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Kahlschlag in der Arbeitsmarktpolitik geht weiter

In den zurückliegenden Jahren wurden die Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik im Bereich Hartz IV annähernd halbiert. Der Etat für Eingliederungsleistungen sank von 6,6 Milliarden Euro im Jahr 2010 auf 3,9 Milliarden in 2013. Mit ihrem Haushaltsentwurf für das Jahr 2014 (und darüber hinaus) stellt die Große Koalition klar, an diesem arbeitsmarktpolitischen Kahlschlag festzuhalten.

Dabei signalisieren prekäre Beschäftigung und die verfestige Langzeiterwerbslosigkeit einen großen Bedarf an einer nachhaltig gestalteten und finanzierten Arbeitsmarktpolitik: mit mehr und besseren Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierung, guter öffentlich geförderter Beschäftigung sowie einer intensiven, individuellen Betreuung, die auf eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt setzt statt auf kurzfristige Vermittlung in prekäre Jobs.

Das alles setzt notwendigerweise eine bessere Mittel- und Personalausstattung voraus. Beides bleibt die Regierung von Union und SPD für 2014 und darüber hinaus schuldig. Der angestrebte Haushalt einer „schwarzen Null“ ab 2015 wird teuer erkauft. Den Preis bezahlen Langzeiterwerbslose und Geringqualifizierte, denen nachhaltige Arbeitsmarktmaßnahmen verweigert werden.




Vom „Sparpaket 2010“ zum Haushalt 2014

Die aktuellen Haushaltsplanungen sind nicht ohne die Kürzungen der letzten Jahre zu verstehen. Im Sommer 2010 beschloss die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung für den Zeitraum 2011-2014 ein „Zukunftspaket“. Zentraler Bestandteil dieses „Zukunftspaketes“ waren Kürzungen im Bereich Arbeit und Soziales im Umfang von rund 32 Milliarden Euro. Allein 16 Milliarden Euro betrafen den Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik: Streichungen in dem weitgehend durch Beitragsmittel finanzierten Bereich der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) und dem durch Steuermittel finanzierten Bereich Hartz IV (SGB II).

Begründet wurden die Einschnitte mit der sinkenden Arbeitslosigkeit und dem Ziel, die Vermittlung effizienter zu gestalten. Ergänzend zu den Kürzungen im Haushalt beschloss die CDU/CSU-FDP-Regierung 2011 eine sogenannte „Instrumentenreform“. Mit dieser wurden Rechtsansprüche der Erwerbslosen abgebaut, der Billiglohnsektor ausgedehnt und Instrumente für öffentlich geförderte Beschäftigung gestrichen.

Infolge dieser Kürzungspolitik ist in den zurückliegenden vier Jahren die aktive Arbeitsmarktpolitik massiv runter gefahren worden, findet in vielen Bereichen nicht mehr statt. Der Haushaltsentwurf für 2014 und die mittelfristige Finanzplanung der Bundesregierung sehen vor, die Arbeitsmarktförderung dauerhaft auf diesem geringen Niveau einzufrieren.




Keine Arbeitsmarktwende mit dem Haushaltsentwurf 2014

Legt man die durchschnittliche Pro-Kopf-Förderung aus dem Jahr 2010 (also vor den Kürzungen) zu Grunde, müsste angesichts der prognostizierten Anzahl an Arbeitslosen im SGB II von 1.965.000 für 2014 der Etat bei mindestens 5,5 Milliarden Euro liegen. Nicht einberechnet ist hier, dass bei den verbleibenden Arbeitslosen nicht selten mehr Vermittlungsbemühungen und ein größerer Personaleinsatz nötig sind.

Mit einem grundlegenden Mittelansatz von rund 3,9 Milliarden Euro bleibt der Haushaltsansatz für aktive Arbeitsmarktpolitik im SGB II weit hinter den Anforderungen zurück. Das gilt auch, wenn die jenseits des eigentlichen Haushaltstitels ebenfalls zur Verfügung gestellten 159,6 Millionen Euro tatsächlich dem Eingliederungstitel zukommen (siehe unten Scheinlösung: Mittelaufstockung).

Scheinlösung: Mittelaufstockung

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart worden, die Mittel für die Eingliederung Arbeitsuchender in den
Jahren 2014 bis 2017 um 1,4 Milliarden Euro anzuheben. Ein entsprechender Haushaltsvermerk liegt nun vor.

Aber! Entgegen dem Wortlaut des Koalitionsvertrags folgt aus der Vereinbarung keine Mittelaufstockung: Die Summe verteilt sich zunächst auf vier Jahre. Und auch die in diesem Jahr fälligen 350 Millionen Euro werden nicht wirklich zusätzlich aufgebracht, sondern „zu Lasten aller Einzelpläne“ aus den „Ausgaberesten“ zusammengekratzt. Die Summe relativiert sich ein weiteres mal, bedenkt man, dass 2013 trotz steigender Beschäftigung 366 Millionen Euro in der Arbeitsförderung im SGB II nicht abgerufen wurden und zugleich 445 Millionen der Eingliederungsmittel auf den Titel der Verwaltungskosten übertragen wurden.

Vor diesem Hintergrund ist zu befürchten, dass mit den in Aussicht gestellten zusätzlichen Mitteln in der Praxis die Löcher bei der strukturellen Unterfinanzierung der Verwaltungskosten gestopft werden. Für den diesjährigen Eingliederungstitel sollen laut einer Information des BMAS tatsächlich auch nur 159,6 Millionen Euro zur Verfügung stehen, 165,4 Millionen Euro für Verwaltungskosten.

Die Koalitionsankündigung ist im Kern eine Nullnummer, die den Handlungsbedarf ignoriert!


Quelle: Information des Bundestagsabgeordneten Sabine Zimmermann (DIE LINKE) vom 15. April 2014.

Sie können das vollständige Papier hier als pdf-Datei herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Erwerbslose
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 29.04.2014