Nachrichten-Archiv

Zurück zur Übersicht

Die Weiterbildung soll ihren Schwerpunkt auf Bildungsbereiche legen, die dem Gemeinwohl dienen

Aus der Präambel des bildungspolitischen Beschlusses dder niedersächsischen SPD.


Bildung hat in Niedersachsen Zukunft – mit der SPD

Unsere Ziele als Bildungspartei in Niedersachsen

Die SPD ist die Bildungspartei Deutschlands. Wir sind stolz darauf, maßgebliche Impulse für die Entwicklung der Bildungslandschaft geliefert zu haben. Dieser Verantwortung sind wir uns bewusst, und deswegen legen wir in dieser Tradition ein neues Konzept zur Modernisierung aller Bildungsbereiche in Niedersachsen vor.

Nicht zuletzt durch internationale Studien wie PISA ist deutlich geworden, dass Deutschland – und damit auch Niedersachsen - den Anschluss an die internationalen Bildungsstandards verloren hat. Nach wie vor ist Deutschland das Land in Europa, in dem die soziale Herkunft am gravierendsten über die Bildungschancen entscheidet, es die schärfste Auslese und die größten sozialen Benachteiligungen gibt.

Vor diesem Hintergrund haben die sozialdemokratischen Bildungsziele nichts an Aktualität verloren, im Gegenteil, sie zu verwirklichen ist dringender denn je.

Wir wollen

  • eine bestmögliche individuelle Förderung jedes Menschen durch das Bildungssystem erreichen und damit Chancengleichheit als sozialdemokratische Kernbotschaft verwirklichen,

  • eine ganzheitliche und lebenslange Bildung gewährleisten, die alle Fähigkeiten umfasst unter gleichwertiger und gleichgewichtiger Einbeziehung der sprachlichen, motorischen, musischkünstlerischen, sozialen und kognitiven Fähigkeiten.



Der Beschlussteil zur Erwachsenen- und Weiterbildung


Erwachsenen- und Weiterbildung

Unsere Ziele


Die moderne Gesellschaft ist durch „lebenslanges Lernen“ gekennzeichnet. Fortbildung und Wiedereingliederung gewinnen auf allen Ebenen an Bedeutung. Hierzu leisten die Einrichtungen der Erwachsenen- und Weiterbildung einen unverzichtbaren Beitrag, der auch im öffentlichen Interesse liegt. Deswegen wollen wir Erwachsenen- und Weiterbildung stärken. Wir werden dabei den Schwerpunkt vor allem auf die Bildungsbereiche legen, die im Interesse der Gesellschaft sind und dem Gemeinwohl dienen. Dazu gehört auch der Ausbau des zweiten Bildungsweges. Die Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte wird verstärkt. Vorliegende Erfahrungen der Einrichtungen sind dabei zu nutzen. Die Erwachsenenbildung ist gefordert, enger mit den Berufsbildenden Schulen zusammenzuarbeiten. Auch der betrieblichen Bildung kommt eine besondere Bedeutung zu. Ein besonderes Gewicht legen wir in Zukunft verstärkt darauf, finanziell schwachen Gruppen der Bevölkerung den Zugang zu diesen Bildungsmöglichkeiten zu ermöglichen.

Neue gesellschaftliche Anforderungen erfordern eine innovative Erwachsenen- und Weiterbildung

Gerade die öffentlich geförderte Erwachsenen- und Weiterbildung muss sich sowohl am individuellen als am gesellschaftlichen Bedarf orientieren. Ziel muss sein, Menschen zu befähigen, in einem lebenslangen Lernprozess berufliche, soziale, kulturelle und politische Kompetenzen zu erwerben, die über die Ausbildungen in den vorhergehenden Bildungsbereichen hinausgehen. Auch hier gilt das Prinzip des ganzheitlichen und lebenslangen Lernens.

Für die SPD hat die Erwachsenen- und Weiterbildung einen hohen Stellenwert. Daher wird die SPD die Institutionen der Erwachsenenbildung darin unterstützen, sich auf diese veränderten gesellschaftlichen Anforderungen einzustellen. Dazu notwendige Regelungen werden so gestaltet, dass die öffentlich geförderten Einrichtungen der niedersächsischen Erwachsenenbildung ihre Leistungsfähigkeit erhalten, notwendige Veränderungen sozialverträglich gestalten und gesellschaftliche Ressourcen optimiert nutzen können. Wir werden insbesondere dem Aspekt der Planungssicherheit einen breiten Raum einbauen.

Grundsätze für die niedersächsische Erwachsenenbildung
  • Die Erwachsenenbildung wird anerkannter und akzeptierter Bestandteil einer Gesamtkonzeption verlässlicher öffentlicher Bildungsstrukturen. Das Land wird sich daher weiter für die Erwachsenenbildung verantwortlich zeigen und entsprechende Strukturen und Finanzen bereitstellen.

  • Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung, dem Niedersächsischen Bund für freie Erwachsendbildung und den Landesverbänden der Volkshochschulen sowie den Heimvolkhochschulen wird auf vertrauensvoller Basis fortgesetzt. Dies gilt auch für die Einrichtungen der Kammern, der betrieblichen Bildung und die privaten Weiterbildungseinrichtungen.

