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Mehr Festanstellungen, Mindesthonorare, Tarifverträge für Arbeitnehmerähnliche

Berliner rot-rot-grüne Koalition will das Honorarunwesen im öffentlichen Bereich angehen

Verlässliche Personalentwicklung und gute Arbeit

Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode einen gesetzlich und hochschulvertraglich fixierten Paradigmenwechsel in der Personalentwicklung an den Berliner Hochschulen einleiten: für Daueraufgaben sollen Dauerstellen geschaffen werden. Befristungen soll es nur noch mit sachlichem Grund, insbesondere für Qualifikationsphasen geben – mit entsprechend gegenseitiger Bindung bei Betreuung und Qualifikationsziel. Die hochschulvertraglich fixierten Mindestvertragslaufzeiten sollen verbindlich werden. Die familienpolitische Komponente des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes soll in allen Hochschulen regelhaft angewandt werden. Die Koalition will zudem Modelle entwickeln, in denen auch Drittmittelprojekte teilweise über unbefristete Beschäftigte umgesetzt werden können. Die hierfür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen wird die Koalition schaffen. Die Koalition wird die Mindesthonorare für Lehraufträge erhöhen und den Anteil der Lehraufträge, die nicht dem Wissenstransfer aus der Praxis dienen, zugunsten regulärer Arbeitsverhältnisse senken. Die Finanzierung der Angleichung des Tarifniveaus im Botanischen Garten an den TV-L nach 2017 wird die Koalition im Hochschulvertrag absichern.

Öffentlichen Dienst zum Vorbild machen

Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellten bis 2021. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.

Freie Szene stärken, Arbeitsbedingungen verbessern

Die Freie Szene ist integraler Bestandteil der herausragenden Kulturlandschaft Berlins und begründet in besonderem Maße den internationalen Ruf der Hauptstadt als Metropole zeitgenössischer Kunstproduktion. Um soziale Standards ohne quantitative Abstriche in den Förderprogrammen zu sichern und notwendige Verstärkungen im System der Basis-, Spielstätten und Konzeptförderung vorzunehmen, wird die Koalition die Förderung von Künstler*innen, Projekten und Freien Gruppen deutlich erhöhen. Zusätzlich wird ein Festivalfonds aufgelegt. Ankerinstitutionen der Freien Szene werden besser ausgestattet, Kooperationsmittel für die Zusammenarbeit von Freier Szene und Kultureinrichtungen bereitgestellt.

Den begonnen Kurs der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der freien Künstler*innen der Stadt, durch die Einführung von Mindesthonoraren und -gagen in öffentlich geförderten Projekten, dessen Höhe sich am NV-Bühne orientiert und das als Kalkulationsgrundlage in die Projektbeantragung sukzessive festgeschrieben wird, setzen wir fort. Die Koalition will eine solide soziale Absicherung für die selbstständigen Künstler*innen erreichen.

Zur Unterstützung der Bildenden Künstler*innen werden die mit Landesmitteln geförderten Institutionen künftig verpflichtet, bei allen Ausstellungen Honorare an die ausstellenden Künstler*innen zu zahlen.
Um nicht zu einer Einschränkung des Angebots zu kommen, müssen die Haushaltsmittel entsprechend erhöht werden. Die Koalition unterstützt die Entstehung von Genossenschaften und andere Formen selbstorganisierter, künstlerischer Arbeit. Dieses soll insbesondere durch Beratung und Bereitstellung von Räumen geschehen.

Gute Arbeit bei Musik- und Volkshochschulen

Den Öffentlichen Dienst wird die Koalition zum Vorbild für gute Arbeit machen. Die Entlohnung für Lehrkräfte an Volkshochschulen und Musikschulen wird die Koalition erhöhen und prüfen, wie eine bessere soziale Absicherung sichergestellt werden kann. Dafür werden bei dauerhaftem Tätigkeitsbedarf Honorarverträge in Arbeitsverträge umgewandelt, mit einem Zwischenziel von mindestens 20 Prozent Festangestellte an den Musikschulen bis 2021. Die Koalition wird die Honorarordnungen des Landes im Hinblick auf Angemessenheit im Zusammenhang mit der Durchsetzung des effektiven Mindestlohns und Vergleichbarkeit auf den Prüfstand stellen. Für arbeitnehmerähnliche Beschäftigte will die Koalition eine tarifvertragliche Regelung abschließen.

Im Bereich der Zuwendungsempfangenden will die Koalition mehr Mittel zur Verfügung stellen, damit Tarifsteigerungen in den Grenzen des Besserstellungsverbots Rechnung getragen werden kann. Für kleine Projekte soll eine verbesserte Berücksichtigung ihrer Personalkosten erfolgen. Gleichzeitig soll sichergestellt und kontrolliert werden, dass diese Mittel tatsächlich für Tariferhöhungen bzw. für Vergütungssteigerungen bei den Beschäftigten verwandt werden.

In den Leistungsverträgen bei Entgeltfinanzierung werden Kontrollmöglichkeiten für verpflichtende Personalschlüssel und eine tariforientierte Vergütung der Beschäftigten vereinbart.


Quelle: Berlin gemeinsam gestalten.
Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen

Koalitionsvertrag zwischen der SPD, den Linken und den Grünen, Berlin November 2016


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 24.11.2016