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Chancen und Möglichkeiten der Weiterbildung und des Lebenslangen Lernens

Frage 1. Wie kann ein öffentliches Bewusstsein für Weiterbildung in der Bundesrepublik geschaffen werden?

Antwort der Bundesregierung

Lernen im Lebenslauf für alle und in allen Bereichen der Bildung gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Öffentlichkeit sowie jeder und jede Einzelne müssen stärker sensibilisiert werden für Lernen im Lebenslauf und Weiterbildung, die entscheidend sind für die Zukunft des Einzelnen, der Gesellschaft und der Wirtschaft. Globalisierung und Wissensgesellschaft stellen die Menschen vor große Herausforderungen, die durch den demographischen Wandel noch erheblich verstärkt werden: Berufliche Fähigkeiten und Wissen müssen nach der Erstausbildung ständig angepasst und erweitert werden, um Beschäftigung und soziale Teilhabe zu sichern. Es ist nicht nur Aufgabe des Staates, sondern vor allem auch der Unternehmen, Sozialpartner, Verbände und Bildungsträger, zu dieser Bewusstseinsbildung beizutragen. Der im Juni erstmals durchgeführte bundesweite Weiterbildungstag ist beispielsweise ein Instrument zur Stärkung des öffentlichen Bewusstseins.

Die Bundesregierung verfolgt verschiedene Ansätze, um das Bewusstsein für Weiterbildung zu stärken: So hat Bundesministerin Dr. Annette Schavan im Sommer 2006 den „Innovationskreis berufliche Bildung“ und den „Innovationskreis Weiterbildung“ einberufen, die Empfehlungen für die Zukunft der Weiterbildung und das Lernen im Lebenslauf erarbeiten. Die Empfehlungen werden auch Fragen der Motivation aufgreifen. Durch das Weiterbildungssparen soll ein Instrument eingeführt werden, das v. a. Menschen mit einer bislang niedrigen Beteiligung an Weiterbildung erreicht.


Frage 2. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die Bedeutung des Lebenslangen Lernens zu steigern, und wie soll eine Offensive Weiterbildung aussehen?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Bildungsteilhabe insgesamt zu erhöhen, um die Chancen der Menschen zur persönlichen, beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklung während ihrer gesamten Lebenszeit zu verbessern. Die Verwirklichung des Lebenslangen Lernens erfordert eine Vernetzung der Bildungsangebote in unterschiedlichen Zuständigkeiten, eine bessere Berücksichtigung der Schnittstellen zwischen Lernorten und Lernformen sowie eine Stärkung der regionalen Zusammenarbeit der Bildungsanbieter. Darüber hinaus sind neue Konzepte zur Finanzierung und Anreizsysteme für Lebenslanges Lernen zu erarbeiten. Diese Aufgaben können nur gemeinsam mit den Ländern, Kommunen und Sozialpartnern erfolgreich gemeistert werden.

Das BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung) entwickelt deshalb mit Unterstützung durch den „Innovationskreis Weiterbildung“ und in enger Zusammenarbeit mit allen für Bildung zuständigen Akteuren eine Gesamtstrategie „Lernen im Lebenslauf“, die durch Bildungsforschung wissenschaftlich fundiert werden soll. Die Empfehlungen werden Anfang 2008 vorliegen und sich an alle Akteure wenden.

In der Umsetzung der Empfehlungen wird das BMBF u. a. folgende Schwerpunkte setzen:
  • Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkt „Grundbildung für Erwachsene/ funktionaler Analphabetismus“ (Verbesserung des Forschungsstands, Vernetzung bundesweit agierender Akteure aus Wissenschaft und Praxis, Verstärkung der Effizienz von Unterstützungs- und Beratungsangeboten);

  • Nachqualifizierung von jungen Erwachsenen, insbesondere auch zur Integration von Migrantinnen und Migranten;

  • Nutzung des informellen Lernens; u. a. Beteiligung an der OECD-Aktivität „Recognition of formal and informal learning“; Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen, um den betrieblichen Weiterbildungsbedarf zu erkennen und durch informelles und nicht formales Lernen im Arbeitsprozess decken zu können;

  • Entwicklung von Organisations-, Personal- und Kompetenzentwicklungsmodellen für Unternehmen, um dem Zusammenhang von Arbeiten und Lernen Rechnung zu tragen;

  • Einführung des Weiterbildungssparens als neues Instrument der Finanzierung;

  • Stärkung der Regionen, denen bei der Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf und der Stärkung der Weiterbildung eine Schlüsselrolle zukommt.

Das Bundeskabinett hat das BMBF am 18. April 2007 beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Wissenschaft und Technologie (BMWi), dem Bundesministerium des Inneren (BMI) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) als Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder, bis Herbst 2007 ein Konzept für eine Nationale Qualifizierungsinitiative vorzulegen.


Frage 3. Wie sieht die Entwicklung der Weiterbildung im öffentlichen Dienst aus?

Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass gerade der öffentliche Dienst Vorbildfunktion hat, und wie soll diese wahrgenommen werden?

Antwort der Bundesregierung

Neben einer gründlichen und umfassenden Ausbildung ist die lebenslange Fort- und Weiterbildung von entscheidender Bedeutung. Fort- und Weiterbildung während des gesamten Berufslebens haben im Bereich des öffentlichen Dienstes, insbesondere auch des Bundes, traditionell einen hohen Stellenwert. Angesichts des demographischen Wandels wird sich ihre Bedeutung noch erhöhen.

Insofern hat der öffentliche Dienst für die Anforderung „Lebenslangen Lernens“ bereits jetzt Vorbildcharakter. Auch werden Fort- und Weiterbildungsangebote des öffentlichen Dienstes den erhöhten Anforderungen an Verwaltungsmodernisierung und E-Government regelmäßig angepasst, um die fachlichen, methodischen, sozialen, persönlichen und internationalen Kompetenzen aller Beschäftigten des öffentlichen Dienstes fortzuentwickeln.

Um auch in Zukunft den sich wandelnden Herausforderungen gerecht zu werden, wird Lebenslanges Lernen durch maßgeschneiderte Fort- und Weiterbildungskonzepte gefördert. Hierzu gehören sowohl Seminare in Bildungseinrichtungen, die unterschiedliche Lernziele, Lernformen und Lernmethoden berücksichtigen, als auch verschiedene on-the-job-Maßnahmen (Coaching, Teamarbeit, Inhouse Schulungen, klassische Fachlektüre oder Computer basierte Trainings). Zukünftig soll hierbei eine stärkere Verknüpfung mit flexiblen Fortbildungsansätzen und -methoden (z. B. E-Learning) erfolgen, die eine engere Verzahnung von Arbeit und Lernen ermöglichen und auch die besondere Situation der Beschäftigten mit familiären Pflichten sowie der Teilzeit- und Telearbeitskräfte berücksichtigen.

