Selbstständige in der Weiterbildung

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Nachbesserungen beim Krankengeld

Nach einem Bericht des Focus will die große Koalition die Gesundheitsreform in Sachen Krankengeld nachbessern. Demnach sollen die Regelungen, die insbesondere unständig Beschäftigte und Selbstständige grob benachteiligen, rückwirkend zum Jahresbeginn 2009 verändert werden.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt plane, so die Focus-Meldung, unständig Beschäftigte Arbeitnehmern gleich zu stellen. Diese sollen künftig wieder ab dem ersten Tag Krankengeld bekommen, dafür aber auch den einheitlichen Arbeitnehmer-Beitrag von 15,5 Prozent an die Krankenversicherung zahlen. (Der "Selbstständigenbeitrag" ohne Krankengeldanspruch beträgt 14,9 Prozent.) Bei den Wahltarifen, mit denen Selbstständige Krankengeld von einer gesetzlichen Kasse bekommen können, soll nach dem Bericht die dreijährige Bindung an die Kasse abgeschafft werden. - Zu rechnen ist hier damit, dass statt dessen die generelle "Wechselfrist" von 18 Monaten auch für Wahltarife eingeführt wird.

Zu den möglichen Änderungen am Gesetz zitiert Focus einen nicht genannten Regierungsvertreter mit dem Satz: "Einzelne Gruppen dürfen nicht schlechter dastehen", weshalb man für "Wissenschaftler, Handwerker, Gestalter, Architekten, Künstler oder Journalisten, die oft wenig verdienen", das Krankgeld in der freiwilligen Versicherung rückwirkend zum 1.1.2009 wieder einführen wolle. - Ob man sich auf Ankündigungen verlassen will, muss jeder und jede selbst entscheiden. Bislang existiert nicht einmal einen Gesetzentwurf und es gilt die Rechtslage: Ab 1.1.2009 entfällt der Krankengeldanspruch für Selbstständige und unständig Beschäftigte. Wer Krankengeld haben will, muss eine Zusatzversicherung abschließen. Tut man das erst nach dem 1.1.2009, so entsteht der Krankengeldanspruch in der Regel erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten.

Die Gewerkschaft ver.di fordert daher, notwendige Nachbesserungen der Gesundheitsreform für Selbstständige noch in dieser Woche zu beschließen. Deren Ziel muss sein, so der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke "Transparenz, Rechtssicherheit und Finanzierbarkeit im Fall einer Erkrankung" zu schaffen. Der Bundestag müsse deshalb noch vor dem Jahreswechsel die notwendigen Korrekturen vornehmen. Der ver.di, die das Thema Krankengeld für Selbstständige und Unständige seit Monaten behandelt, ist es zwischenzeitlich gelungen, bei einigen Rundfunksendern Vereinbarungen durchzusetzen, die die zur Zeit noch gültigen gesetzlichen Verschlechterungen abfedern oder aufheben. Das reiche, so Werneke, jedoch nicht aus. Es bestehe insbesondere "noch immer ein hoher Handlungsdruck für die Mehrheit der selbstständigen Kolleginnen und Kollegen, die von Tarifregelungen nicht profitieren können."


Quelle: mediafon.net

Weitere Informationen zum Krankengeld für Selbständige finden Sie auf der Homepage von mediafon.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Freiberufler/Selbstständige, Krankengeld
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.04.2009