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Tarifpolitische Zielperspektiven zur beruflichen Weiterbildung von ver.di

Die Bestandsaufnahme und Analyse der Weiterbildungslandschaft in Deutschland zeigt deutliche Defizite bezogen auf institutionelle, zeitliche, finanzielle und organisatorische Voraussetzungen für Weiterbildung auf. Das vorliegende Arbeitspapier soll einen weiteren Anstoß zur Diskussion um die Gestaltung und Verbesserung der beruflichen Weiterbildung geben. Erste Tarifverträge bei der IG-Metall und bei ver.di (Deutsche Telekom) zeigen, dass auf der tarifpolitischen Ebene viel Gestaltungsspielraum vorhanden ist.

Tarifpolitische Zielperspektiven

Ver.di verbindet mit tarifpolitischen Regelungen zur beruflichen Weiterbildung insbesondere folgende grundlegende gewerkschaftlichen Ziele

  • Verbesserung des Qualitätsniveaus
  • deutliche Erhöhung der TeilnehmerInnenzahl
  • Sicherung und Regelung der Finanzierung beruflicher Weiterbildung
  • tarifliche Verankerung von Rechtsansprüchen auf Freistellung zur beruflichen Weiterbildung.
Jeder Beschäftigte soll einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung und die dazu erforderliche bezahlte Freistellung von der beruflichen Tätigkeit für mindestens fünf Tage je Kalenderjahr erhalten. Der Anspruch muss übertragbar sein, damit auch längere Weiterbildungsphasen möglich werden.

Der Weiterbildungsbedarf wird mindestens einmal jährlich ermittelt und beraten. Arbeitgeber und die Betriebs- bzw. Personalräte haben auf der Grundlage der Ergebnisse den betrieblichen Weiterbildungsbedarf mindestens einmal jährlich zu ermitteln, zu beraten und gegebenenfalls zu ergänzen. Zur Förderung der Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung sind die Beschäftigten ständig umfassend über geplante Maßnahmen individuell, betrieblich und rechtzeitig zu informieren.

Die Verwertbarkeit und die Veranlassung einer beruflichen Bildungsmaßnahme sollen künftig grundsätzlich über die Kostenverteilung entscheiden. Zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung können branchenspezifische Weiterbildungsfonds eingerichtet werden. Eine Fond-Lösung der Finanzierung dürfte für viele kleinstrukturierten Branchen die einzige sinnvolle Möglichkeit sein, um berufliche Weiterbildung zu realisieren.

Problemstellung in der beruflichen Weiterbildung

Weiterbildung scheint zunehmend über das Maß an Arbeitsplatzsicherheit, über berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, Einkommen und persönliche Lebensperspektiven der Beschäftigten zu entscheiden. Ver.di fordert daher für den Bereich der beruflichen Weiterbildung eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung.

„Im ersten Schritt ist deshalb ein Bundesgesetz für die berufliche Weiterbildung zu schaffen, das einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung für alle garantiert. Dieses Rahmengesetz soll den Zugang zur Weiterbildung für alle sichern, für Herstellung institutioneller Verlässlichkeit sorgen, Transparenz herstellen und die Beratung absichern sowie die Gleichwertigkeit der beruflichen und allgemeinen Bildungsabschlüsse sorgen.
Schließlich sollen arbeitsmarktfähige Abschlüsse vorgesehen, Lernzeitansprüche abgesichert und klare Finanzierungsregelungen geschaffen werden. Information und die Qualität der Weiterbildung und ihrer Verwertbarkeit zählen zu den wichtigsten Kriterien bei Bildungsentscheidungen. Darum gilt es Qualitätsstandards zu entwickeln und zu sichern.“
(Hannoveraner Erklärung v. 29. 6. 02).

Da eine gesetzgeberische Lösung derzeit nicht zu erkennen ist, stellt sich für ver.di die Frage, wie mit tarifpolitischen Initiativen zumindest einheitliche bzw. vergleichbare Finanzierungsgrundlagen in der beruflichen Weiterbildung erreicht werden können.

Der Flächen- bzw. Verbandstarifvertrag mit seiner immer noch starken, normierenden Kraft bietet die Chance, in gewerkschaftlich organisierten Kernbereichen zuerst Standards zu setzen, denen sich in der Folge kleinere Branchen nicht, bzw. nicht gänzlich entziehen können. Die Broschüre soll Anstöße zur Diskussion zur Regelung der Finanzierung und Teilnahme an beruflicher Weiterbildung durch tarifpolitische Regelungen geben.

Sie können die Broschüre hier als pdf-Datei herunterladen.

Sie können das Programm und die Ergebnisse des Kongresses auf der Homepage menschen machen innovationen einssehen.

Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 30.04.2006