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Unzureichende Finanzierung von Integrationskursen und andauernde Niedrig-Honorare für Lehrkräfte

Vorbemerkung der Fragesteller

Der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, hatte am 9. Februar 2010 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages eine Prüfung dazu angekündigt, ob und wie die auch nach seinen Angaben „niedrigen“ Honorare der Lehrkräfte in Integrationskursen angehoben werden können. Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE. erklärte die Bundesregierung Ende April 2010 (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1536), dass Spielräume für Verbesserungen der Vergütung geprüft würden. Auch die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Maria Böhmer (epd vom 19. Dezember 2009) und die Integrationskurs-Bewertungskommission forderten eine bessere Bezahlung der Lehrkräfte. Konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der prekären Einkommens- und Beschäftigungssituation in Integrationskursen wurden jedoch bis heute nicht ergriffen.

Wie aus der Bundestagsdrucksache 17/1536 hervorgeht, hat auch ein vom Bundesministerium des Innern (BMI) in Auftrag gegebenes Gutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse erbracht, dass die Bezahlung der Honorarkräfte schlecht und im Vergleich mit ähnlichen Berufsbildern viel zu niedrig ist. Eine Erhöhung der Vergütung würde laut Gutachten auch die Kursqualität steigern, den Trägern müssten entsprechend „verbindliche“ Auflagen zum Honorar gemacht werden (Gutachten, S. 19). Hierzu ist das BMI unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit zwischen Träger und der Lehrkraft“ (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b) jedoch nicht bereit. Nur die wenigsten Lehrkräfte, bei denen es sich überwiegend um Frauen handelt, können trotz ihrer hohen Qualifikation von dem geringen Honorar leben, Altersarmut ist vorprogrammiert. Gemessen an anderen vergleichbaren Berufsbildern müssten laut Gutachten (S. 20) Lehrkräfte in Integrationskursen mindestens um 15 Prozent bis zu 71 Prozent mehr verdienen. Dies entspräche einer Anhebung der Stundenpauschale für die Kursträger von derzeit 2,35 Euro auf 2,56 bis zu 4,05 Euro. Die schlechte Bezahlung und die damit verbundene Überlastung und Demotivierung der Lehrkräfte ist auch ein Grund dafür, warum nicht einmal jede/jeder zweite Kursabsolventin/Kursabsolvent (48,9 Prozent) im Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2009 das gesetzgeberisch angestrebte Ziel eines Sprachzertifikats über das Sprachniveau B1 erreichen konnte.

Am 5. Mai 2010 legte der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Dr. Albert Maximilian Schmid, im Innenausschuss des Deutschen Bundestages überraschend dar, dass die Finanzierungssituation der Integrationskurse „sehr zugespitzt“ sei und deshalb „durchgreifende Maßnahmen“ ergriffen werden müssten, um den Haushaltsvorgaben zu entsprechen (vgl. hib-Meldung vom 5. Mai 2010). In den vorherigen Haushaltsberatungen war noch der Eindruck erweckt worden, die bereitgestellten Mittel seien großzügig bemessen und ausreichend. Bereits zum 1. April 2010 wurden Sparmaßnahmen wirksam, insbesondere Einschränkungen bei der Fahrtkostenerstattung und Kinderbetreuung, bei Wiederholungsmöglichkeiten und Alphabetisierungskursen. Zudem wurde eine „sanfte“ Begrenzung des Kurszugangs von Personen ohne Rechtsanspruch entsprechend der zur Verfügung stehenden Mittel beschlossen. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP war noch vereinbart worden, dass Integrationskurse „quantitativ und qualitativ aufgewertet“ werden sollten, und auch im „Nationalen Integrationsplan – Neue Wege – Neue Chancen“ hatte sich der Bund dazu verpflichtet, „das Angebot an Integrationskursen zeitnah und flächendeckend auszubauen“. Real geschieht nun das Gegenteil, das Angebot wird eingeschränkt. Auch die in Aussicht gestellte Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation vieler Lehrkräfte im Integrationskursbereich steht damit offenkundig in weiter Ferne.