Im Rahmen des Regierungsprogramms „Zukunftsorientierte Verwaltung durch Innovationen“ führt die Bundesakademie für öffentliche Verwaltung das Projekt „Bildungscontrolling in der Bundesverwaltung“ durch. Dieses Projekt sieht zunächst eine Bestandserhebung der gegenwärtigen Fort- und Weiterbildungsarbeit in der Bundesverwaltung vor. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der Entwicklungen und Tendenzen in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft soll ein Konzept zur Verbesserung der Planung, Steuerung und Kontrolle der Fortbildungsaktivitäten in der Bundesverwaltung entwickelt werden, damit die Fortbildung im öffentlichen Dienst des Bundes sowohl in inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht für die Zukunft gerüstet ist.


Frage 4. Welche Vergleichszahlen liegen der Bundesregierung bezüglich der Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen von Angestellten im öffentlichen Dienst in Deutschland und in anderen europäischen Staaten vor?

Antwort der Bundesregierung

Für Deutschland stehen Daten zur Beteiligung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes aus der alle drei Jahre von TNS Infratest im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführten Erhebung „Berichtssystem Weiterbildung“ zur Verfügung. Während für die Berufstatusgruppe „Beamte“ Vergleichszahlen vorliegen, erfolgt für die Berufstatusgruppe „Angestellte“ keine Differenzierung nach Wirtschaftsbereichen. Somit liegen keine Angaben zu Angestellten im öffentlichen Dienst vor.

Der nachfolgenden Tabelle sind Informationen zur Beteiligung im öffentlichen Dienst an Weiterbildung insgesamt sowie getrennt nach allgemeiner und beruflicher Weiterbildung zu entnehmen. Danach haben bundesweit im öffentlichen Dienst im Jahr 2003 fast zwei von drei Beschäftigten an Weiterbildung und jeder zweite Beschäftigte an beruflicher Weiterbildung teilgenommen.

Teilnahme an Weiterbildung bei Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst
1991 bis 2003
Teilnahmequote in Prozent




Angaben zu einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst werden in der EU-Arbeitskräfteerhebung nicht erfragt. Somit liegen Vergleichszahlen für andere europäische Staaten für den öffentlichen Dienst nicht vor.


Frage 5. Denkt die Bundesregierung über eine Pflicht zur Weiterbildung nach, und wenn ja, worin sieht sie den Vorteil einer solchen Pflicht?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung beabsichtigt, die Teilnehmerzahlen an Weiterbildungsmaßnahmen zu erhöhen. Die Bevölkerung soll motiviert werden, sich fort- und weiterzubilden, eine Pflicht zur Weiterbildung ist jedoch nicht geplant.


Frage 6. Was hält die Bundesregierung davon, das Modell von Bildungsgutscheinen auch auf Weiterbildungsmaßnahmen anzuwenden?

Antwort der Bundesregierung

Mit dem zum 1. Januar 2003 in Kraft getretenen Ersten Gesetz für Moderne Dienstleistungen wurde zum 1. Januar 2003 das Bildungsgutscheinverfahren für den Bereich der Weiterbildungsförderung nach dem SGB III bereits eingeführt. Die Bundesregierung plant zudem, im Rahmen des Weiterbildungssparens eine dem Bildungsgutschein ähnliche Modellkomponente, die sog. Weiterbildungsprämie, einzuführen. Sie soll Einkommensgruppen mit bis zu 17 900 Euro bzw. 35 800 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen in Höhe von maximal 154 Euro zur Verfügung gestellt werden. Voraussetzung soll sein, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer ab einer Bagatellgrenze von 30 Euro die hälftigen Kosten der Weiterbildungsmaßnahme kofinanziert (vgl. Antwort zu Frage 11 und 14).


Frage 7. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bessere empirische Daten über den Stand der Weiterbildung zu bekommen, um zielgerichteter Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern?

Antwort der Bundesregierung

Wichtigste Datengrundlage für den Bereich der Weiterbildung ist das von der Bundesregierung geförderte Berichtssystem Weiterbildung, das seit 1979 das Nachfrageverhalten der erwachsenen Bevölkerung im Alter von 19 bis 64 Jahren im Dreijahresrhythmus untersucht.

Die Datenlage hat sich über das Berichtssystem Weiterbildung hinaus in den letzten Jahren wesentlich verbessert, und es ist hier mit weiteren Fortschritten zu rechnen. So beruhte die Europäische Erhebung über die betriebliche Weiterbildung (CVTS) für das Berichtsjahr 2005 erstmals auf einer europäischen Rechtsgrundlage und wird in Zukunft alle fünf Jahre durchgeführt. In dieser Erhebung werden Unternehmen u. a. zu den von ihnen angebotenen Weiterbildungsaktivitäten und zur Beteiligung ihrer Beschäftigten an diesen Aktivitäten befragt.

In den Jahren 2005 bis 2007 wurden Piloterhebungen zum Adult Education Survey (AES) in den Mitgliedstaaten der EU durchgeführt. Der AES ist eine Befragung von Personen zu ihrem Weiterbildungsverhalten. Auch der AES soll in Zukunft alle fünf Jahre stattfinden. In Deutschland wurde für die Piloterhebung das europäische Befragungskonzept in das im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchgeführte Berichtssystem Weiterbildung integriert. Die Piloterhebung in Deutschland bezieht sich auf das Berichtsjahr 2006.

Des Weiteren werden von der Bundesregierung Untersuchungen gefördert, die die Transparenz des Weiterbildungsmarktes verbessern (z. B. Erweiterung des wbmonitor auf den gesamten Bereich der Weiterbildung).

Im Rahmen der Bildungsberichterstattung wird zz. geprüft, wie über diese Maßnahmen hinaus Daten zur Situation der Weiterbildung in Deutschland erfasst werden können. So fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung innerhalb eines Forschungsprojekts „Weiterentwicklung von Indikatoren im Rahmen der Bildungsberichterstattung“ u. a. die Entwicklung von Indikatoren zum informellen Lernen in der Weiterbildung. Damit sollen auch die Möglichkeiten, Zusammenhänge zwischen formalisierten Lernprozessen und informellen Lernaktivitäten darzustellen, verbessert werden.

