Lebenslanges Lernen

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Konkrete Auswirkungen der Vereinbarungen der bisherigen Bildungsgipfel auf die Qualitätsverbesserungen im Bildungswesen

Vorbemerkung der Fragesteller

Nach zwei vorhergehenden Treffen im Oktober 2008 und Dezember 2009 traf sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 10. Juni 2010 mit den Ministerpräsidenten und der Ministerpräsidentin der Länder zum dritten so genannten Bildungsgipfel. Um einen Überblick über die Ergebnisse der Gespräche zu erhalten, fragen wir die Bundesregierung:

Frage 1. Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der Maßnahmen des Bundes notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bereichen und den für die kommenden Jahre vorgesehenen Mitteln) für

a) Bildungsbündnisse (mit dem besonderen Fokus auf der Förderung lokaler Bildungsbündnisse wie z. B. Fördervereinen an Grundschulen, das Erreichen der Zielgruppe Kinder aus der sogenannten PISA-Risikogruppe);

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Bundesprogramm „Lokale Bildungsbündnisse“ Kinder zu fördern, die in einer Risikolage aufwachsen und von Bildungsarmut bedroht sind. Das Bundesprogramm befindet sich derzeit in der Phase der Konzeptionierung und Planung. Es wird unter anderem geprüft, inwieweit die geplanten Lokalen Bildungsbündnisse einen Beitrag zur Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 9. Februar 2010 zu den existenzsichernden Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) im Hinblick auf bildungsspezifische Bedarfe von Kindern leisten können. Beabsichtigt ist, Bildungsbündnisse zu unterstützen, in denen sich auf lokaler Ebene tätige Akteure zusammenschließen. Die Bundesmittel sollen von diesen Bildungsbündnissen für zusätzliche außerschulische Bildungsmaßnahmen zur individuellen Förderung von Kindern im Grundschulalter verwendet werden.

Frage 1b den Ausbau einer präventiven außerschulischen Jugendbildung (mit Blick auf die Schaffung eines integrierten Systems der Jugendsozialarbeit in Abstimmung mit den Ländern);

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland „Aufstieg durch Bildung“ plant das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) ein Programm zur Stärkung der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit vor Ort. Das Programm wird voraussichtlich im Jahr 2013 beginnen. Bei der Planung wird das BMFSFJ sich mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dahingehend absprechen, dass sich die Programme des BMFSFJ und das Programm „Bildungsbündnisse“ des BMBF gegenseitig ergänzen. Einzelheiten werden bis dahin noch abzustimmen sein. Bisher sind keine Ausgaben getätigt worden.

Frage 1c die Unterstützung von Kindern aus bedürftigen Haushalten (v. a. mit Blick auf die aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes erforderliche Überarbeitung der Regelsätze für Kinder, bei denen zukünftig auch Mittel für Bildung berücksichtigt werden müssen);

Antwort der Bundesregierung

Im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden Konzepte für eigenständige Kinderregelbedarfe und gesonderte Leistungen zur Deckung bildungs- und teilhabespezifischer Bedarfe von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Der konkrete Finanzbedarf ist abhängig von den Ergebnissen der beim Statistischen Bundesamt in Auftrag gegebenen Sonderauswertungen der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008, die voraussichtlich erst im Spätsommer vollständig vorliegen werden. Diese Sonderauswertungen sind die Grundlage für die Neubemessung.

Frage 1d das Zukunftskonto (mit Blick auf die ursprüngliche Idee eines staatlich geförderten Bildungssparvertrags mit Startguthaben in Höhe von 150 Euro und Auszahlungsbeginn frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres);

Antwort der Bundesregierung

Die Einführung eines Ansparanreizes, wie er in der Koalitionsvereinbarung beispielhaft mit einem Zukunftskonto umrissen wird, soll Bürgerinnen und Bürger zur langfristigen Bildungsvorsorge motivieren. Entsprechend langfristig bindet ein solcher Anreiz die öffentliche Hand. Es sind deswegen vor der Einführung umfangreiche rechtliche und administrative Fragen sowie die Potenziale der Nachfrage zu berücksichtigen. Die Bundesregierung wird ihre Konzeption nach Klärung der noch offenen Fragen sowie der Abschätzung bildungspolitischer Erträge und finanzieller Belastungen vorlegen.

Frage 1e den Ausbau der Begabtenförderung (mit Blick auf die Anhebung der Stipendien der zwölf Begabtenförderungswerke);

Antwort der Bundesregierung

Ende 2008 wurde das Ziel erreicht, ein Prozent der Studierenden als Begabten zu fördern. Dazu wurden 2008 113,200 Mio. Euro investiert. Mit dieser Summe wurden 20 898 Studierende (knapp 1,1 Prozent der Gesamtstudierendenzahl) und 3 698 Promovierende gefördert. 2009 stiegen die Ausgaben auf 132,780 Mio. Euro und die Gefördertenzahlen auf 22.913 Studierende und 3 716 Promovierende.