In einem Änderungsantrag zum Haushalt 2010 (Ausschussdrucksache 17(4)21) hatte die Fraktion DIE LINKE. eine deutliche Erhöhung der Mittel gefordert, da die „vorgesehenen 218 Mio. Euro […] angesichts erheblich gestiegener Ausgaben für Integrationskurse im Jahr 2009 trotz einer Erhöhung gegenüber dem ursprünglichen Ansatz um 44 Mio. Euro nicht ausreichen“ würden. Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP lehnten diese Forderung im Frühjahr 2010 ab. Bereits im Sommer 2010 sah sich jedoch das BMI gezwungen, eine zusätzliche Aufstockung der Haushaltsmittel für Integrationskurse um 15 Mio. Euro zu beschließen, gleichzeitig wurden weitere Einsparungen bei der Fahrtkostenerstattung und Lehrkräftequalifizierung angeordnet. Sprachkursträger protestierten in einer gemeinsamen Stellungnahme energisch gegen diese „integrationspolitisch äußerst problematischen“ und extrem kurzfristig durchgesetzten Sparmaßnahmen.



Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Finanzierung der Integrationskurse, der Lage der Honorarkräfte und der Versorgung von MigrantInnen mit ausreichenden Kursangeboten. Die Antwort enthält im Übrigen einen ausführlichen Tabellenteil über die Teilnahme an Integrationskursen in den Jahren 2009 und 2010. Wir dokumentieren hier nur den Teil der Antwort, der sich mit der Lage der Honorarbeschäftigten befasst.



Frage 13. Welche aktuellen (oder letzten) Erkenntnisse zur Höhe der gezahlten Lehrkräftehonorare im Integrationskursbereich gibt es, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlen unter bzw. bis 12 Euro pro Unterrichtseinheit, was ist das niedrigste festgestellte Honorar, wie viele zahlen zwischen 12 und 15 Euro, zwischen 15 und 16 Euro, zwischen 16 und 18 Euro, zwischen 18 und 20 Euro, zwischen 20 und 25 Euro bzw. über 25 Euro, wie viele Träger mit jeweils wie vielen gemeldeten Lehrkräften bzw. Kursen zahlten in der Praxis ein geringeres Honorar (in welcher Höhe) als gegenüber dem BAMF angegeben, und wie viele Vor-Ort-Prüfungen mit welchen Konsequenzen gab es diesbezüglich im ersten Halbjahr 2010?

Antwort der Bundesregierung

Im ersten Quartal 2010 erfolgten 851 Vor-Ort-Kontrollen. Hierbei wurde in zwei Fällen eine Diskrepanz zwischen den im Trägerzulassungsverfahren angegebenen und dem tatsächlich gezahlten Honorar festgestellt. In einem der beiden Fälle wurde durch den Träger Abhilfe geschaffen, indem rückwirkend das ursprünglich gemeldete Honorar gezahlt wurde. In dem anderen Fall läuft das Anhörungsverfahren des betroffenen Kursträgers noch. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine aktuelleren Erkenntnisse vor als die in der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 10) genannten Daten.


Frage 14. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass einzelne Lehrkräfte angeben, im Frühjahr 2009 für 10 Euro die Stunde gearbeitet zu haben und vom BAMF kontrolliert worden zu sein und es sogar Hinweise auf Honorare in Höhe von 8 Euro gibt (vgl. z. B. Honorarumfrage und Beschwerdebrief an das BAMF auf www.daz-netzwerk.de), während die Bundesregierung den niedrigsten zu dieser Zeit gezahlten Lohn mit 12 Euro angab (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 6), wie viele Träger zahlten in der Vergangenheit Honorare von unter bzw. bis 12 Euro, und was tut die Bundesregierung hiergegen?

Antwort der Bundesregierung

Das BAMF geht bei Vor-Ort-Kontrollen und Hinweisen auf falsche Angaben im Zulassungsverfahren durch Kursträger zur Höhe der Lehrkräftevergütung mit Konsequenz vor. In diesen Fällen wird insbesondere der Entzug der Trägerzulassung geprüft.