Prinzipiell ist zwischen dem Gewinn an zusätzlichen Informationen und der durch die Sammlung von Daten entstehenden bürokratischen Belastung für die Wirtschaft und die Bevölkerung abzuwägen.


Frage 8. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein den möglichen Beitrag neuer finanzieller und staatlicher Anreize wie Bildungssparen, der Bildungsprämie oder von Bildungskrediten zu einer verstärkten Teilnahme der Menschen an Weiterbildungsmaßnahmen?

Antwort der Bundesregierung

Die Bundesregierung erwartet, dass durch das Weiterbildungssparen ein finanzieller Anreiz zur Investition in Weiterbildung geschaffen werden kann und insbesondere die Zielgruppe der Geringqualifizierten zur Teilnahme an Weiterbildung motiviert werden kann (s. Antwort zu Frage 14).


Frage 9. Beabsichtigt die Bundesregierung ein Weiterbildungsfinanzierungsgesetz auf den Weg zu bringen oder reichen die Verbesserung und Intensivierung bestehender Instrumente aus?

Antwort der Bundesregierung

Die Einführung eines Weiterbildungsfinanzierungsgesetzes ist derzeit nicht vorgesehen.


Frage 10. Wie müssten nach Meinung der Bundesregierung Bildungskredite gestaltet sein, um sie für eine möglichst breite Bevölkerungsschicht interessant und finanzierbar zu machen und eine qualifizierte Weiterbildung sicherzustellen?

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen des Weiterbildungssparens soll als eines der drei Finanzierungsmodelle ein Weiterbildungsdarlehen angeboten werden. Es soll analog zum Studienkredit unabhängig von der Höhe und der Form des Einkommens in Anspruch genommen werden können, damit auch die Finanzierung teurerer Maßnahmen möglich wird. Die Ausgestaltung des Instrumentes soll auch durch eine wissenschaftliche Beratung begleitet werden.


Frage 11. Wie soll das Instrument des Bildungssparens ausgestaltet werden?


Antwort der Bundesregierung

Das Weiterbildungssparen wird folgende Komponenten enthalten, die kumulativ anwendbar sind:
  • Das Vermögensbildungsgesetz (VermBG) wird entsprechend der Vorgabe des Koalitionsvertrages um die Möglichkeit ergänzt, zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung eine Entnahme aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist zu tätigen, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt.

  • Ein Weiterbildungsdarlehen kann analog zum Studienkredit unabhängig von der Höhe und der Form des Einkommens in Anspruch genommen werden, um auch teurere Maßnahmekosten finanzieren zu können.

  • Eine Weiterbildungsprämie in Höhe von max. 154 Euro wird für Einkommensgruppen mit bis zu 17 900 Euro/35 800 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen zur hälftigen Ko-Finanzierung von Weiterbildung erhältlich sein, wenn mindestens die gleiche Summe als Eigenbetrag zur Finanzierung der Teilnahmeentgelte geleistet wird. Die Fördergrenze orientiert sich an der Einkommensgrenze des VermBG. Um die administrativen Kosten in ein angemessenes Verhältnis zum Nutzen des Instrumentes zu setzen, soll eine Bagatellgrenze von 30 Euro verhindern, dass die Prämie für Maßnahmen mit sehr geringen Teilnahmegebühren beantragt wird. Erst ab einem Teilnahmeentgelt von 338 Euro wird die Prämie ausgeschöpft.

Da Erfahrungen mit Instrumenten der nachfrageorientierten Bildungsfinanzierung im In- und Ausland zeigen, dass Beratung von zentraler Bedeutung für den Erfolg der Inanspruchnahme ist, soll ein Beratungsgespräch obligatorisch erfolgen.


Frage 12. Wie will die Bundesregierung erreichen, dass Bildungssparen als Vorsorgemaßnahme wie Gesundheits- und Altersvorsorge behandelt wird?


Antwort der Bundesregierung

Investitionen in Weiterbildung tragen auch zur Sicherung der Altersvorsorge bei. Eine höhere individuelle Qualifikation verbessert die Möglichkeit, für den Ruhestand betrieblich oder privat vorzusorgen. Private Altersvorsorge kann nur gelingen, wenn der Erhalt des Arbeitsplatzes gesichert wird und die/der Einzelne solvent und damit sparfähig ist. Eine entsprechend geänderte Wahrnehmung der Bedeutung von Weiterbildung wird u. a. durch das Instrument des Weiterbildungssparens unterstützt, das die Bevölkerung zu verstärkter Teilnahme an beruflicher Weiterbildung motiviert und befähigt.


Frage 13. Beabsichtigt die Bundesregierung die steuerliche Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten attraktiver zu gestalten?

Antwort der Bundesregierung

Derzeit wird eine Änderung der steuerlichen Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten nicht verfolgt.


Frage 14. Hält die Bundesregierung die geplante Weiterbildungsprämie von 154 Euro wirklich für einen wichtigen Schritt in die Weiterbildungsoffensive, welche Zielgruppe mit welchen Angeboten will die Bundesregierung erreichen?

Antwort der Bundesregierung

Das Modell zum Weiterbildungssparen richtet sich an Menschen jeden Einkommens, um bei Finanzierungsbedarf in jeder Höhe Möglichkeiten der Unterstützung zu bieten. Im Mittelpunkt stehen Menschen mit mittleren und niedrigen Einkommen, die mit der Weiterbildungsprämie einen besonderen Anreiz zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung erhalten können. Die Bundesregierung orientiert sich bei der Gestaltung der Weiterbildungsprämie an internationalen und nationalen Beispielen zur Finanzierung von Weiterbildung. So beweisen die Erfahrungen in Großbritannien, Österreich und durch den Bildungsscheck NRW, dass ein finanzieller Anreiz in der Größenordnung von bis zu 150 Euro erhebliche Mobilisierungseffekte entfalten kann. So ergeben Untersuchungen, dass die kumulierte Summe von 338 Euro ausreichen wird, um die Teilnahmeentgelte von über 70 Prozent der Maßnahmen der individuellen beruflichen Weiterbildung zu bestreiten.

Ein weiteres Mittel zur Schaffung von Liquidität soll die unschädliche Verfügungsmöglichkeit nach dem Vermögensbildungsgesetz bieten. So soll zum Zwecke der beruflichen Weiterbildung eine Entnahmemöglichkeit aus dem Ansparguthaben vor Ende der Bindungsfrist geschaffen werden, ohne dass die Arbeitnehmersparzulage entfällt. Hierdurch wird auf ein Guthaben von bis zu 4 000 Euro zugegriffen werden können. Bereits nach einem Jahr können bei einem Ansparguthaben von ca. 500 Euro die Teilnahmegebühren von 80 Prozent der Maßnahmen der individuellen beruflichen Weiterbildung aufgebracht werden.