Frage 1f das Bologna-Mobilitätspaket (mit Blick auf konkrete Maßnahmen zur Verbesserung von Mobilität, Anerkennung und Betreuungsrelationen sowie eine Stärkung der „sozialen Dimension“);

Antwort der Bundesregierung

Zentrale Maßnahmen des Bologna-Mobilitätspakets wurden im Zusammenhang mit der Nationalen Bologna-Konferenz am 17. Mai 2010 vorgestellt. Ziel des Pakets ist die nachhaltige Verbesserung der Rahmenbedingungen für die internationale Mobilität und insbesondere passende Angebote im Rahmen der neuen gestuften Studienstruktur.

Hierzu sind über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) folgende Maßnahmen angelaufen bzw. werden in erweiterter Form fortgesetzt, um insbesondere strukturierte Programme deutscher Hochschulen mit ausländischen Partnern zu fördern: Bachelor Plus-Programm (Pilotprogramm für vierjährige Bachelorstudiengänge mit einem integrierten einjährigen Auslandsaufenthalt), Ausbau Doppelabschluss-Programm (Ziel sind integrierte, das heißt voll anrechenbare und nicht studienzeitverlängernde Auslandsprogramme mit gemeinsamen Abschlüssen), Ausbau der Internationalen Studien- und Ausbildungspartnerschaften (Integriertes Teilstudium im Ausland mit voller Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen). Auch frei gestaltete Auslandsaufenthalte sollen durch spezifische Mobilitätsprogramme unterstützt werden. Flankiert werden die Programme durch die Mobilitätskampagne „go out“, den Austausch von Erfahrungen und guten praktischen Beispielen, Beratungsangebote für Hochschulen durch Bologna-Experten, Studien, durch Auszeichnung innovativer Ansätze und durch den weltweiten Dialog mit interessierten Ländern/Regionen. Für das Bologna-Mobilitätspaket sind von 2010 bis 2014 rund 90 Mio. Euro vorgesehen.

Frage 1g die Nachqualifizierung für Arbeitslose im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) (mit Blick auf zusätzliche Maßnahmen zum gezielten Nachholen von Berufsabschlüssen für Langzeitarbeitslose);

Antwort der Bundesregierung

Eine entsprechende Maßnahme wurde nicht vereinbart. Unabhängig davon können Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch weiterhin Förderleistungen zum Nachholen eines Berufsabschlusses erhalten.

Frage 1h den weiteren Aufbau der Aufstiegsstipendien für beruflich Qualifizierte (mit Blick auf die Aufstockung der bisher vorgesehenen Mittel)?

Antwort der Bundesregierung

Der Bund hat das zum Wintersemester 2008/09erfolgreich eingeführte Programm „Aufstiegsstipendium“ ausgebaut. Zum Sommersemester 2010 waren bereits rund 2 000 Aufstiegsstipendien vergeben. Darüber hinaus wurden bereits in diesem Jahr neben der finanziellen Stipendienförderung erste Angebote der ideellen Unterstützung eingeführt. Die Mittel für dieses Programm wurden von 5 Mio. Euro im vergangenen Jahr auf 13 Mio. Euro in diesem Jahr gesteigert. In den kommenden Jahren wird die Förderung noch einmal deutlich ausgebaut, mit einem Ansatz von 22 Mio. Euro im Jahr 2011 und 23 Mio. Euro in den Folgejahren.


Frage 2. Wie weit sind die inhaltlichen Konzepte und die jeweilige finanzielle Planung der Programme vorangeschritten, und wie hoch sind gegebenenfalls bereits getätigte Ausgaben, die zur Umsetzung der gemeinsamen Maßnahmen von Bund und Ländern notwendig sind (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Bereichen und den für die kommenden Jahre vorgesehenen Mitteln) für

a) die Weiterentwicklung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG);

Antwort der Bundesregierung

Das inhaltliche Konzept zur Weiterentwicklung des BAföG ergibt sich aus dem vom Deutschen Bundestag am 18. Juni 2010 beschlossenen 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG), zu dem der Bundesrat am 9. Juli 2010 den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Ausgaben zur Umsetzung des 23. BAföGÄndG wurden naturgemäß noch nicht getätigt.

