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Honorare in der Weiterbildung

In den letzten Jahren wurde die Möglichkeit, Honorare aus der Weiterbildung in die Honorartabelle von Mediafon einzugeben, verstärkt genutzt. Inzwischen können dort über 800 Honorare aus vielen Bereichen der Weiterbildung eingesehen werden.
Seit 2008 wertet Netzwerk-Weiterbildung die dort eingetragenen Honorare aus. Natürlich sind die Ergebnisse nicht repräsentativ. Jede/r kann, niemand muss ein Honorar eingeben.
Die weiterhin steigende Zahl von eingegebenen Honoraren lässt dennoch Aussagen über die allgemeine Entwicklung der Honorarsätze in der Weiterbildung zu. Wie in den Vorjahren befinden sich die meisten Honorare im Bereich bis 20 Euro/Unterrichtseinheit (UE). Für den Zeitraum 2011/2012 waren es 225 von 347 Honoraren, das entspricht 65 % der Honorare. Auf über 25 Euro je Unterrichtseinheit entfielen 71 oder 20,5 % der Honorare. Die Verteilung der Honorare, bezogen auf die Höhe der Honorarsätze, hat sich danach kaum verändert.


Verteilung der Honorare in Euro/Unterrichtseinheit



Bei einigen Honorareingaben waren in einem Datensatz unterschiedliche Tätigkeiten/Honorarsätze angegeben. Für jede/n Tätigkeit/Honorarsatz wurde in der Auswertung ein eigener Datensatz eingegeben. Einige Eingaben konnten nicht für die Auswertung genutzt werden. Die Zahl der ausgewerteten Honorarsätze stimmt daher nicht mit der Zahl der in Mediafon eingegebenen Datensätze überein.

Um eine Vergleichbarkeit der Daten zu ermöglichen, wurden alle Angaben auf einer einheitlichen Vergütungsbasis von 45 Unterrichtsminuten je Unterrichtseinheit (UE) ausgewiesen. Davon abweichende Angaben wurden entsprechend umgerechnet.

In die Untersuchung einbezogen wurden 121 Honorarsätze für 2009, 186 Honorarsätze für 2010, 252 Honorarsätze für 2011 und 94 Honorarsätze für 2012 (Stand 27. 06. 2012).

Die Honorarsätze verteilen sich nach der Honorarhöhe wie folgt:



In der Weiterbildung wird der größte Teil des Unterrichts auf Basis von Honorarverträgen erbracht. Viele Honorarkräfte arbeiten tatsächlich nebenberuflich. Doch die Zahl der Selbstständigen in der Weiterbildung nimmt zu. Was für den einen ein angenehmes Zusatzeinkommen darstellt, reicht für den anderen kaum zum Leben. Während eine nebenberufliche Lehrtätigkeit in der Regel sozialversicherungsfrei und häufig auch steuerrechtlich priviligiert ist (z. B. durch die Übungsleiterpauschale), muss bei selbstständiger Tätigkeit der volle Sozialversicherungsbetrag durch die Honorarkraft gezahlt werden.

Bei einem Honorarsatz von 20 Euro/UE und einer Jahresstundenzahl von 1.100 Unterrichtsstunden (44 Wochen je 25 Unterrichtsstunden) beliefe sich das Jahreseinkommen auf 22.000 Euro. Davon sind zunächst die vollen Sozialversicherungsbeiträge (ohne Arbeitslosenversicherung) zu entrichten. Das wären ca. 8.200 Euro. Vor Steuern blieben dann noch 13.800 Euro übrig. Allein für die Rentenversicherung fielen gut 4.300 Euro an Prämien an. Mit diesen Prämien ist am Ende des Erwerbslebens (45 Beitragsjahre) gerade mal eine Rente drin, die sich auf dem Niveau der sogenannten „Grundsicherung im Alter“ bewegt. Altersarmut wäre die unvermeidbare Folge.

Honorarsätze von 20 Euro und darunter führen bei Selbstständigen in der Weiterbildung automatisch zu Altersarmut. Eine ausreichende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist damit nicht möglich. Honorare, die offensichtlich Armut erzeugen, bezeichnen wir daher als Armutshonorare.

