Grundsätzliches zur Weiterbildung

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Lebenslanges Lernen – Bedarf und Finanzierung

Für ver.di präzisierrte Mechthild Bayer die gewerkschaftliche Kritik am Konzept des Bildungssparens:

Ich wurde speziell zu der Kritik am Bildungssparen gefragt. Wir sagten zu dem Bildungssparen nicht, dass wir generell dagegen sind. Wir haben die Effektivität und die Relevanz des Instruments bezweifelt. Unser Hauptargument ist, dass das Bildungssparen gerade die benachteiligten Gruppen, die man einbeziehen möchte, am wenigsten erreicht. Nun hat natürlich die Expertenkommission gerade diese Gruppen besonders hervor gehoben und gesagt, wir wollen das Bildungssparen so ausgestalten, dass es für die Benachteiligten auf jeden Fall umsetzbar ist. Wir geben aber zu bedenken, dass gerade bei diesen Gruppen das Sparen für Bildung in Konkurrenz zu ganz anderen Fragen steht. Das ist zum Beispiel die Altersvorsorge, Fragen von Konsumbedürfnissen und vieles mehr.

In einem Bericht aus der Frankfurter Rundschau, den ich zu den Dohmen-Gutachten gelesen habe, stand zu meiner Verwunderung der Satz, dass bisher eben Möbel oder Autos gekauft wurden. Aber Möbel und Autos stehen eben für einen großen Teil der Bevölkerung in Konkurrenz zur Bildung. Die Frage ist deswegen, ob dieses Instrument geeignet ist, speziell die benachteiligten Gruppen oder die Gruppen, die weniger Geld haben, zu erfassen. Dass diese Gruppen auf etwas zu verzichten und ihre Prioritäten ausgerechnet auf Bildung setzen, halten wir für äußerst unwahrscheinlich.

Wir brachten in dem Papier zum Bildungssparen auch ein paar generelle Argumente. Es kam die Frage der Nachfrageorientierung. Wenn man den Menschen Bildungsgutscheine in die Hand drückt, führt das natürlich dazu, dass die se auf dem Markt auftauchen und sich dann die Träger aussuchen. Das kann in der Konsequenz zu einer Menge Problemen führen. Nicht die Träger mit ihren Angeboten bestimmen das Feld, sondern die Nachfrager, indem sie auf diesem Markt auftauchen. Sie haben natürlich auch keinen Überblick über das Feld. Das heißt, sie wissen gar nicht, zu welchen Trägern sie überhaupt gehen sollen. Wenn sie dann zu den Trägern gehen, suchen sie sich dort teilweise Angebote aus, die entweder relativ günstig sind oder in eine Richtung gehen, von der sie glauben, dass sie unmittelbar arbeitsmarktrelevant sind.

Eigentlich setzt dieses Konzept damit hoch informierte und risikobereite Subjekte am Markt voraus. Das sind aber die Mehrheit der Menschen auf dem Weiterbildungsmarkt überhaupt nicht. Sie brauchen vielmehr Hilfe, um sich auf diesem Markt orientieren zu können. Insofern ist eine Umstellung von der Nachfrageorientierung auf eine derartige Subjektfinanzierung ein großes Problem. Wir haben das ja auch an der Resonanz bei den Bildungsgutscheinen, die die BA vergeben hat, gesehen. Auch der Evaluierungsbericht hat gezeigt, was allein in diesem Segment der Weiterbildung mit den Bildungsgutscheinen passiert. Jetzt würden wir genau das quasi bei dem Bildungssparen wieder ein Stück weit rein holen. Bildungssparen muss man nämlich strukturell vor allem unter einem Gesichtspunkt sehen: Es ist eine subjektorientierte Finanzierung. Es stärkt ausschließlich die individuelle Finanzierung.