Die Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Honorarzahlungen an Lehrkräfte in der Vergangenheit sind bereits in der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 10) dargestellt.


Frage 15. Wie viele auf ein Jahr befristete Kursträger-Lizensierungen wegen Honoraren unter 15 Euro pro Unterrichtseinheit hat es bislang in welchem Zeitraum gegeben, wie viele dieser Lizenzen wurden nach einem Jahr nicht, befristet oder unbefristet verlängert oder vorher widerrufen?

Antwort der Bundesregierung

Seit 2009 wurden 43 Zulassungen von Trägern mit Verweis auf die Zahlung von weniger als 15 Euro Stundenhonorar befristet auf ein Jahr ausgestellt. In drei Fällen wurde die Zulassung nach einem Jahr nicht verlängert, in einem Fall wurde die Zulassung vorher widerrufen, in acht Fällen ist eine befristete Verlängerung der Zulassung ausgesprochen worden. Unbefristete Verlängerungen sieht die Integrationskursverordnung nicht vor (siehe § 20 Absatz 5 Satz 1).

Frage 15 a) Wie hatten sich die Honorare nach einem Jahr verändert, oder wurden bzw. werden von diesen Trägern in welchem Umfang weiterhin unter 15 Euro gezahlt?

Antwort der Bundesregierung

Die Höhe der tagesaktuellen Vergütung von Lehrkräften durch diese Kursträger ist der Bundesregierung nicht bekannt. Im Jahr 2011 plant das BAMF eine erneute Abfrage bei den Kursträgern.

Frage 15 b) Wie wurde in Erfahrung gebracht, dass die Qualität solcher „Dumpinglohn-Kurse“ vergleichbar mit anderen sein soll, und wie erklärt sich und bewertet die Bundesregierung diese überraschende Feststellung (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 11)?

Antwort der Bundesregierung

Die Träger und die Kursdurchführung wurden und werden mittels Vor-Ort-Kontrollen des BAMF überprüft. Für dieses Ergebnis können mehrere Gründe von Bedeutung sein, z. B. regionale Besonderheiten, Gestaltung des Arbeitsablaufes, Engagement der Lehrkräfte.


Frage 16. Welche Maßnahmen wurden infolge der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom Dezember 2009 ergriffen, in der Aktivitäten zur Verbesserung der Beschäftigungssituation von Lehrkräften gefordert bzw. vom BAMF und dem BMI laut Protokoll auch in Aussicht gestellt wurden?

Antwort der Bundesregierung

Der Bundesminister des Innern hat in der 5. Sitzung des Innenausschusses am 9. Februar 2010 angesichts der derzeitigen Haushaltslage darauf hingewiesen, „… dass das Hauptinteresse eindeutig darin liegen müsse, möglichst viele Interessierte an den Kursen teilnehmen zu lassen und nicht eine möglichst gute Bezahlung der Lehrkräfte zu ermöglichen“ (siehe Ausschussprotokoll Nummer 17/5, Seite 15). Dies schließt nicht aus, dass bei veränderter Haushaltslage Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrkräftehonorierung ergriffen werden.

Frage 16 a) Inwieweit gibt es insbesondere Initiativen für ein Anreizsystem zur Festanstellung von Lehrkräften, um Qualitätsverluste und die Abwanderung motivierter und qualifizierter Lehrkräfte zu verhindern?

Antwort der Bundesregierung

Die Festanstellung von Lehrkräften ist im bestehenden Verfahren bereits möglich und wird von Kursträgern teilweise praktiziert. Die Art des Anstellungsverhältnisses ist Angelegenheit der Kursträger.

Frage 16 b) Wie soll der laut Protokoll der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom BMI mit „oberster Priorität“ angekündigte „zielführende Weg zu einer Erhöhung der Lehrkräftevergütung (…) über die Anhebung des Stundensatzes und der Sicherstellung einer vollständigen Weitergabe durch die Kursträger“ beschritten werden, wenn die Bundesregierung zugleich Auflagen an die Kursträger zur Entlohnung unter Hinweis auf die „Vertragsfreiheit“ ablehnt (Bundestagsdrucksache 16/13972, Frage 5b)?

