Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Die Podiumsdiskussion

Wie weiter mit der Weiterbildung?

Der Wert der Weiterbildung – Perspektiven der SGB geförderten Aus- und Weiterbildung

Die Podiumsdiskussion beschäftigte sich insbesondere mit der Frage, inwieweit die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit ihrer gegenwärtigen Förderpraxis noch ihrem sozialpolitischen Auftrag nachkommt.


Die Politik


Für die SPD nahm Klaus Brandner, der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, an der Diskussion teil.

Für Brandner befindet sich die Förderpraxis insgesamt auf einem guten Weg. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung dürfe keinesfalls allein betriebswirtschaftlich ausgerichtet sein. Vielmehr müsse die berufliche Weiterbildung mit dem sozialpolitischen Charakter der Förderung gekoppelt werden.

Die aktuelle Beitragssenkung bei der BA dürfe nicht zu einer Reduzierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik führen. Die SPD spreche sich dafür aus, den Umfang der Förderung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik bis zum Jahr 2010 auf dem gegenwärtigen Stand zu halten. Hier dürfe es keine Stop-and-Go-Politik je nach Kassenlage geben.

Der Aussteuerungsbetrag dürfe nicht zu einem Hindernis der Förderung bei längerfristigen Weiterbildungen führen. In diesem Bereich sei eine Neujustierung notwendig. Im SGB II Bereich müsse ein Umdenken hin zu verstärkter Förderung der beruflichen Weiterbildung stattfinden.

Die Vergabepraxis der BA sei nach ihrer Neuordnung zu Beginn sicher über’s Ziel hinausgeschossen. Er sprach sich dafür aus, dass Kriterium der Tariftreue in die Vergabepraxis einzubauen.


Für die CDU sprach Uwe Schummer, Mitglied im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung.

Für Schummer stellt die Arbeit- und Sozialordnung, im Sinne von Hans Katzer, kein Klimbim dar. Sozialpolitik ist ein wichtiger gesellschaftlicher Auftrag. Die Beitragsfinanzierung der beruflichen Weiterbildung bei der BA sei dagegen ein Webfehler im System, der bei der Einführung eingebaut und nie wieder reformiert wurde.

Die Finanzierung der beruflichen Weiterbildung, auch bei der BA, sei auf Dauer anders zu organisieren. Die neue Bundesregierung verfolge hier verschiede Konzepte wie etwa das Bildungssparen oder ein Bafög für die Weiterbildung im Rahmen des Lebenslangen Lernens. Zu diesem Thema werde es im Januar eine Anhörung im Bundestag geben.

Die gegenwärtige Zahl von 80 unterschiedlichen Instrumenten im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik müsse deutlich reduziert, die erfolgreichen Instrumente stärker genutzt werden. Die Budgets sollten in die Regionen vergeben und dort selbst verwaltet werden. Denn die Kompetenz existiere vor Ort und nicht in weit entfernten Zentralen.


Markus Kurth, der sozial- und behindertenpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, erklärte:

Die BA hat vom Gesetz her einen sozialen Auftrag. Allerdings sei dieser in Kombination mit einer wirtschaftlichen Leistungserbringung auszuführen.

Im sozialpolitischen Bereich seien klare Fehlentwicklungen zu erkennen. So sei etwa die Förderung von Betreuungskunden „unwirtschaftlich“. Zu fragen sei, ob den einzelnen Gruppen noch der entsprechende Förderbedarf zukomme, den sie benötigen, um wieder in Erwerbsarbeit zu gelangen. Der sozialpolitische Auftrag der BA sei wieder mit Leben zu füllen.

Es sei unstrittig, das abschlussbezogene berufliche Weiterbildung vernünftig sei. Der Zeithorizont bei der Betrachtung der Erfolge muss lang genug gewählt werden, um die wirklichen Auswirkungen zu erkennen. Allerdings gebe es ein grundsätzliches Problem. Die BA trage bei der beruflichen Weiterbildung die Kosten, die Erträge flössen jedoch der Gesellschaft als Ganzem zu.

Im Vergaberecht müssten klare Kriterien geschaffen werden. Dazu gehörten insbesondere die soziale Kompetenz der Träger und eine Tariftreue der Träger. Hier habe das Wirtschaftsministerium auf ganzer Linie versagt.


Die Bundesagentur für Arbeit


Für die Bundesagentur hatte Klaus Oks, Leiter des Bereichs aktive Arbeitsförderung/Produktentwicklung und Betreuung bei der BA, auf dem Podium Platz genommen.

Für Oks ist bei der beruflichen Weiterbildung gleichzeitig der sozialpolitische Auftrag und die wirtschaftliche Leistungserbringung zu beachten.

Die alten Kritiken an der berufliche Weiterbildung (sie sei unsinnig, zu teuer usw.) seien mit für die letzten Entwicklungen verantwortlich, bei der die BA bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung über Ziel hinausgeschossen sei. Es habe einen kurzfristigen Reflex hin zu kurzfristiger Weiterbildung gegeben.

Die Betreuungskunden sollen im nächsten Jahr stärker gefördert werden. Wenn langfristige Qualifizierung sinnvoll sei, dann solle sie auch gewährt werden. Die Ausschreibungen müsse die BA allerdings nach geltendem Recht durchführen, hier habe sie keinen Ermessensspielraum.

Bei den Ausschreibungen seien Veränderungen notwendig, die eine stärkere Bewertung der Qualität vorsähen. Auch die Erfahrung des Trägers vor Ort, die Bildung von Netzwerken in der Region und die Erfahrungen der BA mit dem Träger sollten in die Bewertung mit einfließen.