Frage 2b die Schaffung eines Stipendienprogramms;

Antwort der Bundesregierung

Das inhaltliche Konzept für das Nationale Stipendienprogramm ergibt sich aus dem vom Deutschen Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates beschlossenen Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG) vom 21. Juli 2010. Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Annette Schavan, hat den Regierungschefs der Länder darüber hinaus am 9. Juli 2010 im Bundesrat zugesagt, dass der Bund den öffentlichen Anteil an den Kosten für das Nationale Stipendienprogramm übernimmt. Ausgaben zur Umsetzung des StipG wurden noch nicht getätigt. Mit dem Regierungsentwurf für den Haushalt 2011 hat die Bundesregierung Vorsorge getroffen, um ein erfolgreiches Anlaufen des Programms zu gewährleisten.

Frage 2c den Qualitätspakt Lehre als dritte Säule des Hochschulpaktes (mit dem Schwerpunkt der besseren Betreuung der Studierenden und einer Stärkung der Lehre);

Antwort der Bundesregierung

Am 10. Juni 2010 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin und die Regierungschefs der Länder dem von der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) vorgelegten Entwurf der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre zugestimmt. Sie sind übereingekommen, die Verwaltungsvereinbarung im Umlaufverfahren zu unterzeichnen. Die Vereinbarung wird nach Unterzeichnung durch alle Vertragsschließenden in Kraft treten; Einzelheiten der Programmdurchführung werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wurden die im Bundeshaushalt 2010 für Vorlaufkosten vorgesehenen Mittel daher noch nicht in Anspruch genommen. Die Bundesregierung wird für das Programm in den Jahren 2011 bis 2020 insgesamt rund 2 Mrd. Euro bereitstellen und hat im Entwurf für den Bundeshaushalt 2011 entsprechende Vorsorge getroffen.

Frage 2d die Ausfinanzierung des Hochschulpaktes (mit Blick auf die tatsächlichen Studienanfängerzahlen, die die dem Hochschulpakt zugrunde gelegten Prognosen der Kultusministerkonferenz (KMK) übersteigen);

Antwort der Bundesregierung

Die inhaltlichen Konzepte für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger im Rahmen des Hochschulpakts 2020 wurden am 20. August 2007 (1. Programmphase) und am 4. Juni 2009(2. Programmphase) von den Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossen. Für die Jahre 2007 bis 2010 hat der Bund hierfür rund 565 Mio. Euro bereitgestellt (2007: 35,2 Mio. Euro; 2008 102,6 Mio. Euro; 2009: 176,6 Mio. Euro; 2010: 251,3 Mio. Euro). Für die Jahre 2011 bis 2015 sind weitere 3,63 Mrd. Euro für das Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger vorgesehen.

Frage 2e den Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung: offene Hochschulen“ (mit Blick auf die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung);

Antwort der Bundesregierung

Mit der Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Mai 2010 liegt das inhaltliche Konzept des Wettbewerbs vor (siehe Bundesanzeiger Nr. 107 vom 21. Juli 2010). Auf dieser Grundlage stellt das Bildungsministerium insgesamt 250 Mio. Euro zur Verfügung. Derzeit werden die Vorbereitungen getroffen, damit die Förderung ab 2011 gestartet werden kann.

Frage 2f einen Pakt für frühkindliche Bildung (gezielte Sprach- und Integrationsförderung und Aufbau von Angeboten zur aufsuchenden Elternsozialarbeit als Bildungsangebot, das auch unterstützend Erziehungsarbeit für Eltern einschließt);

Antwort der Bundesregierung

Mit einer Initiative zur gezielten Sprach- und Integrationsförderung in Kindertageseinrichtungen investiert der Bund erneut in die Qualität der frühkindlichen Bildung. Die Initiative ermöglicht die Gewinnung zusätzlichen, qualifizierten Personals in bundesweit bis zu 4 000 Schwerpunkt-Einrichtungen, um förderbedürftige Kinder in benachteiligten Sozialräumen besser als bislang zu unterstützen. Dabei sollen bestehende Strukturen der Sprachförderung in den Ländern aufgegriffen und weiter entwickelt werden.

Mit dem Bundesprogramm „Elternchance ist Kinderchance – Elternbegleitung der Bildungsverläufe der Kinder“ sollen die Stärkung der allgemeinen Erziehungskompetenz von Familien und ergänzend Angebote zur aufsuchenden Elternarbeit, Familien- und Elternbildung initiiert werden. Ziel ist es, Eltern frühzeitig und zielgruppengerecht für die Bildungsverläufe ihrer Kinder und die Übergänge im Bildungssystem zu sensibilisieren. Dabei sollen bundesweit Fachkräfte der Familienarbeit für die Bildungsbegleitung von Kindern qualifiziert und ein Modellverbund errichtet werden.

Die Einzelheiten beider Initiativen zur Umsetzung der Qualifizierungsinitiative befinden sich in Planung. Haushaltsmittel stehen – vorbehaltlich der Verabschiedung des Entwurfs des Bundeshaushalts 2011 – ab dem kommenden Jahr zur Verfügung.