  • Um eine Neuorientierung öffentlicher Erwachsenenbildung entsprechend der veränderten gesellschaftlichen Anforderungen in die Wege zu leiten, wird das Land in enger Kooperation mit den Einrichtungen Anstöße geben, damit der gesellschaftlich steigenden Nachfrage nach kompensatorischer und fördernder Bildung mehr Raum geben wird.

  • Neue Organisationsformen des Lernens und neue Kooperationsformen, die den veränderten Arbeits- und Lebensverhältnissen der Menschen entsprechen, sind dabei von den Einrichtungen zu entwickeln und aufzunehmen.

  • Zentrale Aufgabe der Erwachsenenbildung bleibt dabei, das Recht auf Bildung für alle umzusetzen, soziale Benachteiligungen mit abzubauen und die Integration ausgegrenzter Bevölkerungsgruppen zu ermöglichen.

  • Ein besonderer Stellenwert kommt dabei der zu verbessernden sozialen Absicherung der häufig freiberuflichen Dozentinnen- und Dozenten zu.

  • Die Erwachsenenbildung soll vor dem Hintergrund verstärkter Modularisierung in allen Bildungsgängen durch eigene Angebote in diesem System eine besondere, ergänzende Rolle spielen. Dies gilt insbesondere für Angebote von Modulen, die mit „Credit Points" im Rahmen des internationalen ECTS-Systems anerkannt sind. Die Zusammenarbeit der Erwachenenbildungseinrichtungen mit den Universitäten und Fachhochschulen ist über diese Aspekte hinaus zu verstärken.

  • Die Erwachsenenbildung muss mit Berufsbildenden Schulen zusammenarbeiten, dort vorhandene Ressourcen nutzen und mit gemeinsamen Angeboten Qualifikationsmöglichkeiten in der beruflichen Weiterbildung entwickeln.

  • Das Land wird die Erwachsenenbildungseinrichtungen darin unterstützen, dem 2. Bildungsweg einen besonderen Stellenwert einzuräumen.

  • Grundsätzlich gilt es – aber auch für die öffentlich geförderte Erwachsenenbildung - die betriebliche Bildung wieder stärker zu betonen. Die Zusammenarbeit der Erwachsenenbildungseinrichtungen mit den Betrieben und den Kammern ist hierbei von besonderer Bedeutung.

  • Das Land erwartet von den anerkannten Erwachsenenbildung des Landes einen besonderen Beitrag in Hinblick auf die Bildungsbereiche, die in den nächsten Jahren im Mittelpunkt stehen werden: die frühkindliche und vorschulische Bildungsarbeit und die Gemeinsame Schule. Angebote für die Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie für die Lehrkräfte besonders im Hinblick auf Qualifizierung für die individuelle Förderung der Kinder sowie Schülerinnen und Schüler erwartet das Land von der öffentlich geförderten Erwachsenenbildung.

  • Das Land garantiert, dass das System öffentlicher Weiterbildungsstruktur erhalten bleibt. Die gilt auch für den Bildungsurlaub. Es wird darauf ankommen, sowohl institutionelle Strukturen aufrecht zu erhalten, als auch benachteiligte Zielgruppen und gesellschaftserforderliche Inhalte zu finanzieren.

  • Auch die Zusammenarbeit zwischen öffentlich anerkannter und geförderter Erwachsenen- und Weiterbildung und privaten Anbietern von Weiterbildung ist für die Zukunft kein Tabu-Thema mehr.

Notwendige Veränderung im System der Erwachsenenbildung

Das Prinzip „Alle machen alles“ kann für das System niedersächsischer Erwachsenenbildung nicht mehr konstitutiv sein. Es muss eine stärkere Konzentration der Fördermittel auf die trägerspezifischen Bildungsinhalte erfolgen. Dies hat vor allem die Inhalte im Fokus, die von zentraler öffentlicher Bedeutung sind, damit deren Vermittlung gesichert werden kann.

Die drei Säulen der Erwachsenenbildung bleiben erhalten, ihre quantitative Gewichtung und ihre Aufgabenstellungen werden vor dem Hintergrund der sich wandelnden gesellschaftlichen Anforderungen an die Erwachsenenbildung ständig kritisch überprüft und entsprechend gewichtet werden. In diesem Sinne soll sich die Förderung wesentlich auf die Bereiche beziehen, die als „gemeinwohlorientiert“ anzusehen sind wie die politische Bildung, der zweite Bildungsweg, Analphabetisierungskurse, Integrationsmaßnahmen, Veranstaltungen zur Gleichstellung u. s. w.. Dies sind Inhalte, die unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der potenziellen Zielgruppen gefördert werden sollen.

