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Weiterbildung während der Kurzarbeit nur begrenzt sinnvoll

Wirkungen der Kurzarbeit-Neuregelungen nicht überschätzen

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dämpft die Erwartungen an die Ausweitung der Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer auf 24 Monate und die vollständige Übernahme der Sozialabgaben nach sechs Monaten durch die Bundesagentur für Arbeit. In einer am Mittwoch veröffentlichten Studie schreiben die IAB-Arbeitsmarktexperten Andreas Crimmann und Frank Wießner, man solle die Wirkungen nicht überschätzen: „Je länger die Krise andauert, desto weniger kann Kurzarbeit die Folgen abfedern.“

Kurzarbeit sei zwar das Arbeitsmarktinstrument der Stunde. Dass die Arbeitslosigkeit trotz der schweren Wirtschaftskrise bislang nur vergleichsweise gering gestiegen ist, sei maßgeblich auf Kurzarbeit zurückzuführen. Die derzeit 1,1 Millionen Kurzarbeiter entsprechen der Studie zufolge bei einem Arbeitsausfall von durchschnittlich einem Drittel der Arbeitszeit rechnerisch einer Verringerung der Arbeitslosigkeit um rund 400.000. Die Nürnberger Forscher sehen in dem Instrument jedoch kein arbeitsmarktpolitisches Allheilmittel: „Kurzarbeit kann den Unternehmen helfen, die Krise besser zu bewältigen. Sie kann aber Arbeitsplätze nicht nachhaltig sichern, wenn dauerhafte Beschäftigungsperspektiven fehlen.“

Auch beim Thema Weiterbildung während Kurzarbeit warnen Crimmann und Wießner vor überzogenen Erwartungen: „Die Förderung ist grundsätzlich sinnvoll, kann aber nur unter bestimmten Bedingungen positive Wirkung entfalten.“ Unternehmen würden Wert auf möglichst betriebsnahe Qualifizierungen legen. Das betriebsspezifische Know-how habe den größten Nutzen wiederum am angestammten Arbeitsplatz. Sollte dieser trotz aller Gegenmaßnahmen der Krise doch noch zum Opfer fallen, werde die Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen durch betriebsbezogene Bildungsinvestitionen nicht wesentlich verbessert.

Die Neuregelung, dass ab dem siebten Monat Kurzarbeit auch ohne Qualifizierungsmaßnahmen die Sozialabgaben des Arbeitgebers vollständig durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden, reduziere tendenziell die Neigung der Betriebe, bei lang andauernder Kurzarbeit auch längere Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen.
Umfangreiche Qualifizierungen dürften allerdings ohnehin die Ausnahme sein, legen zumindest IAB-Daten aus einer repräsentativen Betriebsbefragung im Jahr 2003 nahe: Damals bildeten nur fünf Prozent aller Betriebe, in denen kurzgearbeitet wurde, ihre Kurzarbeitenden weiter.


Sie können den vollständigen IAB-Kurzbericht 14/2009 "Verschnaufpause dank Kurzarbeit" hier als pdf-Datei herunterladen.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Öffentliche Beschäftigungspolitik, Betriebliche Weiterbildung, Qualifizierung
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 17.06.2009