Frage 2g die Initiative „Abschluss und Anschluss“ (zur Verbesserung des Übergangs von Jugendlichen von der Schule in eine Berufsausbildung);

Antwort der Bundesregierung

Die Konzeption der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ ist abgeschlossen, mit den Partnern (vor allem Länder und Sozialpartner) abgestimmt und befindet sich jetzt in der Umsetzungsphase. Die Initiative besteht aus drei Elementen: Potenzialanalysen ab der 7. Klasse, Berufsorientierungen für Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse und Sonderprogramm Berufseinstiegbegleitung. Für die Maßnahmen sind folgende Mittel vorgesehen: 2010 52,7 Mio. Euro, 2011 49,9 Mio. Euro, 2012 49,9 Mio. Euro und 2013 48,8 Mio. Euro. Seit Beginn des Programms sind bisher (Stand Juni 2010) rund 13,3 Mio. Euro verausgabt worden.

Frage 2h die bildungspolitische Umsetzung der Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (VN) (zur VN-Konvention wird die Bundesregierung einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen und Projekten erarbeiten, deren wesentlicher Teil Maßnahmen im Bildungsbereich sein werden);

Antwort der Bundesregierung

Die Umsetzung der VN-Konvention im Bildungsbereich ist ganz überwiegend Aufgabe der Länder. Dies gilt insbesondere für Fragen der inklusiven (schulischen) Bildung.

Mit dem Aktionsplan wird die Bundesregierung eine langfristige Gesamtstrategie zur Umsetzung des Übereinkommens entwickeln. Das BMAS übernimmt die Steuerung im Entwicklungsprozess und bezieht neben den Ressorts auch Zivilgesellschaft, Länder und Kommunen ein. Der Aktionsplan der Bundesregierung soll ergänzt werden durch weitere Aktionspläne der Länder, Kommunen, Behinderten- und Sozialverbände sowie von Dienstleistern für behinderte Menschen und Unternehmen der Privatwirtschaft. Die Bundesregierung wird sich über die konkreten Inhalte und Projekte des Aktionsplans mit allen Beteiligten abstimmen und dabei auch die Anregungen der Verbände behinderter Menschen aufnehmen.


Frage 2i eine Weiterbildungsallianz (mit Blick auf eine Weiterbildungsallianz mit den Sozialpartnern mit dem Ziel der Steigerung der Beteiligung der Erwerbsbevölkerung an formalisierter Weiterbildung);

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung prüft zurzeit die Initiierung einer Weiterbildungsallianz und hat ihre Überlegungen noch nicht mit externen Berufsbildungsakteuren abgestimmt. Die Bundesregierung wird über die Weiterbildungsallianz im Lichte des Ergebnisses der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2011 ff. entscheiden.

Frage 2j die Anerkennung und Bewertung von im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikationen (mit Blick auf den Anspruch auf Durchführung von Anerkennungsverfahren auch bei nicht reglementierten Berufen mit geregelter Aus- und Fortbildung, die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, einen Ausbau der Beratungsangebote und Verfahrensbegleitung, die Verbesserung von Möglichkeiten zu Ergänzungs- und Anpassungsqualifizierungen und eine Verbesserung der Datenerhebung)?

Antwort der Bundesregierung

Anknüpfend an die Vereinbarung der Regierungschefs von Bund und Ländern „Aufstieg durch Bildung. Die Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vom 22. Oktober 2008 sieht der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode Maßnahmen zur besseren Anerkennung von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen und Qualifikationen vor. Entsprechend dieser Vorgabe hat das Bundeskabinett am 9. Dezember 2009 ein Eckpunktepapier für eine gesetzliche Regelung beschlossen, auf dessen Grundlage derzeit vom federführenden Bundesministerium für Bildung und Forschung ein Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen erarbeitet wird. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundes soll ein Rechtsanspruch auf ein Verfahren verankert werden, in dem geprüft wird, ob und in welchem Maße im Ausland erworbene Abschlüsse und Qualifikationen deutschen Ausbildungen entsprechen. Dieser Verfahrensanspruch soll sich sowohl auf den Bereich der reglementierten Berufe als auch der nicht reglementierten Berufe beziehen.

Ergänzend sind in Abstimmung mit den Ländern begleitende Maßnahmen zur Verbesserung und Qualitätssicherung der Verwaltungsvollzüge und Verfahren, zur Beratung und Verfahrensbegleitung der Anerkennungssuchenden und Arbeitgeber sowie zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Nach- und Anpassungsqualifizierung vorgesehen. Grundlage bilden die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Anerkennung“ im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland, die im September 2009vor gelegt wurden und deren Umsetzung derzeit von Bund und Ländern konkretisiert wird.


