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Einigung im Streit um den Deutschen Qualifikationsrahmens

Vereinbarung

Im Rahmen der Beratungen zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) fand auf Einladung des Präsidenten im Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Berlin ein Abstimmungsgespräch zur Klärung noch offener Fragen bei der Zuordnung deutscher Qualifikationen zum DQR statt, an dem Spitzenvertreterinnen und -vertreter folgender Institutionen beteiligt waren: Bundesregierung (Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie), Kultusministerkonferenz und Wirtschaftsministerkonferenz der Länder, Zentralverband des Deutschen Handwerks, Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesinstitut für Berufsbildung. Sie haben sich auf eine gemeinsame Position zur Umsetzung des EQR auf einen Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) geeinigt.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs unterstreichen die zentrale Bedeutung des EQR als gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für die verschiedenen nationalen Qualifikationssysteme, um Gleichwertigkeiten und Unterschiede von Qualifikationen transparenter zu machen, die Durchlässigkeit im Bildungssystem zu erhöhen und die Mobilität von Lernenden und Beschäftigten in Deutschland wie auch in Europa zu fördern. Als Übersetzungsinstrument für den EQR wurde dazu der „Deutsche Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)“ erarbeitet, dem alle Beteiligten bereits zugestimmt haben.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gesprächs sind sich darin einig, dass sich die berufliche und die allgemeine Bildung in Deutschland durch eine hohe Qualität und Gleichwertigkeit auszeichnen. Daher sind die Zuordnungen zum DQR - als nationale Umsetzung des EQR – in Übereinstimmung aller beteiligten Partner so vorzunehmen, dass eine angemessene Bewertung und damit eine Vergleichbarkeit deutscher Qualifikationen in Europa gewährleistet werden. Mit den verschiedenen Zuordnungen, die von den beteiligten Partnern bereits im Konsens getroffen worden sind, wie z.B. zu Niveau 6 (u.a. Bachelor, Fachschule, Fachwirt, Meister), wird dies unter Beweis gestellt.

Die Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, der Kultusministerkonferenz, der Wirtschaftsministerkonferenz, der Sozialpartner und der Wirtschaftsorganisationen werden den DQR-Prozess zügig fortsetzen und vereinbaren zum weiteren Vorgehen folgende Punkte:
  1. Für die berufliche Erstausbildung wird eine Zuordnung zunächst auf Niveau 3 (2-jährige Ausbildungen) und auf Niveau 4 (3- und 3 ½ jährige Ausbildungen) vorgenommen.

  2. Von einer Zuordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse zum DQR wird vorerst abgesehen. Da die gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen im europäischen und internationalen Rahmen durch völkerrechtliche Staatsverträge geregelt ist, entstehen damit für Schülerinnen und Schüler keinerlei Benachteiligungen.

  3. Nach einem Zeitraum von fünf Jahren werden auf der Grundlage kompetenzorientierter Ausbildungsordnungen der beruflichen Erstausbildung und kompetenzorientierter Bildungsstandards für die allgemeinbildenden Schulabschlüsse unter Maßgabe der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung alle Zuordnungen erneut beraten und gemeinsam entschieden. Dabei soll die weitere Entwicklung auf der europäischen Ebene mit berücksichtigt und auch eine Höherstufung geprüft werden.

  4. Um den weiteren Arbeitsprozess des DQR mit dem Ziel einer zeitnahen Referenzierung an den EQR sicherzustellen, wird der Arbeitskreis DQR gebeten, die noch ausstehenden Zuordnungen vorzunehmen.


Weitere Informationen zum DQR und zur Einigung finden sie auf der Homepage des Deutschen Qualifikationsrahmens.


Schlagworte zu diesem Beitrag: Lebenslanges Lernen, Deutscher Qualifikationsrahmen
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 01.02.2012

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024