Ebenfalls ist es notwendig, Zielgruppen in die Lage zu versetzen, an Erwachsenenbildung überhaupt erst teilnehmen zu können. Bei einer zunehmend größer werdenden Zahl von Menschen reichen deren persönliche finanzielle Möglichkeiten nicht zur Bildungsteilnahme an kostenpflichtigen Angeboten der Erwachsenenbildung aus. Wenn das Recht auf Bildung für alle optimaler gesichert werden soll, dann muss für diese Gruppe eine Förderung erfolgen. Die Sicherstellung dieser Förderung streben wir in Zusammenarbeit mit dem Bund, den Kommunen und den Erwachsenenbildungseinrichtungen an.

Spezifische Anforderungen an die einzelnen Säulen der niedersächsischen Erwachsenbildung:

Über die allgemeinen Anforderungen sind für die drei Säulen der öffentlich geförderten niedersächsischen Erwachsenbildung auch spezifische Anforderungen zu stellen.

Anforderungen an die kommunalen Einrichtungen

  1. Die kommunale Erwachsenenbildung soll durch Fusionen, Kooperationen und Netzwerke ihre Qualität weiter verbessern. Dabei muss sichergestellt werden, dass sich alle kommunal Verantwortlichen ausreichend am Aufbau, Ausbau, Erhalt und an der Sicherung ihrer Einrichtungen beteiligen.

  2. Die kommunalen Gebietskörperschaften sind in der Verantwortung, dafür Sorge zu tragen, dass die unterschiedlichen Erwachsenbildungsangebote – sowohl die der örtlichen vorhandenen Angebote der anerkannten Erwachsenenbildung wie auch die der privaten Weiterbildungseinrichtungen – erfasst und den potenziellen Zielgruppen (z. B. als Broschüre, als Internet-Datenbank) zur Verfügung gestellt werden. Regionale Informationssysteme müssen eingerichtet werden, um die Weiterbildungsstruktur aufzuzeigen.

  3. Solche Netzwerke können verhindern, dass Angebote ausfallen, weil bei den einzelnen Trägern nicht hinreichend Teilnehmer/-innen vorhanden sind. Hier soll auch die Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden gesucht werden.

Anforderungen an die Heimvolkshochschulen
  1. Die niedersächsischen Heimvolkshochschulen haben nach wie vor einen hohen Stellenwert im Kontext niedersächsischer Erwachsenenbildung. Veränderungen in diesen Bereichen sind dort allerdings vor dem Hintergrund sich wandelnder gesellschaftlicher Anforderungen auch notwendig.

  2. Insbesondere in Hinblick auf die Zusammenarbeit mit den Hochschulen des Landes haben die Heimvolkshochschulen die Chance, mit ergänzenden Angeboten zur Kompensation mangelnder Studierfähigkeit, zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen, bei der Begleitung von Berufspraktika und bei speziellen Programmen für Studienabbrecher zu wirken. Die vorhandenen Ressourcen und Erfahrungen der Heimvolkshochschulen in diesen Bereichen sollen vom Land und den Hochschulen verstärkt genutzt werden.

  3. Dies gilt auch für den Bereich der europäischen Integration, der EU-Erweiterung und für die europäische Bildung insgesamt. Dazu gehört auch die Entwicklung kontinuierlicher europäischer Beziehungen. Aufbauend auf den Kompetenzen der Heimvolkhochschulen ist dieser Bereich auszubauen.

  4. Die Heimvolkshochschulen können auch im der Fort- und Weiterbildung der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Lehrkräfte eine besondere Leistung erbringen. Dies fordert das Land ein.

  5. Mit Hilfe des Landes sollte der Bereich der Heimvolkshochschulen bis 2013 so aufgestellt werden, dass er den sich so ändernden Anforderungen an diese Form der Erwachsenenbildung gerecht werden kann.

  6. Wenn es den Heimvolkshochschulen gelingt in diesen Beeichen effektiv und erfolgreich zu arbeiten, dann wird sich somit auch das zukünftige Gesamtkonzept niedersächsischer Heimvolkshochschulen wandeln. Hier bieten sich den Heimvolkshochschulen Chancen, sich erfolgreich auf die zukünftige institutionellen und gesellschaftlichen Bedarfe ein zu stellen.

Anforderungen an die Landeseinrichtungen
  1. Die Landeseinrichtungen haben die Aufgabe, trägerspezifische Profile verstärkt zu entwickeln, um deutlich zu machen, welche spezifischen und ergänzenden Aufgaben sie angesichts eines flächendeckend ausgebauten kommunalen Weiterbildungsnetzes haben

  2. Die Träger dieser Einrichtungen müssen sich zukünftig stärker an der Finanzierung dieser Aufgaben beteiligen.

  3. Das Land wird in den verschiedenen Bereichen die Landeseinrichtungen darin unterstützen, zu einer engeren Zusammenarbeit aller Einrichtungen zu kommen, ggf. auch zu Fusionen, um Mittel und Ressourcen optimaler einsetzen zu können.



Quelle: Bildungspolitische Beschlüsse des außerordentlichen Landesparteitages der niedersächsischen SPD am 10. Juni 2006 in Wolfsburg

Sie können die vollständigen bildungspolitischen Beschlüsse der niedersächsischen SPD hier als pdf-Datei herunterladen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 16.06.2006