Knapp 2/3 oder 225 Honorare erfüllen diese Bedingung im Zeitraum 2011/2012. Viele Auftraggeber missachten offensichtlich ihre sozialen Verpflichtungen gegenüber ihren Honorarkräften. Gerade einmal 71 Honorare oder 20,5 % liegen im Bereich über 25 Euro/UE. Doch erst jenseits dieser Honorargrenze beginnt der „grüne Bereich“.


Entwicklung der durchschnittlichen Honorarhöhe in einzelnen Bildungsbereichen



Drei Bereiche liegen mit dem durchschnittlichen Honorar z. T. deutlich unter der Marke von 20 Euro/UE. Dass ist der Bereich der Fremdsprachen, die öffentlich geförderte Weiterbildung durch die BA und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und allgemeine Kurse der Volkshochschulen und vergleichbare Bildungsangebote.

Kurse im Bereich der EDV und an Hochschulen liegen im Schnitt im Bereich von 24 und 28 Euro/UE. Die Bereiche der (erstmals) erfassten politischen Bildung und der beruflichen Weiterbildung liegen mit durchschnittlichen Honorarsätzen von 42 und 53 Euro/UE deutlich darüber. Nur in diesen beiden Weiterbildungsbereichen lässt sich anscheinend ein auskömmliches Honorar erzielen.


Öffentlich geförderte Weiterbildung

Die von öffentlichen Aufträgen abhängige Weiterbildung wird weiterhin schlecht bezahlt. Das betrifft die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) geförderten Bereiche der Beruflichen Bildung und Bewerbungstrainings und die über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) finanzierten Kurse für Deutsch als Fremdsprache (DaF) und Integrationskurse.

Alle Bereiche haben gegenüber der letzten Auswertung die Durchschnittshonorare leicht gesteigert. Die durchschnittlichen Honorarsätze bewegen sich jetzt zwischen 17,02 Euro/UE bei Bewerbungstrainingsmaßnahmen und 19,16 Euro/UE bei Maßnahmen der Beruflichen Weiterbildung durch die BA.

Die durchschnittlichen Honorare bei DaF (18,78 Euro/UE) und in Integrationskursen (18,10 Euro/UE) sind ebenfalls leicht gestiegen. Die Daten stimmen mit Angaben der Bundesregierung überein, wonach der überwiegende Teil der Kursträger angab, „mindestens 18 Euro als Honorarsatz zu zahlen“ (Bundestagsdrucksache 17/10067).



Fremdsprachen

Die durchschnittlichen Honorarsätze für fremdsprachlichen Unterricht sind auf 16,35 Euro/UE gefallen. Von den jetzt ausgewerteten Honoraren (43 in 2011/2012) liegt die Mehrheit im Bereich von 15 – 20 Euro/UE. 27 oder 63 % der angegebenen Honorare sind hier anzutreffen. 12 Honorare liegen unter 15 Euro/UE. 4 Honorarangaben von 2 Bildungsträgern liegen sogar unter 10 Euro/UE.
Gerade private Sprachschulen werben mit dem Angebot von Kleingruppen (4 - 8 TeilnehmerInnen). Doch die Kleingruppen alleine können die niedrigen Honorare nicht erklären. Denn die im Internet veröffentlichen Preise von 7 bis 9 Euro/UE bringen dem Träger bei einer Gruppengröße von z. B. 5 TeilnehmerInnen immerhin Stundensätze von 35 – 45 Euro.

Bei den Volkshochschulen, die zwischen 14,10 und 19,70 Euro/UE zahlen (bei 13 Nennungen), liegen die Preise für Sprachkurse deutlich darunter. Hier ist die Unterrichtsstunde schon für 2,40 Euro zu haben. Da bleibt bei Mindestteilnehmerzahlen von 7 bis 10 Personen nicht viel Geld in der Kasse, um anständige Honorare zu zahlen.

