alle Beschäftigten aus den Tarifverträgen herausgenommen.

Betriebliche Altersversorgung auch künftig

Für alle Beschäftigten konnte auch die zusätzliche betriebliche Altersversorgung abgeschlossen werden. Je nach Standort wird diese entweder bei der EZVK oder der VBL abgeschlossen. Damit bleibt diese wichtige weitere Säule der Altersversorgung auch zukünftig erhalten.

Bei der Jahressonderzahlung haben wir uns abweichend vom TV DN mit der Arbeitgeberin für alle zukünftigen Beschäftigten der INN-tegrativ auf einen garantierten Mindestbetrag von 700,00 € plus eine gewinnabhängige weitere Zahlung geeinigt. Um der besonderen wirtschaftlichen Lage der neuen Gesellschaft Rechnung zu tragen, war das leider notwendig.

Für alle bisher auch schon bei den BFW’s beschäftigten MitarbeiterInnen bleibt es bei der Jahressonderzahlung bei ihren bisherigen Regelungen nach dem TVL oder TV DN.

Mitgliederplus

Zusätzlich haben alle ver.di-Mitglieder nun das Recht sich bis zu fünfmal im Jahr zu Mitgliederversammlungen während der Arbeitszeit zu treffen.

Insgesamt sind wir mit diesem Ergebnis sehr zufrieden. Unser Dank gilt natürlich den KollegInnen, die mit ihrer Mitgliedschaft die Verhandlungen überhaupt erst möglich gemacht haben. Damit konnte in den Verhandlungen der Weg für einen Haustarifvertrag ab 1. Juni 2017 letztlich frei gemacht hat.


Quelle: Informationen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft, Fachbereich 05, Juni 2017,
ver.di Tarifkommission Berufsförderungswerke Weser-Ems, Bad Pyrmont und Goslar


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Ausbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.06.2017