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Aussteuerungsbetrag verfassungswidrig

Zum so genannten Aussteuerungsbetrag, den die Bundesagentur für Arbeit an den Bundeshaushalt abführen muss, wenn Arbeitslose binnen 12 Monaten keine Arbeit finden und anschließend Arbeitslosengeld II beziehen, haben DGB und BDA ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. DGB und BDA haben damit die Umsetzung eines Beschlusses des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit (BA) in die Hand genommen. Die BA ist derzeit an einer Gutachtenvergabe durch eine Untersagungsverfügung des Arbeitsministeriums, gegen die sich die BA gerichtlich wehrt, gehindert. Zu den Ergebnissen des Gutachtens von Prof. Hase, Universität Siegen, erklärten DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach und Peter Clever, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der BDA am Dienstag in Berlin:

„Der Aussteuerungsbetrag ist verfassungswidrig und muss schnellstens abgeschafft werden. Das vorliegende Rechtsgutachten bestätigt die Auffassung von DGB und BDA, dass Gelder der Beitragszahler nicht für den allgemeinen Staatshaushalt zweckentfremdet werden dürfen. Der Gutachter weist ausdrücklich auf die eindeutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 8. April 1987 hin, in der die Verfassungsrichter feststellen : „Ein Einsatz der Sozialversicherungsbeiträge zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staates ist ausgeschlossen“.

Mit dem Aussteuerungsbetrag greift der Bund tief in die Taschen der Beitragszahler. Allein im vergangenen Jahr hat der Bund damit Sozialbeiträge von 3,3 Mrd. Euro in seinen eigenen Haushalt abgezweigt. Dies ist nicht nur unzulässig, sondern führt auch zu Fehlsteuerungen in der Arbeitsmarktpolitik und kann letztlich auch zur Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit beitragen. Es ist zwar richtig, dass die BA Arbeitslose optimal dabei unterstützen muss, in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren. Sie kann allerdings nicht für konjunkturell und strukturell bedingte Langzeitarbeitslosigkeit in Haftung genommen werden, auf die sie selbst keinen Einfluss hat. Absurd wird die vom Gesetzgeber behauptete Anreizwirkung in den Fällen, in denen die Bundesagentur gar nicht vermittlerisch tätig werden darf, weil über 58-Jährige dies nicht wünschen. Denn auch dann wird sie mit dem Aussteuerungsbetrag belastet.

Dass es letztlich nur um Einnahmen für den Bund geht, belegen auch die Forderungen in der Politik nach einer drastischen Erhöhung des Aussteuerungsbetrages, als die Zahlungen der BA an den Bund im Jahre 2006 deutlich hinter den Erwartungen zurück blieben. Obwohl die BA erfolgreich war und weniger Arbeitslosengeldbezieher im Anschluss Arbeitslosengeld II beantragen mussten, sollte doch die Haushaltskasse des Bundes wieder aufgefüllt werden.

DGB und BDA fordern wir die Bundesregierung auf, den verfassungswidrigen Aussteuerungsbetrag auf politischem Wege umgehend abzuschaffen.“



Quelle: Presseinformation von BDA und DGB (19. Juni 2007)

Auf der Homepage des DGB finden sie eine Zusammenfassung des Gutachtens über die Verfassungsmäßigkeit des Aussteuerungsbetrags.





Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.07.2007