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Belegung von Berufsbildungswerken akut gefährdet!

Nach 1996/97 und 2003/2004 stehen die Berufsbildungswerke vor einer erneuten tief greifenden Existenzbedrohung.

Berufsbildungswerke, die ursprünglich eingerichtet wurden zur Erstausbildung von jungen Menschen mit Behinderungen, soweit Art und Schwere der Behinderung oder die Sicherung des Erfolges die besonderen Hilfen dieser Einrichtung erforderlich machen (§ 35 SGB IX), die Jahrzehnte lang diesem Auftrag nachgekommen sind und behinderte junge Menschen für das Berufsleben ausgebildet und qualifiziert haben, sind nun unmittelbar betroffen von der veränderten Politik der Bundesagentur für Arbeit, die umsteuert zu „größerer Wirkung und Wirtschaftlichkeit“. Nicht nur dass den Berufsbildungswerken von der Bundesagentur seit Jahren ein Tageskostenpreis diktiert wird, der in bundesdeutschen Berufsbildungswerken zu Personalabbau und Arbeitsverdichtung geführt hat, wird nun das Prinzip „Wirkung und Wirtschaftlichkeit“ mit aller Konsequenz durchgesetzt. Qualitätsverluste und der Verlust von Arbeitsplätzen werden in Kauf genommen. Betroffen sind behinderte Jugendliche beispielsweise mit Lern-, Körper-, psychisch oder Sinnesbehinderungen, für die es auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ohnehin schwierig ist. Im Konkurrenzkampf um die wenigen betrieblichen Ausbildungsplätze gehen diese Jugendlichen leer aus. Diese jungen Menschen wurden bisher aufgrund der ihnen gesetzlich zugestandenen Rechtsansprüche vornehmlich von Berufsbildungswerken qualitativ hochwertig ausgebildet und in den Arbeitsmarkt integriert. Die neue Politik der Bundesagentur für Arbeit hat u. a. zur Folge, dass nicht mehr in erster Linie die sachlich und fachlich spezialisierten Berufsbildungswerke die Ausbildung übernehmen sollen. Vor allem Kostengründe geben den Ausschlag dafür, die Maßnahmen auszuschreiben. Dies hat zur Folge, dass zunehmend tarifvertraglich ungebundene „Billiganbieter“ den Zuschlag erhalten. Dies ist vor allem dadurch möglich, indem man bei Jugendlichen mit Lernbehinderungen in den psychologischen Diensten der Arbeitsagenturen lediglich eine Lernbeeinträchtigung diagnostiziert.

Gleiches gilt für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen.

Der Rechtsanspruch auf Ausbildung wird somit durch Gesetzesauslegungen bzw. Dienstanweisungen der Agentur für Arbeit verwässert und unterhöhlt. Es besteht die Gefahr, dass benachteiligte junge Menschen mit Behinderungen überhaupt nicht mehr gefördert oder in Maßnahmen mit erheblich verringertem Leistungsangebot untergebracht werden.

Die Konsequenz für Berufsbildungswerke ist schon jetzt deutlich an den Aufnahmezahlen für die Ausbildungsgänge August 2006 abzulesen. Die Belegungszahlen sinken und führen dazu, dass qualifizierte Ausbildungsplätze nicht mehr besetzt werden, behinderte junge Menschen ausgegrenzt werden und Arbeitsplätze der Beschäftigten aus Berufsbildungswerken aufs Spiel gesetzt werden.

Eine Politik, die wir nicht akzeptieren werden, der wir unseren gezielten Widerstand entgegensetzen werden.

In diesem Sinne sind Eltern, Lehrerinnen und Lehrer, Behindertenverbände, Gewerkschaften und Politikerinnen und Politiker gefordert, sich für die qualifizierte Ausbildung von behinderten Menschen in Berufsbildungswerken einzusetzen und dafür Sorge zu tragen, dass die Existenz der 52 bundesdeutschen Berufsbildungswerke durch die veränderte Einweisungspraxis der Bundesagentur nicht angetastet wird.

Wir sind der festen Überzeugung, dass diese behindertenfeindliche Politik zu langfristiger Arbeitslosigkeit bei behinderten Jugendlichen und zu Arbeitslosigkeit bei den Beschäftigten in den Berufsbildungswerken führt.

Wir fordern:
  • Ausreichend finanziell gesicherte Ausbildungsplätze in Berufsbildungswerken für junge behinderte Menschen.

  • Konsequente Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf berufliche Rehabilitation.

  • Keine Ausschreibung von beruflichen oder vorberuflichen Maßnahmen.
Die Unterzeichner fordern mit Nachdruck die Bundesregierung sowie die Bundesagentur für Arbeit auf, die weitere Durchführung der beruflichen Rehabilitation in Berufsbildungswerken zu gewährleisten.

Berufliche Rehabilitation ist ein unverzichtbarer Beitrag zur Realisierung eines Grundrechtes und eine Frage der Menschenwürde.

Unterschriften der Berufsbildungswerke:

Betriebsrat BBW Bremen
Betriebsrat BBW Hamburg
Betriebsrat DRK – BBW Worms
Mitarbeitervertretung CJD Homburg/Saar GMbH
Mitarbeitervertretung BBW Wichernhaus Schwarzenbruck
Mitarbeitervertretung CJD BBW Frechen
Betriebsrat BBW Annedore-Leber Berlin
Betriebsrat BBW Südhessen/Karben
Mitarbeitervertretung BBW Vollmarstein
Mitarbeitervertretung Stiftung St. Zeno BBW Kirchseeon
Betriebsrat BBW Stendal
Mitarbeitervertretung BBW Annastift Hannover
Mitarbeitervertretung BBW Bugenhagen Timmendorfer Strand
Mitarbeitervertretung BBW St. Nikolaus Dürrlauingen
Mitarbeitervertretung der Johannes-Anstalten/BBW Mosbach
Mitarbeitervertretung BBW Hof (Saale)
Mitarbeitervertretung CJD BBW Dortmund
Mitarbeitervertretung Theodor-Schäfer BBW Husum
Mitarbeitervertretung Kolping BBW Hettstedt
Betriebsrat BBW Neckargemünd
Betriebsrat BBW für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz
Mitarbeitervertretung BBW Greifswald
Mitarbeitervertretung BBW Waiblingen

Juli 2006

Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 04.10.2006