Antwort der Bundesregierung

§ 20 Absatz 5 der Integrationskursverordnung sieht grundsätzlich die Möglichkeit vor, Auflagen zu erteilen, solange nicht in die Vertragsfreiheit der Kursträger eingegriffen wird. Es liegt kein unzulässiger Eingriff in den freien Wettbewerb des Marktes vor, wenn Rahmenvorgaben bzw. Optionen im Bereich der Lehrkräftevergütung mit der Höhe der Stundensatzpauschale verbunden werden. Damit würde weiterhin der wirtschaftliche Freiraum der Kursträger bewahrt.


Frage 17. Inwieweit, in welchen Gremien und bei welchen Erhebungen und Studien wurden und werden die Meinungen, Erfahrungen und Forderungen von Kursleiterinnen und -leitern vom BAMF berücksichtigt, wenn es etwa um die Fragen einer angemessenen Bezahlung, der Träger- und Kursqualität und der Struktur der Kurse geht, gibt es einen regelmäßigen und/oder institutionalisierten Austausch zwischen BAMF und Lehrkräften, und wenn nein, warum nicht, und wie reagiert das BAMF auf Beschwerden von Kursleiterinnen und -leitern über Träger und Dumpinglöhne?

Antwort der Bundesregierung

Es gibt einen regelmäßigen Austausch mit Kursleiterinnen und -leitern z. B. im Rahmen der Bewertungskommission sowie regionalen Gesprächsrunden. Beschwerden über Kursträger und Abläufe im Rahmen der Kursdurchführung geht das BAMF fallabhängig nach, z. B. mit Vor-Ort-Kontrollen sowie Anhörungen der Beteiligten. Daraus folgen abhängig von konkreten Verstößen gegen Vorgaben rechtliche Konsequenzen.


Frage 18. Welche konkreten Schlussfolgerungen wurden aus der vom BMI in Auftrag gegebenen Evaluierung des Finanzierungssystems der Integrationskurse durch die Firma Rambøll Management Consulting GmbH gezogen?

Antwort der Bundesregierung

Zu den Schlussfolgerungen aus dem genannten Gutachten des Jahres 2009 wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 verwiesen (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 13).


Frage 19. Wurde z. B. durch Pressemitteilung, Information von Abgeordneten, Rundschreiben oder in Newslettern darauf hingewiesen, dass dieses Gutachten vorliegt und auf der Internetseite des BAMF seit Januar 2010 verfügbar ist, und wenn nein, warum nicht?

Antwort der Bundesregierung

Das Gutachten war Gegenstand der 14. Sitzung der Bewertungskommission vom 10. Dezember 2009. Das Protokoll der Sitzung ist auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht. Das Gutachten ist am 15. Januar 2010 auf der Internetseite des BAMF veröffentlicht worden. Das BAMF hat in einem Rundschreiben vom 15. März 2010 alle Integrationskursträger auf das Gutachten hingewiesen. Auch wurde in der Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536) auf die Veröffentlichung des Gutachtens hingewiesen.


Frage 20. Inwieweit hält die Bundesregierung die gewählte Form der Veröffentlichung des Gutachtens für ausreichend, wenn nicht einmal Fachabgeordnete bei der Debatte im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 5. Mai 2010 zu Integrationskursen von der Existenz des Gutachtens wussten (auch die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1536 lag zu diesem Zeitpunkt nur der Fraktion DIE LINKE. vor und war noch nicht öffentlich verfügbar)?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält die Form der Veröffentlichung und der Informationen
dazu wie in der Antwort zu Frage 19 genannt für ausreichend. Die Informationsangebote
auf der Internetseite des BAMF sind der Fachöffentlichkeit bekannt.