Frage 3. Welche jährliche nominale Steigerungsrate der Bildungs- und Forschungsausgaben ist zugrunde gelegt worden, wenn es im Beschluss des Bildungsgipfels vom 16. Dezember 2009unter Nummer 4 heißt: „Unter der Voraussetzung, dass Bund und Länder ihre Bildungs- und Forschungshaushalte […] im vorgesehenen Umfang fortschreiben“?

Antwort der Bundesregierung

Die Steigerungsraten der Bildungsausgaben von 3,5 bzw. 1,6 Prozent entsprechen den im Bildungsfinanzbericht 2008 ausgewiesenen Veränderungsraten bei den öffentlichen Bildungsausgaben im vorläufigen Ist 2007 und dem Soll 2008. Für die Jahre 2009bis 2015 wurden Steigerungsraten zwischen 1,3 und 1,7 Prozent auf der Grundlage der Haushaltsprojektionen des Finanzplanungsrates unterstellt. Im Einzelnen ist das Verfahren im Bericht der Zentralen Datenstelle der Landesfinanzminister zur Auswertung der Fragestellung „Datengrundlagen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland“ vom 29. April 2009 dargestellt. Für die Forschungsausgaben geht die Bundesregierung davon aus, dass Länder und Wirtschaft ebenso wie der Bund ihre Forschungsinvestitionen wie geplant steigern werden. Dementsprechend geht der Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 16. Dezember 2009davon aus, dass Deutschland das Ziel, 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung auszugeben, erreicht und der Anteil in den darauffolgenden Jahren auf diesem Niveau fortgeschrieben wird.


Frage 4. Welche Ausgaben wurden im Einzelnen in welcher Höhe über die offizielle Bildungsstatistik hinaus als Bildungsausgaben veranschlagt, so dass die festgestellte Lücke für Bildung, um das 7-Prozent-Ziel im Jahr 2015 zu erreichen, „mindestens 13 Mrd. Euro“ beträgt?

Antwort der Bundesregierung

Grundlage für die Bildungsausgaben war das vom Statistischen Bundesamt berechnete Bildungsbudget 2006. Außerdem wurden Mittel für Bildungsmaßnahmen einbezogen, die in den Haushaltsansätzen für die mittelfristige Finanzplanung von Bund und Ländern bereits enthalten sind. Beispiele hierfür sind der Hochschulpakt 2020 und der Ausbau der frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsangebote. Darüber hinaus wurden zusätzlich zu veranschlagende Versorgungsausgaben, kalkulatorische Unterbringungskosten und steuerliche Vergünstigungen berücksichtigt.


Frage 5. Welche Berechnungen und welche Annahmen liegen der Aussage zugrunde, dass von den im Jahr 2015 zum Erreichen des 10-Prozent-Ziels notwendigen 13 Mrd. Euro ein Anteil von 2,6 Mrd. Euro von der Wirtschaft erbracht werden müsse (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter www.bundeskanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?

Antwort der Bundesregierung

Die Anteile der verschiedenen Akteure (Bund, Länder, Gemeinden, Privater Bereich, Ausland) an den Bildungsausgaben und den Ausgaben für die sonstige Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur wurden auf der Grundlage der Verteilung im Jahr 2005 ermittelt. Die Quelle hierfür ist der Bildungsfinanzbericht 2008. Hierbei lag der Anteil des Privaten Bereichs bei ca. 20 Prozent, woraus sich der von privater Seite zu erbringende Betrag von 2,6 Mrd. Euro ergibt.


Frage 6. Wie kommt es dazu, dass die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel im Pressegespräch am 10. Juni 2010 davon ausgeht, dass die Bildungsausgaben im Jahr 2013 um 2,6 Mrd. Euro höher sein werden als im Jahr 2009, während der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble von einer Differenz von 3,75 Mrd. Euro für den gleichen Zeitraum ausgeht (Quelle: Schreiben desVorsitzenden der Finanzministerkonferenz Dr. Ulrich Nussbaum vom 3. Juni 2010 an MPK, GWK und KMK)?

Antwort der Bundesregierung

Die Äußerung der Bundeskanzlerin im Pressegespräch bezog sich auf die zusätzlichen Mittel im Jahr 2013. Die Berechnungsgrundlage der im Schreiben des Vorsitzenden der Finanzministerkonferenz Dr. Ulrich Nussbaum genannten Zahl ist der Bundesregierung nicht bekannt.


