Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Stellungnahme des AdB zur Demokratieerklärung

Rund 150 Einrichtungen und Träger der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung sind im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) zusammengeschlossen. Auf der Basis ihrer Heterogenität und weltanschaulichen Pluralität leisten sie einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Demokratie.

Bei der Realisierung dieses Auftrages werden der AdB und seine Mitgliedseinrichtungen vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und dem Bundesministerium des Innern bzw. der Bundeszentrale für politische Bildung unterstützt. Die Förderung von Maßnahmen der politischen Jugend- und Erwachsenenbildung dient dem Anliegen, eine „den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit“ anzubieten (Richtlinien Kinder- und Jugendplan des Bundes und Bundeszentrale für politische Bildung); sie schließt dabei eine Förderung jener Vorhaben, Initiativen und Personen aus, die diesen Zielen und den Zielen der jeweiligen Programme zuwider arbeiten. Die im AdB zusammengeschlossenen Träger teilen diese Fördervoraussetzung und die damit in der Vergangenheit verknüpften Förderverfahren uneingeschränkt.

Im Rahmen der aktuellen Programme gegen verschiedene Formen des Extremismus verlangen die fördernden Ministerien bei der Vergabe von Mitteln über das bisher bewährte Verfahren hinaus nun allerdings von den Trägern die Unterzeichnung einer gesonderten „Demokratieerklärung“, die auch die Kooperationspartner und jeweiligen Referent/-innen mit einschließt. Diese Erklärung stößt im Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten auf Unverständnis und weitreichende Ablehnung, da sie – vor dem Hintergrund der bisherigen Praxis und Erfahrung – weder sachangemessen noch praktikabel erscheint.

Die Demokratieerklärung birgt die Gefahr, das notwendig gute Klima zwischen allen am Projekt beteiligten Partnern zu stören, schafft keine Rechtssicherheit und ist entbehrlich, solange die mit staatlichen Mitteln geförderten Projekte die Zielsetzung der Programme, nämlich Stärkung von politischer Kompetenz, Toleranz und Demokratie, verfolgen. Sie bietet zudem keine Gewähr gegen die missbräuchliche Verwendung von Fördermitteln.

Die im AdB zusammengeschlossenen Träger politischer Bildung sind sich ihrer Verantwortung bewusst, mit ihren Angeboten demokratiefeindlichen Tendenzen kein Forum zu geben oder auch nur den Anschein zu erwecken, dies zuzulassen. Sie wenden sich auch gegen Versuche, die politische Auseinandersetzung mit der einen extremistischen Position zur Durchsetzung einer anderen extremistischen Position zu instrumentalisieren. Insoweit besteht Überein-stimmung in den Zielvorstellungen.

Das Bekenntnis der Träger zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verbietet ihnen jedoch nicht die Auseinandersetzung mit extremistischen Strömungen und Gruppierungen oder die Ansprache von Zielgruppen aus dem extremistischen Milieu. Das BMFSFJ selbst stellt dies in den von ihm herausgegebenen Hinweisen klar. Die Präventionsprogramme gegen verschiedene Formen des politischen und religiösen Extremismus können auch nur wirksam sein, wenn sie es den Projektträgern ermöglichen, ihre Arbeit den jeweiligen Bedarfslagen und Gegebenheiten vor Ort anzupassen, und sie außerdem sicher sein können, dass ihre fachlich-pädagogische Freiheit nicht durch unbestimmte zuwendungsrechtliche Auflagen beschnitten wird.

Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten appelliert an die Bundesregierung, die gesonderte Bekenntnisklausel zur Demokratie nicht weiter zur Voraussetzung für die Vergabe von Fördermitteln zu machen. Für die Träger politischer Bildung im AdB ist das demokratische Engagement selbstverständlich und Antrieb für ihre Arbeit.


Quelle: Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, März 2011

Verweise zu diesem Artikel:
Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 31.03.2011