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Kürzungen für die Weiterbildung im Landeshaushalt 2007 NRW fallen deutlich geringer aus

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,


die unter dem provokanten Motto „Bildung stöhrt nur!“ initiierte landesweite Kampagne gegen die im vergangenen Herbst geplante 18-prozentige Kürzung des Weiterbildungsetats 2007 ist abgeschlossen.

Die Bildungsinstitutionen der Gewerkschaften, die Volkshochschulen und weitere Weiterbildungseinrichtungen haben gemeinsam mit Ihnen den lebendigen Beweis erbracht, wie wichtig politische (Willens-) Bildung ist – und wie effizient sie eingesetzt werden kann:

In konzertierter Aktion wurde mit 80.000 Postkarten und unzähligen E-Mails eine an den Ministerpräsidenten adressierte Protestwelle ausgelöst.

Die Kampagne führte nicht nur zu einer Rücknahme der im Raum stehenden Etatkürzung von ursprünglich 18 Mio. auf 8 Mio. EUR, sondern sie hat auch gezeigt, dass Zivilcourage und beherztes Engagement gegen fragwürdige politische Entscheidungen etwas bewirken können! Deshalb an dieser Stelle nochmals danke für Ihre Teilnahme!


Alles im grünen Bereich? Ganz und gar nicht!

Auch wenn wir nicht ohne Stolz von Erfolg sprechen, so täuscht das nicht darüber hinweg, dass die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz in der Zeit von 2003 bis 2007 im Landeshaushalt NRW von rd. 120 Mio. auf rd. 88 Mio. EUR um 28 Prozent gekürzt wurde. Dies ist und bleibt ein radikaler Abbau im pluralen Weiterbildungssystem Nordrhein-Westfalens. Angesichts der strukturellen Umbrüche, des wachsenden Weiterbildungs- und Qualifizierungsbedarfs in Betrieben und auf dem Arbeitsmarkt müssen die Anstrengungen – auch die finanziellen – nicht heruntergefahren, sondern eher erhöht werden. Das muss den Entscheidern in der Politik deutlich gemacht werden.


Was ist zu tun?

Zunächst einmal muss gesagt werden: Jede Kürzung ist eine Beschneidung des verfassungsmäßigen Rechts der Bürgerinnen und Bürger auf Weiterbildung. Aber genau das ist der Trend – obwohl in der Politik und in Koalitionsvereinbarungen ein Konsens darüber besteht, dass dem lebenslangen Lernen wachsende Bedeutung zukommt.

Die zuständigen Ministerien teilten uns zwar mit, dass der Weiterbildung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in den kommenden drei Jahren per anno 12 Mio. EUR zur Verfügung gestellt werden. Doch so hilfreich diese Mittel für Projekte zur Beschäftigungsförderung sind, so wenig können sie die institutionelle Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW ersetzen. Denn die genannten ESF-Mittel sind projektbezogen, zeitlich befristet und zweckgebunden (in NRW: Förderung der Beschäftigungsfähigkeit).


Wir brauchen auch in Zukunft Ihre Stimme!

Die Bildungsinstitutionen der Gewerkschaften, die Volkshochschulen und andere Weiterbildungseinrichtungen in NRW werden sich nicht mit der aktuellen Situation zufrieden geben. Unsere Weiterbildungskultur braucht finanzielle Unterstützung – jetzt sogar mehr denn je. Dies gilt ganz besonders auch für die politische Weiterbildung.

Bitte unterstützen Sie uns weiterhin mit Ihrem „Votum für Weiterbildung“.
Vielen Dank!


Mit freundlichen Grüßen
Guntram Schneider
DGB-Bezirksvorsitzender NRW

Quelle: Presseerklärung der Initiative Bildung stöhrt nur, Februar 2007

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 14.02.2007