Frage 7. Welchen Aufwuchs plant die Bundesregierung jeweils für Bildung und Forschung in den Jahren 2011, 2012 und 2013, um in dem Zeitraum 2010 bis 2013 insgesamt 12 Mrd. Euro mehr für Bildung und Forschung zu verausgaben als 2009, und in welchen Ressorts werden diese Aufwüchse in welcher Höhe jeweils veranschlagt?

Antwort der Bundesregierung

Der Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2011 wird dem Deutschen Bundestag am 13. August 2010 zugeleitet und sieht für das Jahr 2011 folgende Aufwüchse für Bildung und Forschung vor (in Mio. Euro):



Die Aufteilung auf Einzelmaßnahmen wird Gegenstand der Haushaltsberatungen 2012 und 2013 sein. In der Summe sollen die Ausgaben für den Bereich Bildung im Jahr 2012 um rund 1,6 Mrd. Euro gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan und im Jahr 2013 um rund 2,6 Mrd. Euro steigen. Die Forschungsausgaben sollen gegenüber dem bislang geltenden Finanzplan im Jahr 2012 um rund 2 Mrd. Euro und im Jahr 2013 um rund 2,5 Mrd. Euro erhöht werden.


Frage 8. Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd. Euro für Bildung mit Programmen, nachdem der Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 gescheitert ist?

Frage 9. Wie genau unterlegt die Bundesregierung die in Aussicht gestellten 6 Mrd. Euro für Bildung mit Programmen, unter der Annahme eines weiter fortbestehenden grundgesetzlichen Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 8 und 9werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Der Bund wird die zusätzlichen Mittel für Bildung in Höhe von 6 Mrd. Euro im Rahmen der geltenden Kompetenzordnung des Grundgesetzes insbesondere für die frühkindliche Förderung und Bildung, die Unterstützung benachteiligter Kinder und Jugendlicher, die Verbesserung der Berufsorientierung und den Ausbau und die Verbesserung der Hochschulbildung verwenden. Hinsichtlich geplanter bzw. bereits angelaufener Programme und Maßnahmen in den jeweiligen Bereichen verweise ich auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2.


Frage 10. Wie hoch wird der Betrag der bisher von der Bundesregierung für die Jahre bis 2013 zur Bildungsfinanzierung vorgesehenen Mittel sein, der gemäß der Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Dr. Ursula von der Leyen im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages am 16. Juni 2010 geplant ist und nach Aussage ihrer Sprecherin „ein nicht unerheblicher Teil der für Bildung und Forschung geblockten zusätzlichen 12 Milliarden Euro“ sein wird (Quelle: taz, 11. Juni 2010)?

Frage 11. Sind die im Entwurf für den Haushalt 2011 als „allgemeine Vorsorge für die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts“ eingestellten 480 Mio. Euro zum bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus Hartz-IV Familien vorgesehen, und sind sie Teil der 6 Mrd. Euro, die innerhalb des 12-Mrd.-Euro-Programms der Bundesregierung für den Bildungsbereich vorgesehen sind?

Frage 12. Welche Art von Leistungen für bildungsbezogenen Bedarf für Kinder aus Hartz-IV-Familien soll daraus finanziert werden?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 10, 11 und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Als Teil der zusätzlichen Mittel für den Bildungsbereich werden zur allgemeinen Vorsorge für mögliche zusätzliche bildungsbezogene Bedarfe für Kinder mit ALG-II-Bezug in Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 ab dem Jahr 2011Mittel in Höhe von 480 Mio. Euro p. a. in den Einzelplan 60 eingestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.


Frage 13. Wann und wo wird die Bundesregierung den Konflikt mit den Ländern beilegen, ob die Länder vom Bund dauerhaft Umsatzsteuerpunkte erhalten werden?

In welcher Größenordnung wird ein Angebot des Bundes liegen, angesichts der unterschiedlichen Anforderungen der Länder, die die Bundeskanzlerin am 10. Juni 2010 als entweder „Teil des 40-Prozent-Ziels, das wir uns vorgenommen haben“ oder als „am besten ein bisschen darüber hinaus“ beschrieb (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unter www.bundeskanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?

Frage 14. Wie bewertet die Bundesregierung die Bereitschaft der Länder, mit Blick auf die von diesen geforderten Umsatzsteuerpunkte „diese zusätzlichen finanziellen Mittel des Bundes ausschließlich für die Umsetzung der in der Anlage zum Beschluss benannten Maßnahmen zu verwenden“ (Beschluss des Zweiten Bildungsgipfels, 16. Dezember 2009, Nummer 6 Absatz 2)?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 13 und 14 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet.