Schließlich soll ein Weiterbildungsdarlehen u. a. die Finanzierung von kostspieligeren Maßnahmen ermöglichen. Dabei können über die direkten Kosten hinaus auch Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.


Frage 15. Wie könnte die Förderung der Weiterbildung für Arbeitslose nach Meinung der Bundesregierung professionell und zielgerichtet fortentwickelt werden?

Antwort der Bundesregierung

Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurde in der Weiterbildungsförderung bereits eine Neuausrichtung mit dem Ziel einer Stärkung Von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sowie eine nachhaltige Qualitätsentwicklung in Gang gesetzt. Die Begleitforschung zu den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt hat dies größtenteils positiv bewertet (vgl. Bericht der Bundesregierung, Bundestagsdrucksache 16/3982). Die verstärkten Eintritte in berufliche Weiterbildung im letzten und in diesem Jahr zeigen, dass die Förderung der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der wirkungsorientierten Arbeitsmarktpolitik weiterhin gezielt eingesetzt wird, um die im Zuge der guten wirtschaftlichen Entwicklung verbesserten Beschäftigungschancen für Arbeitslose zu nutzen. Im Jahr 2006 hat sich mit rd. 250 000 Eintritten in berufliche Weiterbildung die Zahl der Eintritte gegenüber 2005 nahezu verdoppelt. Auch im Jahr 2007 zeichnet sich ein weiterer Anstieg der geförderten Eintritte in berufliche Weiterbildung ab. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zu überprüfen. In diese Prüfung ist auch die Weiterbildungsförderung einbezogen. Fragen der Fortentwicklung der Weiterbildungsförderung werden auch im Rahmen der „Nationalen Qualifizierungsinitiative“ der Bundesregierung geprüft.


Frage 16. Wie will die Bundesregierung erreichen, dass die Bundesagentur für Arbeit bei der Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen verstärkt auch Weiterbildungseinrichtungen in freier Trägerschaft berücksichtigt?

Antwort der Bundesregierung

Eine Vergabe von Weiterbildungsmaßnahmen durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) findet nach den gesetzlichen Regelungen nicht statt. Die Teilnehmer erhalten bei Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen einen Bildungsgutschein, mit dem sie unter den von Zertifizierungsagenturen geprüften und zugelassenen Weiterbildungsanbietern frei wählen können.


Frage 17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bestehenden Ausschlussgründe von Angeboten mit Unterkosten-/Dumpingpreisen zur Sicherung von nachhaltiger Qualität ausreichen?

Frage 18. Wenn nein, was unternimmt die Bundesregierung zur Anpassung der bestehenden rechtlichen Grundlage, damit künftig bei Auftragsvergaben durch die Bundesagentur für Arbeit und die Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) Angebote mit Unterkosten-/Dumpingpreisen ausgeschlossen werden können?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.

Änderungen oder Ergänzungen am bestehenden Vergaberecht sind nicht erforderlich.

Das geltende nationale und EU-Vergaberecht hat ausreichende Instrumente, um Angebote mit Unterkosten-/Dumpingpreisen beim Einkauf arbeitsmarktlicher Dienstleistungen auszuschließen. Nach § 25 Nr. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung (so u. a. OLG Düsseldorf VII Verg. 49/06) hat der Auftraggeber bei Angeboten, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig sind, vor der Vergabe des Auftrages die Einzelposten dieses Angebots zu prüfen. Auf Angebote, deren Preise in offenbarem Missverhältnis zur Leistung stehen, darf der Zuschlag nicht erteilt werden.

Der Rechtsprechung folgend werden nach Angaben der BA in deren Regionalen Einkaufszentren alle Bieter, deren Angebote sich preislich in einem Korridor von 20 bis 30 Prozent unterhalb des Schätzwertes bewegen, zur Vorlage ihrer Kalkulationen aufgefordert, um so zu prüfen, ob die geforderte Qualität zum angegebenen Preis plausibel erbracht werden kann. Soweit hieran Zweifel bestehen, werden die Angebote ausgeschlossen. Ungeachtet dessen wird die leistungs- und angebotsgerechte Qualität der Maßnahmedurchführung durch differenzierte Vertrags- und Trägerprüfungen sichergestellt.


Frage 19. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zur Vergabepraxis von Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit und der ARGEn vor und hält sie transparente, faire und qualitätsorientierte Vergabe-Entscheidungen für gewährleistet?

Antwort der Bundesregierung

Die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen, die über die Einkaufsorganisation der BA in den Regionalen Einkaufszentren erfolgt, ist transparent und stellt eine qualitätsorientierte und wirtschaftliche Betrachtung sicher. Sie wird grundsätzlich über öffentliche Ausschreibungen realisiert, um einer unbeschränkten Zahl von Bietern die Möglichkeit zu geben, sich an dem Verfahren zu beteiligen. Die Verdingungsunterlagen werden ausgehend von Erfahrungen bisheriger Ausschreibungen und der aktuellen Rechtsprechung im Expertenzirkeln ständig weiterentwickelt. Auf die Beantwortung der Fragen 17 und 18 wird verwiesen.

Der Bundesrechnungshof hat die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen durch die Arbeitsgemeinschaften (und die zugelassenen kommunalen Träger) geprüft. Es wurde untersucht, inwieweit die Arbeitsgemeinschaften die Arbeitsmarktdienstleistungen über die Regionalen Einkaufszentren oder in Eigenregie beschafft haben und die Vorschriften der VOL/A eingehalten sowie wirtschaftliche Ergebnisse erzielt wurden. Aufgrund seiner Prüfungsmitteilungen vom 24. April 2007 zur Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen liegen damit erste Erkenntnisse über solche Arbeitsgemeinschaften vor, die ihren Bedarf an Arbeitsmarktdienstleistungen nicht oder nicht ausschließlich über die Regionalen Einkaufszentren decken. Zu der Prüfungsmitteilung wird derzeit eine Stellungnahme gefertigt.


Frage 20. In welchem Umfang erfolgen durch ARGEn und optierende Kommunen Vergaben von Arbeitsmarktdienstleistungen ohne vorherige Ausschreibungsverfahren?

