Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Branchentarifvertrag Weiterbildung

Mühsame Verhandlungen

Am 14. Mai 2014 wurden in Göttingen die Tarifverhandlungen mit der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger der beruflichen Bildung zum Branchentarifvertrag Weiterbildung fortgesetzt. Wesentliche Fortschritte gab es in diesen Verhandlungen keine. Sie werden am 14. Juli 2014 fortgesetzt.

In dieser nunmehr dritten Verhandlungsrunde boten die Arbeitgeber uns eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 39,75 Stunden an – mit 15 Minuten weniger als in der letzten Runde ein Trippelschritt in die richtige Richtung. Keine Bewegung gab es arbeitgeberseitig bei Regelungen über Vor- und Nachbereitungszeitungen. Bei den Freizeitfahrten auch nur wenig Bewegung. Nunmehr ist ein Pauschalausgleich von 12 Stunden je Tag der Freizeitfahrt auf dem Tisch, allerdings lehnen sie weiter einen weiteren materiellen Ausgleich ab.

Abgelehnt werden weiterhin von den Arbeitgebern branchenweite Regelungen zur Qualifizierung mit einem Rechtsanspruch auf Weiterbildung, Regelungen zur Einschränkung von Befristungen und zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten.

Einigung besteht hinsichtlich Urlaubsregelungen. Danach haben wir einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen mit einem Übertragungszeitraum bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres.

Fazit: Die Vorstellungen in zentralen Bereichen des Branchentarifvertrages wie Arbeitszeit, Regelungen zur Eindämmung der Befristungspraxis und zu einem Qualifizierungstarifvertrag liegen weit auseinander. Für uns ist klar: Auf die Inhalte eines Tarifvertrage kommt es an! Light-Versionen sind mit uns nicht zu machen!


Quelle: Tarifinfo Mai 2014, Bereich Weiterbildung des Bundesfachbereichs Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 22.05.2014