Die Bundesregierung lehnt die Übertragung von Umsatzsteueranteilen an die Länder ab. Beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 16. Dezember 2009hat der Bund den Ländern angeboten, sich mit Blick auf die zur Schließung der Lücke zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von mindestens 13 Mrd. Euro im Jahr 2015 mit einer Quote von 40 Prozent dauerhaft zu beteiligen. Dies bedeutet eine erhebliche Steigerung des Anteils des Bundes an den Bildungsausgaben. Im Übrigen geht die Bundesregierung davon aus, dass die Länder in der Lage sind, die Finanzierung eines leistungsfähigen Bildungssystems sicherzustellen.


Frage 15. Wie steht die Bundesregierung zu der vom Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich bei der Pressebegegnung nach dem Treffen erwähnten Möglichkeit, die weiterhin offenen Fragen der Bildungsfinanzierung „Ende dieses Jahres bei der Frage der Gemeindefinanzen mit ins Gespräch bzw. in die Diskussion mit einzubeziehen“ (Quelle: Mitschrift der Pressebegegnung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den Ministerpräsidenten Kurt Beck und Stanislaw Tillich am Donnerstag, dem 10. Juni 2010 in Berlin, unterwww.bundeskanzlerin.de/nn_683698/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2010/06/2010-06-10-bkin-mp-laender.html; Abruf am 24. Juni 2010)?

Antwort der Bundesregierung

Die Gemeindefinanzkommission befasst sich in ihren Arbeitsgruppen (Kommunalsteuern, Standards, Beteiligung der Kommunen an der Rechtsetzung) mit der Prüfung von Möglichkeiten, die Finanzsituation der Kommunen verlässlicher zu gestalten und zu verbessern. Dabei nimmt sie sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite in den Blick. Ziel ist die Verbesserung der kommunalen Finanzsituation als Ganzes. Eine Verengung auf einzelne Politikbereiche wie die Bildungspolitik ist nicht das Ziel. Von einer verbesserten kommunalen Finanzsituation würden alle kommunalen Aufgabenfelder und somit auch die Bildung profitieren.


Frage 16. Welche Aufgaben hat die Ad-hoc-Arbeitsgruppe „3%-Ziel der Lissabon-Strategie“ der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK), die am 1. Juli 2010 tagte?

Welche Ergebnisse liegen bereits vor, bzw. bis wann sollen Ergebnisse vorliegen?

Wie bewertet die Bundesregierung die Annahme des Statusberichts zum 10-Prozent-Ziel für Bildung und Forschung vom Dezember 2009, dass 2010 das 3-Prozent-Ziel für Forschung erreicht wird?

Antwort der Bundesregierung

Gemäß des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder vom 16. Dezember 2009ist die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK), beauftragt, ihnen im Dezember 2010 über das Erreichen des 3-Prozent-Ziels als Teilziel der Lissabon-Strategie zu berichten. Die ad-hoc-Arbeitsgruppe erarbeitet zurzeit einen Entwurf dieses Berichts, der im Dezember 2010 der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der Länder vorliegen soll. Die Bundesregierung geht von einer Erreichung des 3-Prozent-Ziels für Forschung im Jahr 2010 aus. Verlässliche Zahlen hierzu werden aufgrund der verzögerten Datenverfügbarkeit voraussichtlich erst im Jahr 2012 vorliegen.


Frage 17. Wie plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über ihre weiteren Verhandlungen mit den Ländern zu informieren, bzw. wann plant sie, ihn einzubeziehen?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung bleibt mit den Ländern im Gespräch und wird den Deutschen Bundestag rechtzeitig und umfassend informieren.


Frage 18. Stellt nach Ansicht der Bundesregierung die in der Vereinbarung von Bund und Ländern zur dritten Säule des Hochschulpaktes getroffene Regelung zur Finanzierung eine „angemessene Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung“ dar?

Wenn ja, worin genau besteht nach Ansicht der Bundesregierung der Beitrag der Länder bzw. des jeweiligen Landes?

Wie lässt sich dieser Betrag beziffern, und in welcher Höhe wird er in das Erreichen des 7-Prozent-Ziels für Bildung einberechnet?

Antwort der Bundesregierung

Mit einem Volumen von rund 2 Mrd. Euro für das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre hat der Bund einen weiteren wesentlichen Beitrag zum Erreichen des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung erbracht. In der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung ist geregelt, dass der Bund die Sach- und Personalausgaben trägt, die den Hochschulen für die Durchführung der bewilligten Maßnahmen zusätzlich entstehen, während das jeweilige Sitzland die Gesamtfinanzierung sicherstellt. Dieses Bund-Länder-Sonderprogramm wird einen starken Impuls für bessere Studienbedingungen und mehr Lehrqualität an den Hochschulen setzen. Unbeschadet dessen ist die Grundfinanzierung der Hochschulen Aufgabe der Länder.