Antwort der Bundesregierung

Die Arbeitsgemeinschaften nehmen die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch eigenverantwortlich wahr. Dementsprechend liegen zentrale Angaben über die Vergabe von Arbeitsmarktdienstleistungen ohne Ausschreibung nicht vor. Soweit die Bedarfe der Arbeitsgemeinschaften an Arbeitsmarktdienstleistungen über die Einkaufsorganisation der BA abgewickelt werden, erfolgt dies unter Anwendung des Vergaberechts. Die Arbeitsgemeinschaften sind allerdings – auch dies ist ein Ausdruck dezentraler Verantwortlichkeit – nicht verpflichtet, ihren Bedarf über die Regionalen Einkaufszentren abzuwickeln.

Der Umfang von Vergaben von Arbeitsmarktdienstleistungen ohne vorherige Ausschreibungsverfahren durch die 69 zugelassenen kommunalen Träger ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine diesbezügliche Erhebung ist auch nicht vorgesehen.

Aufgrund der fehlenden Rechtsaufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger ist das BMAS nicht in der Lage, unmittelbar einzugreifen und diese beispielsweise durch die Anweisung, Maßnahmen konsequent im Wettbewerb zu vergeben und grundsätzlich öffentliche Ausschreibungen durchzuführen, an seine Auffassung zu binden. Dies kann nur durch die zuständigen Landesbehörden erfolgen, denen gemäß Â§ 47 Abs. 1 Satz 3 SGB II die Aufsicht über die zugelassenen kommunalen Träger obliegt.

Das BMAS prüft aber die ordnungsgemäße und sparsame Verwendung von Bundesmitteln bei den zugelassenen kommunalen Trägern durch eine eigens dafür eingerichtete Prüfgruppe. Es nutzt seine Prüfkompetenzen u. a. dahingehend, bei erhöhten Maßnahmekosten regelmäßig Vergabevermerke anzufordern. Sollte dabei festgestellt werden, dass die Anforderungen des Vergaberechts nicht oder nur ungenügend beachtet wurden oder Zweifel an der wirtschaftlichen Mittelverwendung bestehen, werden die zugelassenen kommunalen Träger darüber unterrichtet und um Stellungnahme gebeten. Außerdem geht das BMAS entsprechenden Hinweisen des Bundesrechnungshofes nach, wenn dieser die Missachtung vergaberechtlicher Vorschriften bzw. das Fehlen öffentlicher Ausschreibungen bei den zugelassenen kommunalen Trägern festgestellt hat.


Frage 21. Hält die Bundesregierung Ausschreibungen vor Beauftragung von Arbeitsmarktdienstleistungen durch ARGEn und optierende Kommunen für „als zwingend durchzuführen“ und was unternimmt sie, um dies sicherzustellen?

Antwort der Bundesregierung

Für die Beschaffung von Arbeitsmarktdienstleistungen nach dem SGB III sowie Leistungen zur Eingliederung im Sinne des § 16 Abs. 1 SGB II sind die Bundesagentur, die Arbeitsgemeinschaften und die zugelassenen kommunalen Träger an die Anwendung des Vergaberechts gebunden, sofern die Voraussetzungen des § 97 ff. GWB vorliegen.

Soweit die Arbeitsgemeinschaften ihren Bedarf an Arbeitsmarktdienstleistungen über die Regionalen Einkaufszentren decken, wird die Einhaltung des Vergaberechts über diese sichergestellt. Im Übrigen müssen die Arbeitsgemeinschaften die Beachtung der vergaberechtlichen Bestimmungen von sich heraus gewährleisten. Die BA hat als Leistungsträger nach dem SGB II auf der Grundlage des gesetzlichen Auftrages an die Arbeitsgemeinschaften, die für die Agenturen für Arbeit die Aufgaben wahrnehmen, eine rechtmäßige Entscheidungspraxis und eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung zu gewährleisten.

Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.


Frage 22. Sind die Weiterbildungsangebote der Bundesagentur für Arbeit auf die Bedürfnisse der Arbeitsuchenden ausgerichtet, und erhalten die Arbeitslosen auch die Weiterbildungsmaßnahmen, die sie brauchen?

Antwort der Bundesregierung

Die Agenturen für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaften haben im Einzelfall und unter Berücksichtigung von Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen, ob und ggf. mit welcher Förderung eine möglichst rasche und nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt erreicht werden kann. Im Rahmen der Beratung durch die BA wird der individuelle Handlungsbedarf bei jedem Arbeitssuchenden durch ein umfangreiches Profiling (Eignungsfeststellung) bzw. eine Standortbestimmung festgestellt.

In einer Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam mit dem Arbeitsuchenden festgelegt, durch welche eigenen Bemühungen und unterstützenden Förderleistungen eine berufliche Eingliederung ermöglicht werden kann. Bei einer zur beruflichen Eingliederung notwendigen Weiterbildung können Arbeitslose einen Bildungsgutschein erhalten. Bildungsgutscheine dürfen nach den gesetzlichen Regelungen nur für die Teilnahme an arbeitsmarktnahen Weiterbildungen ausgestellt werden. Die qualitativen Anforderungen an Weiterbildungsträger und ihre Lehrgangsangebote sind auch in arbeitsmarktlicher Hinsicht in der zum 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) konkretisiert. Die Reform der Weiterbildungsförderung hat auch nach den Ergebnissen der Begleitforschung bei fast allen Maßnahmetypen zu einer deutlichen Verbesserung der Effektivität geführt. Danach ergibt sich auch bei den Teilnehmern ein weitgehendes Bild der Zufriedenheit mit der Maßnahmequalität. Rund 60 Prozent bewerten die Qualität der Lehrkräfte und der technischen und räumlichen Ausstattung mit sehr gut bzw. gut, rd. 58 Prozent geben diese guten Noten auch den Weiterbildungsinhalten.


Frage 23. Wie sieht das Angebot der Bundesagentur für Arbeit gerade für die Weiterqualifizierung Geringqualifizierter aus?

