Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Tarifvertrag in der beruflichen Weiterbildung

“Tarifvertrag in der Weiterbildung allgemeinverbindlich erklären

Die Bundestagung der CDA begrüßt den zwischen dem Zweckverband des BBB, dem Bundesverband der Träger der beruflicher Bildung und den Gewerkschaften ver.di und GEW abgeschlossenen Tarifvertrag für die Weiterbildung. Mit den darin getroffenen Regelungen wird ein notwendiger Schritt gegangen, den in dieser Branche sich breit machenden Dumpingprozess zu stoppen. Gerade weil Weiterbildung für die Zukunftsfähigkeit unseres Wirtschafts- und Sozialstandorts von zentraler Bedeutung ist, sind leistungsfähige Träger mit geregelten Arbeitsbedingungen für unsere ganze Gesellschaft von hohem Interesse.

Die Arbeitgeber und die für diese Brache zuständigen Gewerkschaften haben mit Abschluss dieses Tarifvertrages das Ihnen dafür mögliche getan. Es gilt jetzt, diese darin getroffenen Festlegungen für die ganze Branche verbindlich zu machen. Die CDA appelliert an alle dafür Verantwortlichen mitzuhelfen, dass die dafür notwendigen Vorkehrungen und Maßnahmen ergriffen und dieser Tarifvertrag für die gesamte Branche der beruflichen Weiterbildung verbindlich wird.“


Quelle: Beschluss Nr. 7 der CDA Bundestagung vom 2./3. Juni 2007


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.08.2008