Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Begrenzung der Leiharbeit – Mehr Mitbestimmung – Mindestlöhne – Sozialer Arbeitsmarkt

Fairness auf dem Arbeitsmarkt

Unser Ziel bleibt die Vollbeschäftigung

Jeder Bürger und jede Bürgerin muss eine Chance haben, den eigenen Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Millionenfache Arbeitslosigkeit lässt viele zweifeln, dass dieser Anspruch jemals zu realisieren ist. Die Gefahr einer so lang anhaltenden Beschäftigungslosigkeit vieler Bürgerinnen und Bürger ist, dass die einen Vollbeschäftigung zu einem unrealistischen Ziel erklären, und die anderen nicht mehr darauf hoffen mögen. Zynismus und Verzweiflung sind der Ausdruck einer solchen Entwicklung.

Der Strukturwandel der deutschen Wirtschaft schreitet voran. Bis 2030 wird damit einerseits ein Verlust von Arbeitsplätzen in der Produktion in Höhe von 1,5 Mio. Arbeitsplätzen verbunden. Andererseits entstehen neue Beschäftigungsfelder im Bereich der Dienstleistungen, der Green Economy und der Gesundheitswirtschaft. Die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sinkt zwischen 2020 und 2030 um 4,6 bis 5,5 Millionen – je nach Variante. Schon jetzt steht daher fest, dass sich in Deutschland eine mehrere Millionen große Arbeitsmarktlücke auftun wird. Diese Entwicklung enthält Probleme und Risiken, bietet aber vor allem die Chance, die lange Phase hoher Arbeitslosigkeit zu überwinden. Aber nur, wenn alles dafür getan wird, dass jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer die notwendigen beruflichen Qualifikationen erhält.

Das verlangt zum einen, dass die Zahl derjenigen, die neu auf dem Arbeitsmarkt auftreten und zu geringe Qualifikationen aufweisen, so gering wie möglich ausfallen muss. Voraussetzung ist, dass die Schulen so ausgestattet werden, dass niemand ohne Schulabschluss die Schule verlässt, und dass alle, die die Schulen verlassen, auch die Voraussetzungen für eine berufliche Ausbildung mit sich bringen. Es muss alles dafür getan werden, dass jede und jeder mindestens mit einem Abitur oder einer beruflichen Qualifikation versuchen kann, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Das bedeutet natürlich, dass die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze auf hohem Niveau liegen muss.

Das bedeutet aber auch, dass junge Leute, die nicht innerhalb der ersten drei Jahre nach der Schule eine Lehrstelle finden, einen Anspruch auf eine Berufsausbildung durch staatliche Förderung bekommen müssen.

Das verlangt zum anderen, dass die Zahl der unzureichend Qualifizierten unter denen, die bereits im Arbeitsleben stehen, verringert wird. Die Instrumente der Förderung von beruflicher Qualifikation während bestehender Arbeitsverhältnisse und der für die Arbeitssuchenden sollten daher zielgerichtet an dem künftigen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften ansetzen.

Die Bürgerinnen sollten daher einen Anspruch auf eine qualifizierte Beratung über ihren beruflichen Qualifikationsbedarf durch die Bundesagentur für Arbeit oder von ihr beauftragte qualifizierte Berater erhalten. In diesem Sinne ist die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln.

Ein großer Teil der beruflichen Qualifikation und Weiterbildung in den Betrieben wird heute von den Unternehmen finanziert. Das muss auch so bleiben. Öffentliche Förderung und gesetzliche Regelungen müssen deshalb dort anknüpfen, wo es nicht um originär von Unternehmen wahrgenommene Aufgaben beruflicher Qualifikation geht. Deshalb macht es Sinn, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu fördern, die keine berufliche Qualifikation haben und die in ihrem Unternehmen einen Berufsabschluss in der Tätigkeit erwerben wollen, die sie im Unternehmen verrichten. Eine solche Qualifikation muss auch unterstützt werden, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in dem Beruf, den sie einst gelernt haben, tätig sind und nun einen Berufsabschluss in dem ausgeübten Beruf anstreben. Und wo Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jahrelang berufstätig waren, sich das Berufsbild aber geändert hat, muss eine Anpassungsqualifizierung auf das heutige Niveau der beruflichen Ausbildung angeboten werden. Die Erfahrungen, die gerade während der Krise mit den schon bestehenden öffentlichen Programmen – wie Wegebau – gemacht wurden, sind ermutigend und zeigen, dass das genau der richtige Weg ist. Die Arbeitszeitkonten sind als ein betriebliches Instrument zu Weiterbildungsförderung weiterzuentwickeln.

Entsprechend sollte die öffentliche Förderung für Arbeitssuchende ausgestaltet sein. Wer keinen Schulabschluss hat, soll das Recht haben, ihn im Rahmen der Qualifizierung für die Arbeitsförderung nachzuholen. Wer keinen Berufsabschluss hat, soll das Recht haben, einen vollständigen Berufsabschluss nachzuholen, in einem Beruf, der den eigenen Fähigkeiten entspricht und Chancen auf Beschäftigung im Arbeitsmarkt eröffnet. Wer jahrelang in einem Beruf tätig war, dessen berufliche Qualifikation er nicht erlernt hat, soll als Arbeitssuchender die Möglichkeit erhalten, eine vollberufliche Qualifizierung in dem Beruf der bisherigen Tätigkeit zu erreichen. Und wo sich das Berufsbild im Laufe der Jahre geändert hat, soll Anspruch auf eine Anpassungsqualifizierung bestehen.

Die Zahl der gering qualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer würde sich durch eine massive Bildungsoffensive reduzieren. Vor allem die Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Familien mit einem Migrationshintergrund werden davon profitieren. Rund 40 Prozent von ihnen machen heute keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Für eine selbstbestimmte Zukunft, aber auch, um den Fachkräftemangel in Deutschland zu bekämpfen ist diese Integrationsaufgabe von besonderer Bedeutung.

Die Bildungsoffensive darf sich aber nicht auf außeruniversitäre Qualifikationen beschränken. Die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung auch mit Blick auf den Zugang akademischer Bildungsgänge muss weiter ausgebaut werden. Deutschland kann seinen Fachkräftemangel nur beheben, wenn es auch über mehr akademisch qualifizierte Fachkräfte verfügt. Und die Ausbildungsförderung für einen Universitätsabschluss muss auch noch für 40- oder 50-Jährige offen stehen.


Quelle: Beschluss des SPD-Präsidiums vom 15. März 2010

Den vollständigen Beschluss können Sie hier als pdf-Datei herunterladen.



Schlagworte zu diesem Beitrag: Ältere Beschäftigte, Betriebliche Weiterbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.04.2010