Politische Bildung

Die erstmals ausgewiesene Politische Bildung weist bei einem durchschnittlichen Honorar von 42,52 Euro/UE eine große Spannbreite bei den tatsächlich gezahlten Honorare aus. Sie reicht von 11,25 Euro/UE (für Jugendbildungsarbeit) bis zu 100 Euro/UE (bei Betriebsräteschulungen).

Auffällig sind die besonders niedrigen Honorare im Bereich von Jugendbildungsmaßnahmen und entwicklungspolitischen Seminaren. Mehr als 20 Euro/UE scheint in diesem Marktbereich nicht gezahlt zu werden.

Auf der anderen Seite befinden sich Seminare für betriebliche Interessenvertretungen und gewerkschaftliche Bildungsmaßnahmen. Immerhin 12 oder 50 % aller genannten Honorare liegen über 40 Euro/UE. Bis auf eine Ausnahme (Seminar für ehrenamtliche Richter) betreffen alle Angaben in diesem Bereich gewerkschaftliche Bildungsträger.

Berufliche Weiterbildung

Die berufliche Weiterbildung hat mit 53,28 Euro/UE wie in den Vorjahren den höchsten durchschnittlichen Honorarsatz. Die tatsächlich gezahlten Honorare liegen zwischen 15 Euro/UE und 217 Euro/UE. Kein anderer Bildungsbereich weist eine derart hohe Spreizung bei den gezahlten Honoraren aus.

Der besonders hohe Durchschnittssatz wird von einigen sehr lukrativen Tagesseminaren verursacht. Immerhin 9 angegebene Honorarsätze betragen 100 Euro/UE oder mehr. Zwischen 20 und 40 Euro/UE befinden sich mit 23 Nennungen 40 % aller eingegebenen Honorarsätze. Damit liegen diese Honorare in der beruflichen Weiterbildung im Schnitt zwar deutlich über den anderen Weiterbildungsbereichen. Gleichzeitig weichen sie deutlich vom Durchschnittswert in der beruflichen Weiterbildung nach unten ab.

So bleiben nur zwei relativ kleine Marktsegmente übrig, die wirklich lukrative Honorare bieten. Der Bereich der gewerkschaftlichen und politischen Bildung, der institutionell von Gewerkschaften, Stiftungen u. ä. Organisationen angeboten wird. Und der Bereich der betrieblichen Weiterbildung, der mit Tagesseminaren spezielle Themen für Unternehmen und Einzelpersonen bedient.

Honorarspreizung in verschiedenen Bildungsbereichen

Die Spreizung der Honorarsätze ist in den verschiedenen Bildungsbereichen sehr unterschiedlich ausgeprägt.



Die berufliche Weiterbildung und die politische Weiterbildung haben wir nicht in die Grafik aufgenommen, da die Spreizung der Honorarsätze sehr groß ausfällt. Eine gemeinsame Darstellung würde die Spreizung der anderen Bereiche „verschwinden“ lassen.

In sechs Weiterbildungsbereichen liegt der Mittelwert unter 20 Euro/UE. Das betrifft die öffentlich finanzierte Weiterbildung im Bereich der BA und beim BAMF, die Volkshochschulen und den Fremdsprachensektor. Da die Volkshochschulen ebenfalls von öffentlicher Förderung abhängig sind und im Bereich der Fremdssprachen häufig Kursangebote für die BA und das BAMF durchgeführt werden, müssen auch diese Weiterbildungsbereiche zumindest indirekt der öffentlich geförderten Weiterbildung zugerechnet werden. Die Abhängigkeit von staatlicher Finanzierung bedeutet für diejenigen, die die Leistung im operativen Geschäft erbringen, nicht gerade auskömmliche Einkünfte. Das sind in der Mehrzahl Honorarkräfte. Staatliche Förderung in der Weiterbildung und Armutslöhne für Honorarkräfte schließen sich nicht aus; dass genaue Gegenteil ist der Fall. Die Forderung nach einer höheren Weiterbildungsbeteiligung soll für den Staat so wenig Kosten wie möglich verursachen; Dumpinglöhne und Dumpinghonorare in der Weiterbildung eingeschlossen.

