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Harken statt Lernen - Fördern fällt weitgehend aus: Immer weniger Arbeitslose haben die Chance auf eine Weiterbildung

Der Kuchen wird immer kleiner – und die Menge der Leute, die davon abbeißen möchten, immer größer. Doch klar ist: Nur die Bestgenährten bekommen einen Happen ab. So lässt sich heute Weiterbildung für Arbeitslose in Deutschland beschreiben.

Obwohl die Zahl der Jobsuchenden wächst, steht seit vier Jahren immer weniger Geld für ihre Qualifizierung zur Verfügung. Allein von 2002 auf 2003 sanken die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für entsprechende Kurse von 6,7 auf 5 Milliarden Euro und auch für dieses Jahr wurde der so genannte Eingliederungstitel noch einmal um zehn Prozent gekürzt. Noch drastischer fällt der Vergleich bei Betrachtung der Teilnehmerzahlen aus: Sie haben sich in den vergangenen beiden Jahren halbiert. Gerade einmal 185316 Arbeitslose steckten im Juni in einem Qualifizierungskurs.

Dabei gilt: Wer in einem Bundesland mit vergleichsweise geringer Arbeitslosigkeit wie Bayern oder Baden-Württemberg wohnt, hat wesentlich bessere Chancen auf eine Weiterbildungsmaßnahme als ein Bürger Berlins oder Sachsen-Anhalts. Auch Schwerbehinderte, Langzeitarbeitslose und Über-50-Jährige sind stark unterrepräsentiert. "Die Steuerung der Maßnahmen orientiert sich am zu erwartenden Erfolg", kommentiert kühl die Sprecherin der Bundesagentur in Nürnberg. Schließlich lautet die Vorgabe, dass mindestens 70 Prozent der Kursteilnehmer anschließend auf dem ersten Arbeitsmarkt landen müssen – in einem Land wie Sachsen-Anhalt, wo auf 34 gemeldete Arbeitslose eine freie Stelle kommt, ein fast aussichtsloses Unterfangen.

Neuer Finanztopf für Eingliederung

Im nächsten Jahr wird die Klientel der Bundesagentur noch einmal drastisch wachsen. Während es gegenwärtig 2,2 Millionen Arbeitslosenhilfeempfänger gibt, rechnet die Bundesregierung nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit 3,1 Millionen Menschen, die das so genannte Arbeitslosengeld II bekommen. Für ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt sind 6,35 Milliarden Euro im Bundeshaushalt eingestellt; auch Weiterbildungsmaßnahmen sollen aus diesem Topf bezahlt werden – theoretisch zumindest.

Die Entscheidung darüber, wie das Geld eingesetzt wird, sollen die Jobcenter vor Ort treffen. Dabei gilt aber die Vorgabe der Bundesregierung: Die Agenturen müssen 52 Prozent der bis zu 25-Jährigen eine "Maßnahme angedeihen" lassen – sei es die Vermittlung eines Ausbildungsplatzes, eines Praktikums, eines Trainingskurses oder einer Stelle auf dem 2. Arbeitsmarkt. Bei älteren Arbeitslosengeld II-Empfängern wird eine "Aktivierungsquote" von 23 Prozent angepeilt.

Etwa eine halbe Million Menschen, die bisher Arbeitslosenhilfe erhalten, bekommen künftig keinen Cent mehr – zum Beispiel, weil ihr Ehepartner genug verdient oder sie erst einmal ihre Lebensversicherung auflösen sollen. Zudem haben sie keine Chance, von dem neu aufgelegten Förderprogramm der Bundesregierung zu profitieren. Sollten sie sich nicht mehr alle drei Monate bei der Arbeitsagentur melden, fallen sie ganz aus der Arbeitslosenstatistik.

Zumindest theoretisch besser sieht es für viele Sozialhilfeempfänger aus, die bisher grundsätzlich von Arbeitsamtskursen ausgeschlossen waren. Doch wenn weiterhin nur Maßnahmen mit einer Erfolgsprognose von 70 Prozent durchgeführt werden – und daran will die Bundesagentur festhalten – dann nützt ihnen dieses Recht in der Realität wenig. So spricht vieles dafür, dass das „Förderangebot“ darauf hinausläuft, dass Arbeitslose für einen Euro pro Stunde Laub harken und Spielplätze säubern – denn das ist für den Staat schlicht die billigste "Aktivierungsmaßnahme". Dabei führen derartige Beschäftigungsprojekte die Menschen nachweislich fast nie auf den ersten Arbeitsmarkt zurück und tragen keineswegs dazu bei, ihre Qualifikationen zu erhalten. Doch darum geht es ja auch gar nicht. Wer mehr als 15 Stunden schuftet, gilt schlicht nicht mehr als arbeitslos – und wird dann ebenfalls aus der Statistik gestrichen.

Quelle: ver.di-publik



Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 26.08.2004