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Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw?

Kommentar zur BA-Studie „Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung“

Baethge-Kinsky kommt insbesondere nach der Betrachtung des Methodenberichts zur Erstellung der Studie zu folgenden Ergebnissen:


  • “Mitte Juni stellte die BA auf einer Pressekonferenz eine integrierte Auswertung von Grundsicherungs-, Arbeitslosen- und Beschäftigtenstatistik vor.

  • Die doppelte Botschaft: Insgesamt sind nur bescheidene Erfolge bei der Integration Langzeitarbeitsloser aus dem SGB II zu beobachten. Und: Die Optionskommunen schneiden im Trägervergleich schlechter ab als ARGEn und Arbeitsagenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung.

  • Landkreistag und hessisches Sozialministerium sprachen empört von einem „durch-sichtigen Manipulationsversuch“ bzw. „fachlich und methodisch fragwürdigen Ergebnissen.

  • Die Studie weist aus: Im Zeitraum Juli 2006 bis Juli 2007 verzeichnet die Statistik eine monatsdurchschnittliche Übergangsrate von 3,9% des Bestandes an Arbeitslosen bzw. 3,5% des Bestandes an erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Des Weiteren: Legt man jeweils die regionale Arbeitsmarktsituation zu Grunde, fallen die Übergangsraten im Organisationsbereich der Optionskommunen überwiegend schlechter aus.

  • Ein Blick in den Methodenbericht wirft freilich eine Reihe von Fragen auf. Sie betreffen die Robustheit der Ergebnisse, die Repräsentativität der Stichprobe sowie Gültigkeit und Zuverlässigkeit der „Übergansgrate“ als Indikator für Trägerleistung.

  • Bei allen methodischen Vorbehalten ist darüber nachzudenken, ob und inwieweit die Ergebnisse plausibel sind und wie man sie gegebenenfalls verifizieren oder falsifizieren kann.

  • Ein allerdings scheint gesichert: Die Daten mahnen zu großer Bescheidenheit bei der Formulierung arbeitsmarktpolitischer Zielvorgaben für den Bereich des SGB II.“



Als Fazit hält er am Ende seiner Stellungnahme fest:

„Was kann man aus dieser Studie lernen? Für eine Antwort auf diese Frage muss man zum einen sicherlich die Plausibilität ihrer Ergebnisse wie auch ihre methodischen Probleme beachten und die Ergebnisse deshalb mit Vorsicht betrachten.

Eine mögliche Erklärung für die ermittelten Unterschiede bei den Übergängen liefert die Studie selbst mit dem Verweis auf eine gute Ressourcenausstattung bzw. auf eine gewisse Monopolstellung von Agenturen und Arbeitsgemeinschaften. Hierzu zählen sicherlich ein ausgebauter Arbeitgeberservice und die Tatsache, dass die Optionskommunen häufig keinen Zugriff auf den Stellenpool der Arbeitsagenturen bekommen. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die zkT sehr viel häufiger (und/oder länger) Maßnahmen zur Vorbereitung der Arbeitsmarktintegration einsetzen. Viel-leicht muss man die Frage aber auch umdrehen: Sind die ARGEn bzw. die Arbeits-agenturen bei getrennter Aufgabenwahrnehmung – anders als man häufig zu hören meint – besonders rigoros, wenn es darum geht, Leistungsempfänger/innen (bei Androhung von Sanktionen) zur Aufnahme einer Niedriglohnbeschäftigung anzuhal-ten, die die Hilfebedürftigkeit nicht oder zumindest nicht nachhaltig beendet? Um dies prüfen zu können, müsste man freilich nicht nur wissen, welche quantitative Bedeu-tung die im Bericht als „Unschärfefälle“ bezeichneten Konstellationen haben, sondern auch kurzfristige „Übergangserfolge“ anhand von Wiedereintrittsdaten in Hilfebedürf-tigkeit kontrollieren.

Bei allen beschriebenen methodischen Problemen: Eines legt der Bericht auf jeden Fall nahe: eine sehr viel größere Bescheidenheit bei der Formulierung der Ziele für die Grundsicherung und der dort zu leistenden Vermittlung. Wenn schon in Zeiten eines allgemeinen Beschäftigungsaufbaus nur – und dies bei einer „großzügigen“ Definition von „Übergängen in Beschäftigung“ – monatsdurchschnittliche Übergangs-raten von etwa 3% erreicht werden, was ist dann realistisch, wenn die Konjunktur erlahmt?“


Quelle: Volker Baethge-Kinsky,
Übergänge erwerbsfähiger Hilfebedürftiger bzw. Arbeitsloser aus dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung – eine Erfolgsstory von ARGEn und gAw?,
Kommentar zur BA-Studie „Übergänge aus Grundsicherung in Beschäftigung“, MonApoli Juni 2008

Sie können die vollständige Studie hier als pdf-Datei herunterladen.



Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 28.06.2008