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Internationaler Bund zum Branchenmindestlohn Weiterbildung:

Und täglich grüßt das Murmeltier!

Die IB Gruppe verweigert sich weiterhin einer Mitgliedschaft in der Zweckgemeinschaft des Bildungsverbandes BBB. Das erklärte der Vorstandsvorsitzende des IB, Werner Sigmund, in einem Spitzengespräch mit Petra Gerstenkorn vom ver.di-Bundesvorstand am 06. Juni 2011 in Berlin. Er ist jedoch bereit das Anliegen eines Mindestlohns “in geeigneter Weise zu unterstützen“.

Andere Unternehmen nehmen ihre Verantwortung für die Branche und die Beschäftigten engagiert wahr, indem sie Mitglied der Zweckgemeinschaft geworden sind. Nur das schafft die Voraussetzung für die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohns. Auf dieser Basis wollen Gewerkschaften und Zweckgemeinschaft in der nächsten Woche einen erneuten Antrag beim BMAS stellen.

Uwe Meyeringh, einer der gewerkschaftlichen Verhandlungsführer für die Tarife des IB, sagt dazu.:

„Lippenbekenntnisse helfen uns nicht, das Lohndumping zu stoppen.

Die IB Gruppe zwingt einem großen Teil ihrer Beschäftigten prekäre Beschäftigungsverhältnisse unterhalb des vereinbarten Mindestlohnes auf. Das ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde.

Die IB Gruppe beteiligt sich am ruinösen Wettbewerb in der Beruflichen Bildung. Sie zeigt sich als Teil des Problems, nicht als Teil der Lösung. Befristete Arbeitsverträge, keine oder geringe Entgelterhöhungen und Notlagentarifverträge in der IB-Gruppe werden für ver.di angesichts dieser Haltung immer unannehmbarer.“


Quelle: ver.di - Landesbezirks NRW, Ressort Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung

Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 08.06.2011