Antwort der Bundesregierung

Für die berufliche Weiterbildung stehen in SGB III und SGB II Förderangebote zur Verfügung. Arbeitslose und beschäftigte Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss können bei beruflicher Weiterbildung Förderleistungen der BA erhalten (§ 77 ff. SGB III, Übernahme der Weiterbildungskosten, Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung). Arbeitgeber, die beschäftigte Arbeitnehmer für eine Weiterbildung zum Nachholen eines Berufsabschlusses freistellen, können ebenfalls durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt gefördert werden (§ 235c SGB III). Für beschäftigte, ältere Arbeitnehmer können die Weiterbildungskosten in kleineren und mittleren Betrieben übernommen werden (§ 417 Abs. 1 SGB III). Die BA hat zudem mit ihren Sonderprogrammen für beschäftigte Geringqualifizierte und Ältere (WeGebAU) sowie von Langzeitarbeitslosigkeit bedrohte Personengruppen (Integrationsfortschritte für Betreuungskunden – IfB –) zusätzliche finanzielle Mittel bereitgestellt. Im Rahmen des WeGebAU-Programmes kann z. B. das Nachholen eines Berufsabschlusses für ungelernte oder angelernte Beschäftigte finanziert werden. Im Rahmen des Sonderprogramms IfB sollen bei einer Kundengruppe, die aufgrund ihrer multiplen Vermittlungshemmnisse vielfach während des Bezuges von Leistungen nach dem SGB III nicht integriert werden kann, Integrationsfortschritte erzielt werden. Die berufliche Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter ist daher wesentlicher Bestandteil beider mit jeweils 200 Mio. Euro ausgestatteten Sonderprogramme.


Frage 24. Was weiß die Bundesregierung zur überwiegend fehlenden und nicht öffentlich zugänglichen Bildungszielplanung bei der Bundesagentur für Arbeit und den ARGEn als Voraussetzung für die Planung für Anbieter und die Umsetzung von Bildungsgutscheinen?

Frage 25. Was unternimmt die Bundesregierung zur Sicherung der Durchführung und Veröffentlichung von Bildungszielplanungen durch die Bundesagentur für Arbeit und die ARGEn?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 24 und 25 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Förderung der beruflichen Weiterbildung leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der beruflichen Qualifikation insbesondere arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und zur Deckung des wachsenden Fachkräftebedarfs der Unternehmen. Nach einer kürzlich von der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit durchgeführten Umfrage bei den Regionaldirektionen und den Arbeitsagenturen werden in fast allen Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit auf der Grundlage von Arbeitsmarkt- und Bedarfsanalysen so genannte Bildungszielplanungen erstellt, die sich in Form, Inhalt und Detaillierung zwar unterscheiden, aber dem internen und externen Informationsbedarf gerecht werden.

Zentrale Vorgaben zur Bildungszielplanung erfolgen nicht und würden nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit auch der dezentralen Entscheidungskompetenz der Agenturen widersprechen. Hierzu gehören auch die Art der Dokumentation der Bildungszielplanung und die Kommunikation mit Weiterbildungsanbietern. Siehe im Übrigen Antwort zu Frage 15.


Frage 26. Gibt es Pläne der Bundesregierung, eine Weiterbildungsagentur zu etablieren, die das Ziel hat, zu beurteilen, welche Maßnahmen bezuschusst werden und welche nicht?

Antwort der Bundesregierung

Eine solche Weiterbildungsagentur ist zurzeit nicht vorgesehen.


Frage 27. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Weiterbildungsangebote zersplittert und unübersichtlich sind und welche Maßnahmen will die Bundesregierung dagegen ergreifen?

Antwort der Bundesregierung

Im Rahmen des Innovationskreises Weiterbildung werden derzeit eine Reihe von Vorschlägen erarbeitet, die sich insbesondere auf das Informationsangebot zur Bildungsberatung beziehen. Die Frage, wie die Transparenz der Angebote selbst verbessert werden kann, ist Gegenstand der Beratungen. Entsprechende Vorschläge hierzu werden Anfang 2008 erwartet.


Frage 28. Inwiefern hält die Bundesregierung es für sinnvoll, in Anbetracht der Vielfalt an unterschiedlichen und sich überlappenden Zertifizierungsansätzen den ernsthaften Versuch zu unternehmen, auf Basis der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung (AZWV) alle Zulassungs- und Anerkennungsfragen im Zusammenhang öffentlich geförderter Aus- und Weiterbildung zu regeln – und dadurch überflüssige und kostentreibende Doppelzertifizierungen und eigenständige Zulassungsverfahren (beispielsweise der Bundesagentur für Arbeit) überflüssig zu machen?

Antwort der Bundesregierung

Die Prüfung und Zulassung von Weiterbildungsträgern und ihren Angeboten erfolgt im Rahmen der SGB III- und SGB II-geförderten Weiterbildung auf der Grundlage der am 1. Juli 2004 in Kraft getretenen Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV). Zur Vermeidung von Doppelzertifizierungen sieht die Verordnung vor, dass die Zertifizierungsstelle nach Maßgabe der Gleichwertigkeit bereits vorliegende Zertifikate und Anerkennungen anderer, unabhängiger Stellen berücksichtigen soll (§ 10 AZWV). Damit werden Doppelprüfungen vermieden und Zertifizierungskosten gesenkt.


Frage 29. Wie könnte gleichzeitig vermieden werden, dass der AZWV-Anerkennungsbeirat nicht zu einer „Überregulierungsbehörde“ für Weiterbildung mutiert?

Antwort der Bundesregierung

Ein entsprechender Vorwurf ist, soweit der Bundesregierung bekannt, bisher nicht geäußert worden. Bei dem Anerkennungsbeirat handelt es sich um ein bei der BA angesiedeltes Expertengremium. Er berät die für die Zulassung und Überwachung von Zertifizierungsagenturen zuständige Anerkennungsstelle bei der Bundesagentur für Arbeit und kann für die Anerkennung und Zertifizierung Empfehlungen aussprechen (§ 6 AZWV). Die Empfehlungen greifen Problem und Fragestellungen aus der Praxis, insbesondere aus den regelmäßigen Gesprächen mit den Zertifizierungsagenturen, auf und tragen damit lediglich praktischen Erfordernissen Rechnung. In diesem Zusammenhang wird regelmäßig im Beirat selbst geprüft, ob es einer Empfehlung bedarf.


Frage 30. Wie kann nach Meinung der Bundesregierung erreicht werden, dass bei Ausschreibungen der qualitativen Bewertung vor einer rein kostenorientierten Bewertung eingeräumt wird?

Antwort der Bundesregierung

Nach dem deutschen Vergaberecht erhält nicht das Angebot mit dem geringsten Preis den Zuschlag, sondern (in Abwägung mit anderen maßgeblichen Kriterien wie z. B. Qualität der Leistungserbringung) das wirtschaftlichste Angebot. Die Bundesagentur für Arbeit beschafft daher ihre Dienstleistungen nach einer qualitativen Bewertung. Die Beschaffung am Markt dient in erster Linie dem Ziel, leistungsgerechte Preise zu erzielen. Die BA achtet bei der Vergabe der Arbeitsmarktdienstleistungen besonders auf leistungsbezogene Qualitätskriterien. Die Träger müssen Nachweise und Referenzen vorlegen, aus denen ersichtlich ist, ob sie für den Auftrag die nötige Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen (Eignungsanforderungen). Für jede Maßnahmeart gibt es einen detaillierten Katalog an feststehenden Leistungs- und Bewertungskriterien, die für die Angebotserstellung und -prüfung maßgeblich sind. Bieter müssen mindestens 85 Prozent der geforderten Leistungspunkte erreichen, um überhaupt bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes berücksichtigt zu werden. Die BA arbeitet kontinuierlich an einer Optimierung des Verfahrens und der Qualitätssicherung.