Honorarverteilung in den Weiterbildungsbereihen

In drei Bereichen finden sich kaum nenenswerte Schwankungen bei den Honoraren. Das betrifft den Bereich der Bewerbungstrainings (10 – 19,50 Euro/UE), die Integrationskurse (12,75 – 23 Euro/UE) und die allgemeinen Kurse der Volkshochschulen (13,50 – 26,25 Euro/UE). Im Bereich Bewerbungstraining wird die Spanne durch einen Ausreißer nach unten (mit 10 Euro/UE) ein wenig verzehrt. Das nächst höhere Honorar beträgt hier 14,25 Eur/UE. Würde man in der Auswertung diesen „Ausreißer“ weglassen, dann würden in den drei genannten Weiterbildungsbereichen die Honorar fast gleichmäßig um den jeweiligen Mittelwert verteilt erscheinen. Die Durchschnittswerte der Honorare können daher als typische Marktpreise für diese Weiterbildungsbereiche bezeichnet werden. Da sich die genannten Durchschnittshonorare unter dem Schwellenwert von 20 Euro/UE befinden, führen die Marktpreise bei Selbstständigen in der Weiterbildung zu Armut und Altersarmut!

In den Bereichen Fremdsprachen (6,50 – 33,20 Euro/UE), Deutsch als Fremdsprache (11 – 32,80 Euro) und der beruflichen Bildung durch die BA (10,50 – 37,50 Euro/UE) sind die Schwankungen um den Durchschnittswert der Honorare stärker ausgeprägt. Doch auch in diesen drei Weiterbildungsbereichen liegt das Durchschnittshonorar unter 20 Euro/UE.

Bei den Fremdsprachen wird dieser Effekt durch 2 angegebene Honorare erzeugt, die nicht typisch für diesen Markt sind. Da gibt es ein Fremdsprachenangebot einer Industrie- und Handelskammer mit 28 Euro/UE und einen Kurs an der Helmut Schmidt Universität mit 33,20 Euro/UE. Lässt man diese beiden Angaben weg, endet der Markt auch hier bei 23 Euro/UE.

In der beruflichen Bildung durch die BA erhalten wir das gleiche Bild. Zwei Honorarsätze liegen mit 35 Euro/UE und 37,50 Euro/UE deutlich über dem üblichen Honorarsätzen. Lässt man diese beiden Angaben weg, endet das Spitzenhonorar in diesem Bereich bei 25 Euro/UE.

Im Bereich Deutsch als Fremdsprache sieht es ähnlich aus. Hier bilden 3 Honorare, alle gezahlt vom Goethe-Institut, die Spitzengruppe bei den Honorarsätzen (26,60 – 32,80 Euro/UE). Das „normale“ Honorar endet hier bei 23 Euro /UE.

Die stärkeren Spreizungen in den zuletzt genannten Weiterbildungsbereichen weisen daher nicht auf bessere Honorarsätzen hin. Sie stammen von Sonderfällen, die nicht typisch für die Märkte sind. Lässt man diese Sonderfälle weg, gibt es keinen Unterschied zu den zuerst beschriebenen Weiterbildungsbereichen. Bei maximal 25 Euro/UE ist üblicherweise Schluss.

Im Bereich der Hochschulen liegt das übliche Honorar zwischen 25 – 40 Euro/UE, der Durchschnittssatz beträgt 28,44 Euro/UE. Im Bereich der EDV ist die Spanne wiederum durch zwei Honorarsätze (52,50 und 56,25 Euro/UE) deutlich nach oben verschoben. Lässt man diese Werte weg, so endet das übliche Honorar bei 33 Euro /UE. Das durchschnittliche Honorar beträgt hier 24,16 Euro/UE.