Frage 21. Inwieweit kann die Bundesregierung den Eindruck widerlegen, dass eine Veröffentlichung des Gutachtens vor allem deshalb eher klammheimlich (d. h. ohne Pressemitteilung usw.) erfolgte, weil die Auftraggeber des Gutachtens nicht willens oder in der Lage sind, aus den Ergebnissen und Befunden des Gutachtens wirksame Schlussfolgerungen zu ziehen – etwa hinsichtlich der Verbesserung der prekären Beschäftigungssituation der Lehrkräfte?

Antwort der Bundesregierung

Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.


Frage 22. Gibt es neben dem veröffentlichten Kurzgutachten zum Finanzierungssystem der Integrationskurse auch eine längere Fassung des Gutachtens oder einen ausführlicheren Evaluierungsbericht, und wenn ja, wo ist dieser verfügbar, und was sind über das Kurzgutachten hinausgehende Erkenntnisse dieses Berichts?

Antwort der Bundesregierung

Es wurde lediglich die veröffentlichte Version als Abschlussgutachten erstellt. Sachstandsinformationen vor Veröffentlichung des Gutachtens sind in die Schlussversion aufgenommen worden.


Frage 23. Wie ist die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 17/1536 zu verstehen, wonach als konkrete Schlussfolgerung aus der Evaluierung „Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Sicherung einer hohen Qualität der Integrationskurse, wie im Trägerrundschreiben vom 15. März 2010 genannt“, ergriffen worden seien, wo doch die Maßnahmen des genannten Rundschreibens (Einschränkungen bezüglich Fahrtkostenerstattung, Kinderbetreuung, Wiederholungsmöglichkeiten, Alphabetisierungskursen und der Zulassung von Teilnehmenden ohne Rechtsanspruch) gar nicht Gegenstand der Evaluierung waren bzw. jedenfalls in dem veröffentlichten Kurzgutachten keine Rolle spielen, während bezüglich des eigentlichen Untersuchungsauftrags und der Feststellungen des Gutachtens insbesondere zur angemessenen Vergütung der Lehrkräfte keinerlei Schlussfolgerungen gezogen wurden?

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen der empirischen Begutachtung der Lehrkräftehonorierung erfolgte auch eine Bewertung der Kostenstruktur, aus der sich Erkenntnisse zur Effizienzsteigerung ableiten lassen.


Frage 24. Was haben die Prüfungen des BMI erbracht, ob und wie die Vergütung der Lehrkräfte verbessert werden kann, wenn noch keine Ergebnisse vorliegen, warum nicht, und inwieweit sind diese Ergebnisse abhängig von der Höhe der bereitgestellten Haushaltsmittel, bzw. welche Maßnahmen hält die Bundesregierung hiervon unabhängig für erforderlich angesichts der laut Gutachten bestehenden „unterdurchschnittlichen Vergütung von Lehrkräften in Integrationskursen“ (S. 3)?

Antwort der Bundesregierung

Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.


Frage 25. Inwieweit hält die Bundesregierung weiter an ihrer Auffassung fest, keine weiteren Vorgaben zur Mindesthonorierung von Lehrkräften machen zu wollen, obwohl auch aus dem von ihr in Auftrag gegebenen Gutachten hervorgeht, dass es notwendig sei, eine Erhöhung der Trägerpauschale verbindlich an eine Erhöhung der Lehrkraftvergütung zu knüpfen (S. 19), zumal das bestehende Finanzierungssystem für die Träger einen Anreiz zur Reduktion der Lehrgehälter bietet, um einen ökonomischen Erfolg zu sichern oder zu vergrößern (S. 18, vgl. aber auch schon das erste Rambøll-Gutachten zu Integrationskursen, S. 133, bitte begründen)?

Antwort der Bundesregierung

Zur Frage der Zulässigkeit von Mindesthonorierung wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 16) hingewiesen. Darüber hinaus existieren für Lehrkräfte, die außerhalb des klassischen staatlichen oder privaten Schulsystems bei Bildungsträgern angestellt sind oder als freie Mitarbeiter tätig werden, weder gesetzliche noch untergesetzliche Honorarmindestregelungen.

Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 16b verwiesen.


