Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Nachwirkung nur für Gewerkschaftsmitglieder

Tarifvertrag Verwaltung gekündigt

Die Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung hat zum 30. Juni 2013 den Tarifvertrag für Arbeitnehmer/-innen in der Verwaltung gekündigt. Der Tarifvertrag sieht eine Mindestvergütung für Arbeitnehmer/-innen in der Verwaltung, die mit Sachbearbeitungsaufgaben betraut sind, von 10,71 € in Westdeutschland und 9,53 € in Ostdeutschland sowie einen Urlaubsanspruch von 30 Urlaubstagen vor. Der Tarifvertrag gilt für die Verwaltungsbeschäftigten, die bei einem Unternehmen beschäftigt sind, das Mitglied in der Zweckgemeinschaft des Bundesverbandes der Träger beruflicher Bildung ist.


Welche Folgen hat die Kündigung des Tarifvertrages für die Gewerkschaftsmitglieder?


Ab dem 1. Juli 2013 wirkt der Tarifvertrag nach, d. h. für Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften (ver.di und GEW) hat die Kündigung zur Folge, dass der Tarifvertrag zwar nicht mehr zwingend, aber unmittelbar weiter gilt. Tarifgebundene Arbeitnehmer/-innen, beschäftigt beim tarifgebundenen Arbeitgeber, verlieren daher kein Geld, keinen Urlaubstag. Der Tarifvertrag gilt solange unmittelbar weiter, bis er durch eine andere „Abmachung“ ersetzt wird. Dies kann ein neuer Tarifvertrag sein, aber auch neue, veränderte, möglicherweise auch verschlechterte Arbeitsverträge.


Wichtig: Keinen neuen Arbeitsvertrag und auch keinen Zusatz zum Arbeitsvertrag unterschreiben! Lasst euch von ver.di beraten.


Für wen gilt die tarifliche Nachwirkung?


Die Nachwirkung gilt für alle Arbeitnehmer/-innen, die vor dem Ende der Laufzeit des Tarifvertrages ver.di-Mitglied sind und in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt sind. Somit besteht für alle noch nicht in ver.di Organisierten Arbeitnehmer/-innen im Monat Juni die Gelegenheit, sich durch einen Beitritt zur ver.di die tarifliche Nachwirkung zu sichern.


Quelle: Tarifinfo des Bereichs Weiterbildung im Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung in ver.di


Tipp: Flugblatt kopieren, auslegen oder an das Schwarze Brett heften oder einfach von hier aus an KollegInnen weitersenden. Damit alle informiert sind!


Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.06.2013