Dunkelschwarze Schafe

Wir haben auch in dieser Auswertung den Bereich der Schülernachhilfe aufgrund geringer Fallzahlen nicht aufgenommen. Bei 10 Nennungen beträgt das Durchschnittshonorar 10,61 Euro/UE, die Spanne der gezahlten Honorare beginnt bei 7 Euro/UE und endet bereits bei 15 Euro/UE. 3 Angaben lagen unter 10 Euro/UE. Selbst die wissenschaftliche Beratung durch Professoren schützt hier nicht vor absoluten Dumpinghonoraren von 10 Euro/UE. Angeblich „wissenschaftlich bestätigte Qualität“ im Unterricht, und das zu solchen Entgelten? Was wird da eigentlich „wissenschaftlich“ geprüft? Ordentliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, zu denen ein angemessenes Entgelt zu zählen hat, zumindest nicht.

Auch Honorarsätze im Fremdsprachenbereich zwischen 6,50 und 8,50 Euro/UE, wie wir sie bei 2 Anbietern vorgefunden haben, zeugen nicht gerade von einer Seriosität der Anbieter. Dazu gesellt sich noch ein TÜV zertifizierter Anbieter von EDV-Kursen zu einem Honorarsatz von 7,50 Euro/UE.

„Sicher ist es der Wille des Kapitalisten, zu nehmen, was zu nehmen ist. Uns kommt es darauf an, nicht über seinen Willen zu fabeln, sondern seine Macht zu untersuchen, die Schranken dieser Macht und den Charakter dieser Schranken.“ So schrieb es Karl Marx in Lohn, Preis und Profit im Jahr 1865. Bei den oben beschriebenen Honorarsätzen scheint es kaum noch Schranken zu geben, die den Willen des Kapitalisten, zu nehmen, was zu nehmen ist, begrenzen würden. Doch solcher Schranken bedarf es dringend, soll die Weiterbildung nicht endgültig zum billigen Jakob des Bildungswesens verkommen.

Unterstützen Sie die Honorartabelle bei mediafon

Bei mediafon gibt es seit einigen Monaten die Möglichkeit, Honorarsätze in der Weiterbildung sowohl unter dem Bereich „Bildungshonorare“ als auch unter dem Bereich „Honorarumfrage Solo-Selbstständige“ einzugeben. Die neue Eingabemöglichkeit unter „Honorarumfrage Solo-Selbstständige“ ist für alle Bereiche der Selbstständigkeit konzipiert worden. Sie bietet gegenüber den vorherigen Abfragen die Möglichkeit, wesentlich detaillierte Informationen zu erfassen. Auf Dauer möchten wir die alten Abfragemasken einstellen.
Für die diesjährige Auswertung sind allerdings nur die Daten aus der alten Eingabemaske „Bildungshonorare“ genutzt worden, da beide Datensätze nicht vollständig vergleichbar sind.

Machen Sie weiter mit. Tragen Sie ihnen bekannte Honorare bei mediafon ein.

Mindestlohn in der Weiterbildung

Zum 1. August 2012 soll der Mindestlohntarif in der Weiterbildung in Kraft treten. Der Tarifvertrag regelt Mindestarbeitsbedingungen für pädagogisches Personal in der Branche Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II und SGB III. Das betrifft in unserer Auswertung den Bereich der „Beruflichen Bildung BA“. Der Tarifvertrag gilt nur für das pädagogische Personal der Weiterbildungsträger.

Ver.di fordert in seinem Selbstständigenpolitischen Programm:

„Für Arbeit muss ein angemessenes Entgelt gezahlt werden – gleich, ob sie von angestellt oder selbstständig Erwerbstätigen geleistet wird.“

Für unter die unter den Mindestlohn Weiterbildung fallenden Selbstständigen sollten daher die gleichen Entlohnungsbedingungen gelten wie für die sozialversicherungspflichtigen Angestellten. Für den Bildungsträger darf die Entscheidung, ob eine Leistung durch festangestelltes Personal oder durch Honorarkräfte erbracht wird, nicht durch Kostengesichtspunkte entschieden werden. Die Aufwendungen für eine Honorarkraft müssen für den Arbeitgeber mindestens genauso hoch sein wie für einen festangestellten Beschäftigten. Nur dann wird die Entscheidung „Festangestellt oder Honorarkraft“ nach sachlichen Kriterien (wer kann was unterrichten) entschieden.