Frage 26. Inwieweit erwägt die Bundesregierung eine grundsätzliche Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem (etwa die Festanstellung staatlich anerkannter Integrationslehrerinnen und -lehrer), vor dem Hintergrund, dass nach dem Gutachten die Beschäftigung als Honorarkräfte „von den befragten Lehrkräften sowie ihren Interessensvertretungen und Verbänden als besonders problematisch wahrgenommen“ wird, z. B. wegen der geringen Beschäftigungssicherheit, der unangemessenen Vergütung, des Verdienstausfalls im Krankheitsfall, der fehlenden Absicherung für Urlaubs- und Regenerationsphasen usw. (S. 9), oder welche anderen Maßnahmen wird sie diesbezüglich ergreifen?

Antwort der Bundesregierung

Eine grundsätzliche Abkehr vom bisherigen Finanzierungssystem ist derzeit nicht geplant. Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 16b verwiesen.


Frage 27. Wie steht die Bundesregierung zu Forderungen, das BAMF solle als „erster Arbeitgeber“ zumindest die Kosten für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, für Urlaubs- und Weiterbildungszeiten sowie die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernehmen, und wie steht sie zu Forderungen nach einem Branchenmindestlohn im Weiterbildungs- bzw. Integrationskursbereich?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hält an dem System fest, dass das BAMF die Kurse in der Regel durch private und öffentliche Kursträger durchführen lässt (§ 1Satz 2 der Integrationskursverordnung). Dieses Verfahren schließt mit ein, dass die Träger Arbeitgeber der Lehrkräfte sind. Zu der Forderung nach einem Mindestlohn wird auf Antwort zu Frage 25 und auf die Antwort der Bundesregierung vom 30. April 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1536, Frage 16) verwiesen.


Frage 28. Inwieweit ist nach Ansicht der Bundesregierung der im Gutachten vorgenommene Vergütungsvergleich der Integrationskurs-Lehrkräfte mit den Einstiegsgehältern anderer Berufsgruppen (S. 14 f. und 20) verzerrt, da der Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungsbeiträgen unberücksichtigt bleibt und zudem nicht berücksichtigt wird, dass Lehrkräfte in Integrationskursen keine Berufseinsteigerinnen bzw. -einsteiger sind, und inwieweit stimmt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund der Auffassung zu, dass die Entlohnung für Integrationskurs-Lehrkräfte nicht um 17 bis 71 Prozent, sondern um weit mehr als 40 bis über 100 Prozent steigen müsste, um anderen vergleichbaren Berufsgruppen angepasst zu werden?

Antwort der Bundesregierung

Der Vergleich wird nicht verzerrt, da jeweils die Berechnungsgrundlage einheitlich ist. Es wurden bewusst die Einstiegsgehälter gewählt, um den Vergleich bereits bei diesen Einstiegsstufen zu führen. Die Darstellung in dem Gutachten ist daher ausgesprochen transparent und nachvollziehbar.


Frage 29. Welche Erkenntnisse oder Einschätzungen hat die Bundesregierung dazu, wie viele der derzeit etwa 12 500 Lehrkräfte in Integrationskursen in den letzten fünf Jahren zusätzlich zu ihrem Honorar Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen mussten (sogenannte Aufstocker), welche sonstigen Informationen zu den Lehrkräften liegen ihr vor (bezüglich ihrer Zahl, des Geschlechts, der Qualifikation, der Staatsangehörigkeit usw.)?

Antwort der Bundesregierung

Mit Stand vom 3. September 2010 sind insgesamt 15 683 Personen im Besitz einer Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen tätig zu sein, davon 13 310 weibliche Lehrkräfte. Erkenntnisse, wie viele der Lehrkräfte in Integrationskursen zusätzlich Leistungen nach dem SGB II bezogen haben, liegen der Bundesregierung nicht vor. Der Großteil der zugelassenen Lehrkräfte waren deutsche Staatsbürger (12 077).


Quelle: Antwort der Bundesregierung au die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 17/2993

Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Honorar, Integrationskurse
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 27.09.2010