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Berufsbildungsmaßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen an Berufsschulen?

Der Vorstand des BBB hat sich auf seiner letzten Sitzung zum wiederholten Male mit den staatlichen Berufsschulen beschäftigt, die vielerorts in die aktive Arbeitsmarktpolitik drängen und Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen anbieten wollen.

Vor mehreren Wochen hat er sich diesbezüglich an die Bundesarbeitsministerin gewandt und dabei deutlich gemacht, dass er darin einen eklatanten Verstoß gegen das Gebot der Subsidiarität und auch gegen die Chancengleichheit im Wettbewerb sieht.

Bei einem mittlerweile auf Ende Juli terminierten Gespräch mit der Spitze des BMAS wird diese Frage eine große Rolle spielen.

Wenn ein Träger Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsmarktdienstleistungen durchführen will, muss er sich im Vorfeld in einem komplizierten und aufwändigen Verfahren nach einer Zulassungsverordnung (AZAV) zertifizieren lassen, er muss dabei ein Qualitätssicherungssystem, die regelmäßige Qualifizierung der Mitarbeiter, ein entsprechendes Leitbild und vieles mehr nachweisen.

Die Berufsschulen versuchen, über die Kultusministerien ein solches Verfahren zu umgehen beziehungsweise mit Sonderregelungen dieses Verfahren zu vermeiden. Berufsschulen können so konkurrenzlos kostengünstige Angebote machen, denn Infrastruktur und Personal sind ja staatlich finanziert.

Es gibt somit keine gleichen Ausgangsbedingungen für alle Anbieter dieser Leistungen, darin sehen wir eine schwerwiegende Wettbewerbsverzerrung und die Durchbrechung des Subsidiaritätsprinzips.

Auch die zunehmend zu beobachtenden Selbstvornahmen, also Maßnahmen, die die Job Center selbst mit eigenem Personal durchführen, sind ein weiteres schwerwiegendes Problem, das wir sehen: Job Center führen zunehmend selbst und mit eigenem Personal Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahmen durch, statt die bewährten und qualifizierten Träger damit zu beauftragen.

"Beides", so Thiemo Fojkar, Vorsitzender des BBB, "sowohl die Arbeitsmarktaktivitäten staatlicher Schulen als auch die Praxis der Selbstbeauftragung kann nicht hingenommen werden. Es handelt sich hier um einen massiven Eingriff in die wirtschaftlichen Handlungsfelder von privaten Bildungsunternehmen, die Subsidiarität wird vollständig missachtet, der Wettbewerb massiv verzerrt."


Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V. vom 9. Juli 2014


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 09.07.2014