Auch kommt der qualitativen Bewertung durch das im Rahmen des BLK-Verbundprojektes „Qualitätstestierung in der Weiterbildung“ geförderte Verfahren zur Qualitätsentwicklung „Lernorientierte Qualitätstestierung für Weiterbildungsorganisationen“ (LQW 2) eine besondere Bedeutung zu. Das in privatrechtlicher Form ausgestaltete Verfahren bietet für Einrichtungen der allgemeinen und beruflichen Weiterbildung die Verbindung eines internen Qualitätsentwicklungsprozesses, der auf eine von der Einrichtung festgelegte Definition gelungenen Lernens ausgerichtet ist, mit der externen Überprüfung und Zertifizierung, so dass in 11 definierten Qualitätsbereichen die Mindestanforderungen erfüllt werden. Damit ermöglicht LQW 2 die Vergleichbarkeit für Interessenten und Nutzer von Weiterbildung unbeschadet von regionalen Besonderheiten und strukturellen Unterschieden.

Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 18, 20 und 21 verwiesen.


Frage 31. Will die Bundesregierung die Zertifizierung von Weiterbildungsangeboten und Weiterbildungsanbietern fortentwickeln und möglichst unbürokratisch gestalten?

Antwort der Bundesregierung

Die dem Deutschen Bundestag übermittelten Ergebnisse der Begleitforschung zu den Gesetzen für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt haben der Neuausrichtung der Weiterbildungsförderung insgesamt positive Wirkungen bescheinigt. Eine Lockerung von notwendigen Qualitätsstandards in der beruflichen Weiterbildung ist nicht beabsichtigt.

Im Rahmen des „Innovationskreises Weiterbildung“ werden derzeit Vorschläge erarbeitet, die auf eine bessere Durchlässigkeit der Weiterbildung abzielen. Die Vorschläge hierzu werden Anfang 2008 erwartet. Das BMBF wird unmittelbar im Anschluss an die Empfehlungen ihre Umsetzbarkeit, auch im Hinblick auf die Zertifizierung informellen Lernens, prüfen.


Frage 32. In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung vor, Maßnahmen des E-Learning verstärkt zu fördern?

Frage 33. Wie will die Bundesregierung auf den steigenden Bedarf an Fernunterricht im Rahmen einer Weiterbildungsoffensive eingehen?

Antwort der Bundesregierung

Die Fragen 32 und 33 werden im Zusammenhang beantwortet.

Die Bundesregierung misst dem E-Learning in Zukunft eine große Bedeutung zu; denn die digitalen Medien bieten eine große Flexibilität für das Lernen durch die Überbrückung von Ort und Zeit, sie bieten eine leichtere Anpassbarkeit von Inhalten an neue Bedingungen und neue Zielgruppen und sie bieten größere Reichweite sowie neue Kooperations- und Arbeitsformen. Die Bundesregierung hat im Januar 2007 eine Förderbekanntmachung zur Entwicklung und zum Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Bildung veröffentlicht, um dem Einsatz digitaler Medien in der beruflichen Bildung zusätzliche Impulse zu geben.

Die Fördermaßnahmen werden flankiert durch Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und der Schaffung von Markttransparenz. Durch das Fernunterrichtsschutzgesetz ist ein qualitätsbezogenes, staatliches Zulassungsverfahren für Fernunterrichtsangebote etabliert. Diese staatlich organisierte Qualitätssicherungsmaßnahme wird ergänzt durch marktkonforme Lösungen, so z. B. die Tests von Weiterbildungsangeboten durch die Stiftung Warentest oder zahlreiche Wettbewerbe mit ihren Auszeichnungen.


Frage 34. Welche zusätzlichen Impulse sieht die Bundesregierung in dem 7-Milliarden-Euro-Programm der EU zum Lebenslangen Lernen, wie hoch ist der deutsche Finanzierungsanteil, und welche Zielgruppen aus der Bundesrepublik werden durch die Maßnahmen besonders gefördert, und worin liegt der bildungspolitische Mehrwert zu den bisherigen SOKRATES- und LEONARDO-Programmen?

Antwort der Bundesregierung

Das Programm für Lebenslanges Lernen (1720/2006/EG) ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung europäischer Bildungspolitik. So wird bei der Durchführung des Programms beispielsweise Bezug genommen auf die Mitteilung der Kommission „Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus“ (KOM (2006) 614 endgültig).

Das Programm für Lebenslanges Lernen gliedert sich in vier auf den Bildungsbereich bezogene Einzelprogramme, ein Querschnittsprogramm sowie das Einzelprogramm JEAN MONNET. Der Ratsbeschluss sieht für die auf den Bildungsbereich bezogenen Programmteile folgende Mindestanteile der Mittel vor:

COMENIUS (Schulbildung) mind. 13 Prozent
ERASMUS (Hochschulbildung) mind. 40 Prozent
LEONARDO DAVINCI (Berufsbildung) mind. 25 Prozent
GRUNDTVIG (Erwachsenenbildung) mind. 4 Prozent


Die Aufteilung der Mittel auf die am Programm teilnehmenden Staaten erfolgt bei dezentral verwalteten Maßnahmen – insbesondere Mobilität – nach Indikatoren (insbes. Bevölkerungszahl). In zentral verwalteten Maßnahmen – insbesondere transnationalen Projekten und Netzwerken – werden die Mittel im wettbewerblichen Verfahren vergeben. Wichtigstes Auswahlkriterium ist die Qualität des Antrags.

Zusätzliche Impulse durch das neue Programm werden durch den Mittelaufwuchs insbesondere für Mobilitätsmaßnahmen erfolgen. Damit wird die weitere Internationalisierung im Hochschul- und Berufsbildungsbereich vorangetrieben. Das Programm wird durch mehr und größere europäische Projekte in allen Bildungsbereichen verstärkt als Innovationslabor für die Entwicklung des europäischen Bildungsraumes genutzt werden können. Schließlich wird die Förderung des Transfers erfolgreicher europäischer Projektergebnisse in die nationale Bildungspolitik ein deutlicher Schwerpunkt des Programms.

