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Die Bundesanstalt für Arbeit streicht die Mittel für berufliche Weiterbildung weiter zusammen

Presseerklärung der BA vom 14.11.2003

Verwaltungsrat stellt BA-Haushalt 2004 fest

Die ungünstige wirtschaftliche Entwicklung macht weiterhin einen Zuschuss erforderlich


Am Freitag hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit (BA) den Haushaltsplan 2004 mit einem Gesamtvolumen von 56,99 Milliarden Euro festgestellt. Angesichts der zu erwartenden Wirtschaftsentwicklung geht er davon aus, dass die Ausgaben die Einnahmen übersteigen werden und einen Bundeszuschuss von 5,21 Milliarden Euro erforderlich machen. Damit folgte der Verwaltungsrat dem Vorschlag des Vorstandes.

Der Verwaltungsrat der BA folgt dem Ziel des Vorstands, die Wirkungen der aktiven Arbeitsförderung im nächsten Haushaltsjahr trotz eingeschränkter Ressourcen weiter zu verbessern. Er geht davon aus, dass durch die Umsetzung der Reform der BA auch die Dienstleistungen wirtschaftlicher erbracht werden.

Der Haushaltsplan sieht Gesamteinnahmen in Höhe von 51,78 Milliarden Euro vor, davon 48,3 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Für 2003 waren dafür im Haushaltsplan 49,4 Milliarden Euro veranschlagt worden. Aufgrund des Beschäftigungsrückgangs in 2003 bleiben bereits in diesem Jahr die Beitragseinnahmen hinter den Erwartungen zurück. Gegenüber 2003 ist daher für 2004 mit einem Rückgang von 1,1 Milliarden Euro zu rechnen.

Der Etat für 2004 basiert auf den gesamtwirtschaftlichen Eckwerten der Bundesregierung, die davon ausgehen, dass das Bruttoinlandsprodukt im nächsten Jahr um 1,7 Prozent steigt. Erwartet werden ferner eine Abnahme der Zahl der abhängig Beschäftigten um 0,4 Prozent und Lohnzuwächse von 1,8 Prozent. Im Jahresdurchschnitt werden 4,36 Millionen Arbeitslose erwartet.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sieht der Haushaltsplan ein Gesamtvolumen von 20,16 Milliarden Euro vor. Dies sind 1,37 Milliarden Euro weniger als im Haushaltsplan 2003. Von diesem Gesamtbetrag entfallen 10,29 Milliarden Euro auf den Eingliederungstitel, in dem die meisten Ermessensleistungen der aktiven Arbeitsförderung zusammengefasst sind.

Die Ausgaben im Eingliederungstitel 2003 und 2004 können aber nur bedingt verglichen werden. Durch Gesetzesänderungen sind beispielsweise die Ausgaben für Ermessensleistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nicht mehr Bestandteil des Eingliederungstitels. Sie werden an anderer Stelle des Haushaltsplans eingestellt. Auch der Wegfall von Leistungen (z. B. Sozialplanmaßnahmen) musste berücksichtigt werden. Wird ein vergleichbarer Leistungskatalog wie 2003 im Eingliederungstitel zu Grunde gelegt, beträgt der Rückgang gegenüber dem voraussichtlichen Ist-Ergebnis 2003 etwa 1,37 Milliarden Euro.

Für Arbeitslosengeld sind 29,5 Milliarden Euro vorgesehen und damit etwa 350 Millionen Euro mehr als voraussichtlich bis Jahresende.

Verwaltungsausgaben einschließlich Personalaufwendungen erfordern im nächsten Jahr 4,75 Milliarden Euro, etwa 330 Millionen Euro mehr als 2003. Damit werden Projekte insbesondere in der Informationstechnik unterstützt, die den Reformprozess der BA unterstützen müssen.

Für 2003 hatte die Bundesanstalt für Arbeit einen ausgeglichenen Haushaltsplan ohne Bundeszuschuss vorgelegt. Grundlage hierfür war die von der Bundesregierung projektierte gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Danach war u. a. von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 1,5 Prozent auszugehen. Aufgrund der verschlechterten ökonomischen Rahmenbedingungen erwartet die BA in diesem Jahr ein Haushaltsdefizit von bis zu 7,5 Milliarden Euro.


Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 02.12.2003