Der Mindestlohn muss nach den gesetzlichen Vorgaben in Form eines Stundenlohns ausgewiesen werden. Überträgt man diesen Stundenlohn auf eine 39 Stundenwoche, so ergibt sich daraus ein durchschnittlicher monatlicher Mindestlohn von

Westdeutschland 2.139,40 Euro
Ostdeutschland 1.901,25 Euro.


Für den Arbeitnehmer ergibt das ein Jahresbrutto von

Westdeutschland 25.552,80 Euro
Ostdeutschland 22.815,40 Euro.


Da eine Honorarkraft die Sozialversicherung (ohne Arbeitslosenversicherung) alleine von seinem Honorar bezahlen muss, muss der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (ca. 19 %) noch dazu gerechnet werden. Das ergibt einen Zuschlag für Honorarkräfte von

Westdeutschland 4.855,03 Euro
Ostdeutschland 4.334,85 Euro.


Als Jahreshonorar müssten demnach für eine Vollzeit arbeitende Honorarkraft gezahlt werden

Westdeutschland 30.407,83 Euro
Ostdeutschland 27.149,85 Euro.


Was bedeutet das für den üblichen Honorarsatz? Von den 52 Wochen fallen bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weg – 5 Wochen Urlaub nach dem Tarifvertrag – 2 Wochen für gesetzliche Feiertage – 1 Woche krankheitsbedingt. Die tatsächliche Arbeitsleistung beträgt daher 44 Arbeitswochen im Jahr.

Geht man von einer durchschnittlichen Unterrichtsleistung von 25 Unterrichtsstunden aus, kommt eine Vollzeitkraft bei 44 Unterrichtswochen auf 1.100 Unterrichtsstunden im Jahr. Das Jahreshonorar für Selbstständige ist demnach durch 1.100 Unterrichtstunden zu teilen, um ein vergleichbares Entgelt gegenüber sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu gewährleisten. Als Honorar müsste dann gezahlt werden:

Westdeutschland 27,64 Euro/UE
Ostdeutschland 24,68 Euro/UE.


Nur bei Zahlung dieser Honorarsätze kann von einer Gleichbehandlung von festangestellten KollegInnen und Honorarkräften die Rede sein. Nur zur Erinnerung: Der durchschnittliche Honorarsatz in diesem Bereich beläuft sich bei den angegebenen Honoraren bei 19,16 Euro/UE. Die Honorare müssten um gut 1/3 oder 36 % erhöht werden, um Honorarkräfte den festangestellten KollegInnen gleichzustellen.


Im Gegensatz zum Tarifvertrag lässt sich ein Mindesthonorar für Selbstständige nicht einfach gesetzlich erzwingen. Außerdem muss verhindert werden, dass Arbeitgeber versuchen, durch den vermehrten Einsatz von Honorarkräften oder noch schlechteren Honorarsätzen die Kosten auf die Beschäftigten abzuwälzen. Die Betriebsräte müssen sich als Vertreter aller Beschäftigten verstehen. Sie sollten alle ihre rechtlichen Möglichkeiten bei der Beschäftigung von Honorarkräften umfassend ausschöpfen (siehe die Broschüre „Umgang mit der Beschäftigung von DozentInnen“, zu beziehen über den Fachbereich 5 in ver.di). Sie müssen sich mit der sozialen Situation von Honorarkräften auseinandersetzen und auch deren Interessen gegenüber den Bildungsträgern vertreten, im Interesse aller Beschäftigten. Außerdem wäre es möglich, die Arbeitsbedingungen von Honorarkräften mit den Arbeitgebern nach § 12 a Tarifvertragsgesetz zu regeln, soweit sie als „arbeitnehmerähnliche Personen“ eingestuft werden. Nur durch gemeinsame Aktionen wird es möglich sein, die „Honorarschwelle“ von 20 Euro/UE zu überwinden.


Peter Schulz-Oberschelp
Netzwerk-Weiterbildung

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Honorar, Freiberufler/Selbstständige
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.07.2012