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Die Lage der bayerischen Volkshochschuldozenten

Stellungnahme

Das Entsendegesetz sieht einen Mindestlohn in der Weiterbildung vor – aber nicht für die große Mehrheit der Dozenten. Warum?

Die Lage der bayerischen Volkshochschuldozenten

Die Arbeitsgemeinschaft Dozentenvertretungen (ad) an Bayerischen Volkshochschulen hat Missstände bei der Bezahlung der VHS-Dozenten in bayerischen Städten und Gemeinden festgestellt und fordert die Einführung einer angemessenen Honorarregelung mit einem Mindesthonorarsatz.

Die Arbeitsgemeinschaft Dozentenvertretungen (ad) vertritt folgende Positionen:
  1. Volkshochschulen sind gemeinnützige öffentlich geförderte Einrichtungen und die dort tätigen Dozentinnen und Dozenten leisten einen bedeutenden Beitrag für Bildung und Integration in unserer Gesellschaft. Diese Leistung muss angemessen honoriert werden.1

  2. Die Kurse an bayerischen Volkshochschulen werden von professionellen Dozenten gehalten, die mit den Honoraren teilweise oder ganz ihren Lebensunterhalt verdienen.2 Die Honorare müssen sich an der marktüblichen Entlohnung qualifizierter Arbeit orientieren.

  3. Die Dozenten der bayerischen Volkshochschulen sind freiberuflich tätig und tragen das volle Risiko für das Zustandekommen von Kursen. Außerdem sind sie bei Krankheit, anders als Arbeitnehmer, nicht abgesichert. Wer ein Risiko für eine Institution übernehmen soll, muss von dieser auch so entlohnt werden, dass er wirtschaftlich in der Lage ist, dieses Risiko zu tragen.3

  4. Die Honorarregelungen an den einzelnen Volkshochschulen in Bayern sind uneinheitlich und nirgends den Leistungen und der geforderten Qualifikation der Dozenten angemessen. Wenn akademisch ausgebildete Dozenten auf dem Niveau ungelernter Kräfte bezahlt werden, ist die Erwachsenbildung in ihrem Fortbestand bedroht und die Volkshochschule ein Auslaufmodell.4

Aus diesen Gründen fordert die Arbeitsgemeinschaft Dozentenvertretungen (ad) an bayerischen Volkshochschulen politische Entscheidungsträger auf, ein bayernweit einheitliches Honorar für Volkshochschuldozenten von 30 EUR pro Unterrichtsstunde (45 min) zu befürworten und sie fordert den Bayerischen Volkshochschulverband auf, diese Forderung zu unterstützen.


V.i.S.d.P.
Beate Hartley-Lutz, Katharina Wäckerlin-Swiagenin

Arbeitsgemeinschaft Dozentenvertretungen (ad) an Bayerischen Volkshochschulen beate.hartley-lutz@t-online.de info@ad-vhs-bayern.de


1. Integrationskurse, Mama lernt Deutsch, Vorbereitung auf schulische Abschlüsse (Quali, Realschule, FOS/BOS) und viele berufliche Fortbildungsangebote verankern Menschen besser in der Arbeitswelt und der Gesellschaft.

2. Nach offizieller Schätzung leben bundesweit bereits 23% der Dozenten ausschließlich von VHS-Honoraren (gemäß Pilotstudie: Erhebung zur beruflichen und sozialen Lage von Lehrenden in Weiterbildungseinrichtungen vom WSF Wirtschafts- und Sozialforum, 2005, erstellt im Auftrag des BMBF. Dort in der Zusammenfassung (15), S. 9).

3. Die Lage viele Dozenten ist prekär. Die â€Arbeitgeberbeiträge†zu Rentenversicherung und Krankenkasse sind nicht Pflicht und als freiwillige Leistung sehr selten. Wer nur freiberuflich tätig ist, muss eine Krankenversicherung abschließen, deren fixe Prämie sich nicht als Prozentsatz eines realen Verdienstes berechnet. Aufgrund von Einkommensschwankungen ist das eine immense finanzielle Belastung. Es gibt keine â€Sozialkasse für Dozentenâ€.

4. Es gibt am unteren Rand Stundensätze (45 min.) von € 12.- und € 15.-.


Quelle: Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Dozentenvertretungen (ad) an Bayerischen Volkshochschulen vom 10. Januar 2009.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn, Volkshochschule
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009