Berufliche Weiterbildung

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Bildungsurlaub in Sachsen

Sächsische Unternehmen brauchen qualifizierte Fachleute -Lebenslanges Lernen darf keine Floskel sein

Auf einer Pressekonferenz im Sächsischen Landtag stellte Miro Jennerjahn, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion, einen Gesetzentwurf für den Anspruch auf Bildungsfreistellung vor:

"Lebenslanges Lernen darf nicht nur eine Floskel sein. Unsere Unternehmen brauchen qualifizierte Fachkräfte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Gerade Mittelständler leiden schon heute unter Fachkräftemangel. Ein wichtiger Schritt ist deshalb die Qualifizierung der eigenen Belegschaft."

"Mit den Bildungsgutscheinen hat die Staatsregierung das Pferd vom Schwanz her aufgezäumt. Arbeitnehmer bekommen zwar einen Zuschuss für Weiterbildung, haben aber keinen gesetzlichen Anspruch, die Maßnahmen auch besuchen zu dürfen."

"Mit unserem Gesetzentwurf stärken wir die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch auf bezahlte Freistellung zum Zwecke der Weiterbildung bietet neue Möglichkeiten, sich eigenverantwortlich zu qualifizieren."

Der grüne Arbeitsmarktexperte Jennerjahn hat darüber hinaus auch die Interessen kleiner Unternehmen im Blick: "Unternehmen die weniger als zehn Angestellte haben, sollen einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 45 Euro pro Tag erhalten, wenn ein Mitarbeiter Bildungsurlaub in Anspruch nimmt."

Der Anspruch auf bezahlte Freistellung soll der Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen im Rahmen der beruflichen, politischen und allgemeinen Weiterbildung dienen.


Quelle: Pressemeldung der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im sächsischen Landtag vom 11. Juli 2011

Weitere Informationen zum Gesetzentwurf finden Sie auf der Homepage der sächsischen GRÜNEN.

Schlagworte zu diesem Beitrag: Weiterbildung, Lebenslanges Lernen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 12.07.2011

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024