Ab 2007 sollen hauptamtliche Prüfer unabhängig und unangemeldet Maßnahmen überprüfen. Es werde durchgängige Teilnehmerbefragungen geben.


Die Arbeitgeber


Für den Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung e. V. (BBB) nahm Siegfried Schmauder an der Diskussion teil.

Man kann wieder über Weiterbildung diskutieren, dass sei für ihn von besonderer Bedeutung. Der BBB wolle in 2007 einen ersten Weiterbildungstag initiieren.

Die Verökonomisierung habe zu verrückten Ausschlägen bei der Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die BA geführt. So hätten sich z. B. Firmen die betriebliche Weiterbildung über die BA finanzieren lassen.

Er setze sich dafür ein, am Prinzip der Versicherungsfinanzierung im SGB III und an der Steuerfinanzierung im SGB II auch bei der beruflichen Weiterbildung festzuhalten.

Der Preisverfall bei ausschreibungsrelevanten Maßnahmen sei so gravierend, dass bei einzelnen Maßnahmen nicht mehr genügend Ausschreibungsteilnehmer vorhanden wären. Es seien Preise erreicht, bei denen viele kein Angebot mehr abgeben würden. Abschlussbezogene Weiterbildung sei kurzfristigen Maßnahmen gewichen. Abschlussbezogene Weiterbildung sei jedoch dringend notwendig. Ob die „Modularisierung“ der Ausbildung ein Goldener Mittelweg darstelle, da sei er eher skeptisch.

Die Weiterbildung insgesamt müsse von der Regelungsseite her unter ein gemeinsames Dach. Dazu würde dringend ein Weiterbildungsgesetz gebraucht, das alle Elemente der Weiterbildung unter sich vereint.


Manfred Thrun, der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Berufsförderwerke (ARGE), verspürte einen großen Ärger.

Es gebe Träger, die in den letzten beiden Jahren Rückgänge von 30 – 50 % in der Belegung verkraften müssten. Nicht an der beruflichen Rehabilitation müsse gespart werden. Richtig sei vielmehr, dass die Gesellschaft insgesamt durch die berufliche Rehabilitation spare.

Der Ärger in der Branche sei groß. Die Vergabepraxis der BA und das SGB II seien dafür die Ursache. Der sozialpolitische Auftrag der BA sei bei der Gewährung von Reha-Maßnahmen nicht mehr erkennbar. Manchmal habe er das Gefühl, „als wäre die BA eine Abteilung der Deutschen Bank. Das könne ja wohl nicht sein!“

Der Bereich des SGB II entwickele sich zu Reha-freien Räumen. Trotz eines Rechtsanspruchs auf Rehabilitation, den das SGB IX vorsieht, versuche die BA, aus Kostengründen den individuellen Rechtsanspruch auszuhebeln. Mit einer Änderung von Definitionen will die BA weg vom Rechtsanspruch auf Rehabilitation, um auch solche Maßnahmen ausschreiben zu können.


Für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG) erklärte Dr. Katja Robinson:

Die Berufsbildungswerke seien von den Änderungen noch nicht voll betroffen. Sie sehe aber eine mittelbare Gefahr, wenn die BA versuche, Maßnahmen für die Erstausbildung behinderter junger Menschen ebenfalls im Ausschreibungsverfahren zu vergeben.

Sie freue sich, dass die BA ihren sozialpolitischen Auftrag wieder ausspricht.

Besondere Probleme gebe es jedoch im Bereich des SGB II. Sobald ein junger behinderter Mensch in einer Bedarfsgemeinschaft ist, landet er schon mal in einem 1-Euro-Job. In der Erstausbildung bei den Berufsförderwerken hingegen würde er erstmals erfahren, welche Stärken er besitze. Nur auf diese Weise sei eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt möglich.

Die gegenwärtige Praxis führe dazu, dass Bezieher des SGB II häufig keine Förderung mehr erhielten. Die ARGE oder die Optionskommune habe keine Berater, die sich mit der Förderung behinderter junger Mensche auskenne. Die sind bei der BA angesiedelt. Dort komme der junge Mensch häufig jedoch nicht an. Damit falle er aus der Förderung heraus, auf die er einen individuellen Rechtsanspruch hat.


ver.di


Für den Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung nahm Roland Kohsiek, Leiter des Fachbereichs im Landesbezirk Hamburg, an der Diskussion teil.

Kohsiek erklärte, die BA stelle trotz anderslautender Erklärungen ihren sozialpolitischen Auftrag in Frage. Wie sei es sonst zu erklären, dass ihr Leiter, Herr Weise, noch vor wenigen Wochen erklärt habe, die BA hätte keinen sozialpolitischen Auftrag.

Weiterbildung war das erfolgreichste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Die gegenwärtige Politik hingegen bewege sich hier irgendwo zwischen „schlechtreden und todschweigen“. Gerade jedoch abschlussbezogene Weiterbildung habe in den zurückliegenden Jahrzehnten entscheidend dazu beigetragen, den Strukturwandel in der Wirtschaft erfolgreich zu vollziehen.

Für die Kalkulation von ausgeschriebenen Maßnahmen empfahl er, zweistufig zu verfahren. Die Kalkulation könne einmal komplett erfolgen und einmal ohne Personalkosten. Dann wäre auch erkennbar, ob Preisvorteile lediglich durch Lohndumping erzielt würden. In diesem Fall könnte von einer schlechteren Qualität ausgegangen und das entsprechende Angebot abgewiesen werden.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 20.12.2006