Frage 19. Inwiefern ist das in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehene Auswahlgremium gehalten, die positive Förderentscheidung für eine Hochschule oder einen Hochschulverbund davon abhängig zu machen, dass gemäß Â§ 5 Absatz 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“ konkrete finanzielle Zusagen des jeweiligen Sitzlandes gemacht werden?

Wenn das nicht der Fall ist, inwiefern hält die Bundesregierung diesen Weg für erfolgversprechend, dass die in der Verwaltungsvereinbarung nicht quantifizierte Gesamtfinanzierung des Programms durch die Länder sichergestellt wird?

Antwort der Bundesregierung

Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein gemeinsames Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre sieht in § 5 Absatz 6 vor, dass Anträge der Hochschulen auf der Grundlage der inhaltlichen und qualitativen Kriterien, die in § 4 der Verwaltungsvereinbarung im Einzelnen benannt werden, und unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des Sitzlandes auf ihre Förderwürdigkeit hin bewertet werden. Über die Förderung der als förderwürdig bewerteten Anträge entscheidet das in § 5 Absatz 1 der Verwaltungsvereinbarung genannte Auswahlgremium. Bei der Förderung wird auch die vereinbarte Sicherung der Gesamtfinanzierung durch das jeweilige Sitzland der Hochschule berücksichtigt.


Frage 20. Welche Maßnahmen müssen Bund und/oder Länder ergreifen, damit das in der Präambel der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über das gemeinsame „Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre“ formulierte Ziel, das Programm erhöhe nicht die Kapazität, sichergestellt wird, und welche Schritte wurden von den 17 Programmpartnern (Bund und Länder) bereits angekündigt oder schon eingeleitet?

Antwort der Bundesregierung

Die Länder stellen gemäß Â§ 6 der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sicher, dass die aus Mitteln des Programms finanzierten Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung nicht zur Erhöhung der Aufnahmekapazität an den geförderten Hochschulen führen. Welche Maßnahmen hierfür zu ergreifen sind, richtet sich im Einzelnen nach den Bestimmungen des jeweiligen Landeshochschulrechts.


Frage 21. Welche Einwände haben einzelne Länder gegen die von der Vorsitzenden der GemeinsamenWissenschaftskonferenz, Bundesministerin Dr. Annette Schavan, vorgestellte Idee einer Akademie für Studium und Lehre vorgebracht, die dazu führten, dass laut Protokoll der GWK-Sitzung vom 28. Mai 2010 die Staatssekretärsarbeitsgruppe „Hochschulpakt“ gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen lediglich prüfen soll, „ob eine Akademie für Studium und Lehre nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und zur Qualifizierung von Lehrenden leisten kann“?

Antwort der Bundesregierung

Bund und Länder haben in der GWK am 28.05.2010 einen ersten Gedankenaustausch zu dem Vorschlag einer Akademie für Studium und Lehre geführt, die nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Qualität von Lehre und Studium und zur Qualifizierung von Lehrenden leisten soll. Die GWK hat beschlossen, den Vorschlag gemeinsam mit Vertretern der Hochschulen weiter zu prüfen und sich auf ihrer nächsten Sitzung im Oktober 2010 erneut damit zu befassen.


Frage 22. Zu welchen Terminen und mit welchen Teilnehmern wird die Arbeitsgruppe tagen, um bis zu der Sitzung der GemeinsamenWissenschaftskonferenz am 25. Oktober 2010 zu berichten oder einen Vorschlag für eine solche Akademie vorzulegen?

Antwort der Bundesregierung

Die von der GWK um die Prüfung des Vorschlags einer Akademie für Studium und Lehre gebetene Staatssekretärs-Arbeitsgruppe „Hochschulpakt“ wird voraussichtlich Anfang September 2010 ihre diesbezüglichen Beratungen aufnehmen. Ihr gehören die zuständigen Amtschefinnen und Amtschefs des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Wissenschaftsministerien der Länder an.


Frage 23. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Befund in dem Bericht „Bildung in Deutschland 2010“, dass 64 000 Studienplätze mehr benötigt werden als in der zweiten Phase des Hochschulpaktes vereinbart worden sind?

Antwort der Bundesregierung

Die Zielmarke von 275 420 zusätzlichen Studienmöglichkeiten für die zweite Programmphase des Hochschulpakts beruht auf der „Vorausberechnung der Studienanfänger 2008 bis 2010“ der Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2008. Die Bundesregierung sieht derzeit keinen Grund, diese Daten infrage zu stellen. Darüber hinaus ist in Artikel 1 § 8 der Verwaltungsvereinbarung geregelt, dass im Falle einer erheblichen Abweichung der realen Studienanfängerzahlen von der Vorausberechnung eine Überprüfung der Vereinbarung möglich ist.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 17/2730


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 23.08.2010