Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Weiterbildung im Koalitionsvertrag der neuen NRW-Landesregierung

Die grundsätzlichen Ziele der neuen Landesregierung im Bereich der Bildungspolitik sind:

“Bildung

Jeder Mensch verfügt über Potenziale und Fähigkeiten, die erkannt, gefördert und entwickelt werden müssen – von Anfang an und ein Leben lang. Deshalb stellen wir in allen Lernphasen das einzelne Kind, den einzelnen Jugendlichen, den einzelnen Menschen in den Mittelpunkt unserer Politik. Nordrhein-Westfalen braucht alle Talente. Nur so kann das Land gesellschaftlich und wirtschaftlich stärker werden. Unter den Bedingungen der Wissensgesellschaft stellt sich auch die Frage von Teilhabe und Chancengleichheit neu. Wir wollen optimale Bildungsmöglichkeiten schaffen, um den Menschen gleiche Chancen zu ermöglichen. Deshalb setzen wir auf ein inklusives Bildungssystem, auf lebensbegleitendes Lernen, auf mehr Qualität in den Kitas und auf leistungsstarke Schulen und Hochschulen.

Wir wollen dauerhaft mehr Geld in Bildung investieren und bekennen uns zu dem Ziel, bis 2015 gesamtstaatlich 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildungs- und Forschungsausgaben aufzuwenden. In diesem Zusammenhang ist auch der Bund gefordert, die Länder und Kommunen zu unterstützen.

Wir werden daher als Landesregierung im Bundesrat Initiativen ergreifen, um zum Einen das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich aufzuheben und zum Anderen einen "Bildungssoli" einzuführen, aus dem zusätzliche Mittel für den Bildungsbereich zur Verfügung gestellt werden.

Ein Land wie Nordrhein-Westfalen braucht ein Landesinstitut für Bildung. Dabei nehmen wir die gesamte Bildungskette in den Blick. Das Institut soll die Entwicklung im Bereich der frühkindlichen Bildung, sowie Fort- und Weiterbildung in den pädagogischen Feldern begleiten. Dadurch soll die Professionalität der pädagogischen Berufe - insbesondere der Leitungen - gesteigert, die Qualität der Kindertageseinrichtungen, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen gesichert und verbessert werden. Eine Kernaufgabe des Instituts bleibt die systematische Qualitätsentwicklung und Unterstützung der Schulen, u.a. im Zusammenhang der Lernplanentwicklung und Standardsicherung.“


Im Bereich der Weiterbildung plant die Landesregierung, aufbauend auf dem Weiterbildungsgesetz für NRW, die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung durchgeführten Kürzungen zurück zu nehmen und die politische Bildung zu stärken.

“Die lernende Gesellschaft: Weiterbildung in NRW

Nordrhein-Westfalen ist und bleibt das Land der Weiterbildung. Dazu hat das bundesweit beachtete Weiterbildungsgesetz, zu dem wir uns bekennen, einen wichtigen Beitrag geleistet. Aus der Evaluation des Gesetzes durch das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung werden wir Weiterentwicklungen ableiten. Darüber hinaus sehen wir insbesondere Optimierungsbedarf in folgenden Bereichen:
  • Träger werden erweiterte Möglichkeiten erhalten, ihre Arbeit stärker für bildungsfernere Zielgruppen anzubieten. Wir wollen das handlungsleitende Motiv der zweiten Chance noch stärker verankern. Dabei setzen wir auch auf die Weiterbildungskollegs und deren Weiterentwicklung.

  • Das bewährte Instrument der Weiterbildungskonferenzen wollen wir fortentwickeln.

  • Angebote des lebensbegleitenden Lernens, insbesondere für die Zielgruppe Senioren, wollen wir ausbauen.

Die Landesregierung wird in enger Abstimmung mit dem Landtag und unter Einbeziehung der Träger eine entsprechende Überarbeitung des Weiterbildungsgesetzes vorbereiten. Wir werden die Weiterbildung durch eine verbindliche Ressortabstimmung stärken. Des Weiteren werden wir dafür Sorge tragen, dass Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds grundsätzlich als additive Mittel verstanden werden. Bei den Landesmitteln für Weiterbildung werden die seit 2005 erfolgten Mittelkürzungen zurück genommen. Die dann geltende Summe wird verlässlich und verbindlich fortgeschrieben.

804 Wir werden gemeinsam mit den Trägern prüfen, wie eine flächendeckende Weiterbildungsberatung geschaffen werden kann.

Die Volkshochschulen sind eine zentrale Säule in der Weiterbildungslandschaft. Daher bekennen wir uns zur kommunalen Pflichtaufgabe Volkshochschule. Eine weitere Säule ist die vielfältige Landschaft der Weiterbildungsträger in öffentlicher Verantwortung, die in ihrer Pluralität unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden. Die Volkshochschulen als kommunale Weiterbildungszentren und die Einrichtungen in anderer Trägerschaft leisten einen wertvollen Beitrag zur kommunalen Bildungslandschaft, der für lebenslanges und ganzheitliches Lernen unverzichtbar ist.

Die Bedeutung der politischen Bildung steigt ständig. Neben vielen anderen Maßnahmen zur Schaffung neuer Partizipationsmöglichkeiten werden wir die Landeszentrale für politische Bildung stärken.“



Quelle:
Koalitionsvertrag 2010 - 2015
NRWSPD - Bündnis 90/Die Grünen


Den vollständigen Koalitionsvertrag können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Lebenslanges Lernen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 03.09.2010