Im Jahr 2007 betrugen die dezentral verwalteten Mittel für Deutschland rd. 87 Mio. Euro; für 2008 sind rd. 95 Mio. Euro vorgesehen. Diese Summe wird danach weiter ansteigen.

In dem Einzelprogramm GRUNDTVIG werden gemäß Programmbeschluss (vgl. Artikel 28) u. a. folgende Zielgruppen angesprochen:
  • Lernende in der Erwachsenenbildung;

  • Einrichtungen oder Organisationen, die Lernangebote in der Erwachsenenbildung bereitstellen;

  • Lehrkräfte oder anderes Personal dieser Einrichtungen oder Organisationen;

  • Einrichtungen, die an der Erstausbildung oder Weiterbildung des im Bereich der Erwachsenenbildung tätigen Personals beteiligt sind;

  • Vereinigungen und Vertreter der an der Erwachsenenbildung beteiligten Akteure, einschließlich Vereinigungen von Lernenden und Lehrkräften;

  • Anbieter von Beratungs- und Informationsdiensten zu Aspekten des Lebenslangen Lernens;

  • Personen und Stellen, die auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene für Systeme und politische Strategien zu Aspekten der Erwachsenenbildung zuständig sind;

  • mit Aspekten des Lebenslangen Lernens befasste Forschungszentren und -einrichtungen.

Diese Zielgruppen werden auch in Deutschland gefördert.

Der Mehrwert des „Programms für Lebenslangen Lernens“ gegenüber den früheren Programmen SOKRATES und LEONARDO DA VINCI liegt insbesondere in der Aufhebung der Trennung von allgemeiner und beruflicher Bildung, der Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit (klarere Programmstruktur, Abbau bürokratischer Hürden) sowie der stärkeren bildungspolitischen Ausrichtung des Programms auf die Lissabon-Strategie.


Frage 35. Wie sieht der zeitliche Horizont für eine Weiterbildungsoffensive aus?

Antwort der Bundesregierung

Nach der abschließenden Sitzung des „Innovationskreises berufliche Bildung“ am 16. Juli 2007 wurden die Ergebnisse den Medien und der Öffentlichkeit präsentiert. Ab der zweiten Jahreshälfte wird die Umsetzung der Ergebnisse und Empfehlungen aus dem Innovationskreis als fortlaufender Innovations-/Modernisierungsprozess beginnen.

Mit den Empfehlungen des „Innovationskreises Weiterbildung“ ist Anfang 2008 zu rechnen, so dass das BMBF die zeitnahe Umsetzung beginnen kann.

Das BMBF wurde zudem beauftragt, in Zusammenarbeit mit BMAS, BMWi, BMI, und dem BMVBS als Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der neuen Länder bis Herbst 2007 ein Konzept für eine Nationale Qualifizierungsinitiative vorzulegen.


Frage 36. Welchen Finanzbedarf sieht die Bundesregierung in den kommenden Jahren für Weiterbildungsmaßnahmen, Weiterbildungssparen und eine Kampagne für mehr Weiterbildung?

Antwort der Bundesregierung

Der Finanzierungsbedarf für Weiterbildungsmaßnahmen ist nicht bezifferbar, da neben staatlicher Förderung private Investitionen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer notwendig sein werden. Der finanzielle Bedarf für Weiterbildungsmaßnahmen sowie im Bereich des Weiterbildungssparens wird zudem von der Bereitschaft zu Weiterbildung sowie der Akzeptanz des Modells innerhalb der Bevölkerung abhängig sein.


Frage 37. Wie sehen die Kompetenzen im Bereich der Weiterbildung nach der Förderalismusreform I aus? (Bitte differenzieren nach Detailfragen der allgemeinen Zuständigkeit, Abstimmungsgremien auf Länderebene und der dortigen Ressortverteilung.)

Antwort der Bundesregierung

Für die außerschulische berufliche Weiterbildung hat der Bund eine Gesetzgebungskompetenz nach Artikel 74 Abs. 1 Nr. 11 des Grundgesetzes (GG). Im Rahmen seiner Finanzierungskompetenzen darf der Bund grundsätzlich, soweit die sonstigen Voraussetzungen des Artikels 104b GG erfüllt sind, Finanzhilfen im Bereich der außerschulischen beruflichen Bildung und Weiterbildung gewähren. Dies stellt die Begründung zu Artikel 104b GG ausdrücklich klar (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes, Bundestagsdrucksache 16/813, S. 19). Der Bund kann Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung auch auf ungeschriebene Finanzierungskompetenzen stützen, soweit die entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen.

Der Bund ist darüber hinaus zuständig für Maßnahmen im Bereich der Bildungsforschung. Die Bildungsforschung des Bundes kann sich sowohl auf die berufliche Weiterbildung als auch auf die allgemeine Weiterbildung beziehen. Ferner kann der Bund nach der neuen Gemeinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91b Abs. 2 GG (Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich) mit den Ländern gemeinsame Empfehlungen auch für den Bereich der beruflichen und der allgemeinen Weiterbildung erarbeiten, die koordiniert im jeweiligen Zuständigkeitsbereich umgesetzt werden. Auf Landesebene befasst sich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland mit Fragen von überregionaler Bedeutung betreffend die Weiterbildung. Die Verteilung der Zuständigkeit für die Weiterbildung auf ihre Ressorts regeln die Länder in eigener Zuständigkeit.


Frage 38. Welche Entscheidungen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um die Verhandlungen für die Förderalismusreform II auch für eine Offensive Weiterbildung zu nutzen?

Antwort der Bundesregierung

Die Neuordnung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern war Gegenstand der ersten Stufe der Föderalismusreform, die im September 2006 in Kraft getreten ist (vgl. zur Kompetenzverteilung im Bereich der Weiterbildung nach der Föderalismusreform I die Antwort zu Frage 37).

Gegenstand der zweiten Stufe der Föderalismusreform (Föderalismusreform II) ist die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Schwerpunkte der Reform sind unter anderem die Vorbeugung und Bewältigung von Haushaltskrisen sowie die Entbürokratisierung und Effizienzsteigerung in der öffentlichen Verwaltung. Die Verhandlungen dazu sind noch nicht abgeschlossen.


Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Meinhardt, Cornelia Pieper, Uwe Barth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 16/5997 –


Sie können die Antwort der Bundesregierung auch als pdf-Datei unter der Drucksachennummer auf der Homepage des Deutschen Bundestags herunterladen.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 10.08.2007