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Mindestlöhne jetzt auch in der Weiterbildung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir haben es geschafft!!!!!

Die Weiterbildung, genauer die Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Sozialgesetzbuch, wird in das AEntG aufgenommen. Dafür hat sich ver.di als federführende Gewerkschaft bis zuletzt eingesetzt.

"Nach der Verabschiedung im Bundestag am 22. Januar können die Gesetze am 13. Februar 2009 dem Bundesrat vorgelegt werden. Dort jedoch muss ebenfalls mit Widerstand gerechnet werden. In ihren Stellungnahmen zu den Entwürfen hatte die Länderkammer unter anderem eine 'einheitliche Zuständigkeit für die Überwachung der Mindestlöhne in Deutschland bei den Zollbehörden' – und damit unter Aufsicht des Bundes – verlangt.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen jene Mindestlöhne, die auf dem Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz basieren, von den Ländern überwacht werden."(Bundestag aktuell)

Sollte auch der Bundesrat zustimmen und das Gesetz nach der Unterschrift von Bundespräsident Köhler Inkrafttreten, wird Minister Scholz dann in Absprache mit den Gewerkschaften die Tarifvertragsparteien auffordern, den Antrag auf AVE zu stellen.

Nach dem Votum des Tarifausschuss wir der Arbeitsminister die Verordnung erlassen, nach der die Mindestlöhne wirksam werden. Die Allgemeinverbindlichkeit für den Mindestlohn Weiterbildung würde dann im Frühjahr oder Frühsommer wirksam werden. Dann ist die Bundesagentur für Arbeit verpflichtet, die Bezahlung des Mindestlohns als Vergabekriterium einzuhalten.

Die Gesetzentwürfe und das namentliche Ergebnis der Abstimmung können auf der Homepage des Deutschen Bundestags heruntergeladen werden.


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Hier finden Sie weitere Informationen zum Branchentarifvertrag Weiterbildung.

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Schlagworte zu diesem Beitrag: Mindestlohn
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009