Die Frage ist, ob das wirklich genügend Weiterbildungsressourcen regenerieren kann. Darum geht es ja langfristig und generell. Wir wollen mehr Geld für Weiterbildung im Topf haben. Wie kommen wir dazu? Kommen wir durch diese Instrumente dazu? Unsere Befürchtung ist, dass das genau mit diesem Instrument nicht passieren wird.

Diesbezüglich steht natürlich auch die Frage, was wir denn Anderes wollen. Wenn die vorgeschlagenen Instrumente nach unserer Auffassung offensichtlich nicht ausreichen, dann muss es ja noch etwas Anderes geben. Ich hatte vor der Pause bereits gesagt, dass wir uns durchaus über ein Gesamtpaket Gedanken gemacht haben. Vielleicht hebe ich das Instrument der individuellen Finanzierung noch einmal hervor. Da hatten wir ja gemeint, dass man das zunächst in einem Erwachsenenbildungsförderungsgesetz auch mal tatsächlich zusammenfasst und die bestehende Segmentierung auflöst. Es muss in einem Gesetz zusammengefasst werden, wie es die Expertenkommission auch vorgeschlagen hat. Das findet bei uns große Zustimmung.

Allerdings ist die Idee ja auch, dass man dann in der Frage von Zuschuss und Darlehen, je nachdem wofür diese individuelle Weiterbildung veranlasst wird, tatsächlich unterschiedlich vorgeht und differenziert. Wir haben hier so etwas wie das Nachholen von Schulabschlüssen, das hauptsächlich über Zuschüsse regeneriert wird und wir haben das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, das ja im Prinzip auch eine Mischung zwischen Zuschuss und Darlehen ist. Bezüglich der individuellen Finanzierung meinen wir, dass man das so ausstatten kann, dass verschiedene Instrumente gebündelt werden. Man darf sie nicht als einzelne Leistungsgesetze wirr in der Landschaft stehen lassen, wie das jetzt beispielsweise beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz der Fall ist.

Als Drei-Säulen-Modell bereits vorgestellt, würde daneben für die betriebliche Weiterbildung die Aufgabe bestehen, zu schauen, was wir durch Tarifverträge hin bekommen und was in dieser Frage über Fonds geregelt werden kann. Die Fonds hätten vor allen Dingen den Vorteil, dass sie die Unterinvestition, die in der betrieblichen Weiterbildung nach den CVTS-Studien herrscht, in irgendeiner Weise in den Griff bekommen. Wir wissen alle, dass Betriebe, die Weiterbildung ausgeben, in Konkurrenz zu denen geraten, die keine ausgeben und nicht für Weiterbildung investieren. Um einen bestimmten Ausgleich herzustellen, sind Fonds das richtige Instrument. Die Idee war, dass die Fonds, wenn wir sie als Tarifvertragsparteien anstoßen, auch einen gewissen Rückhalt von der öffentlichen Hand bekommen und nicht alles uns aufgelastet wird. Was in diesem Bereich alles geregelt werden soll, bekommen wir nicht allein durch Tarifvereinbarungen hin.

Das dritte Instrument betrifft die Weiterbildung der Arbeitslosen. Hier müssen wir uns fragen, wo wir angesichts der herrschenden Situation eigentlich hin wollen. Auch das muss in dem Gesamtpaket enthalten sein, um nicht die Weiterbildung der Arbeitslosen als ein einzelnes Segment neben den anderen stehen zu lassen. Ein heutiger Arbeitender kann mit der Nachfrage im Betrieb und auf dem freien Weiterbildungsmarkt konfrontiert sein. Er kann aber auch individuell nachfragend sein. Er kann auch selbst arbeitslos werden und ist dann plötzlich der so genannte Kunde der Bundesanstalt für Arbeit. In Erwerbsbiographien können sich diese Phasen abwechseln. Es muss für einen Menschen erkennbar sein, wo die öffentliche Hand insgesamt eine Struktur bereithält, die auch eine Weiterbildungskultur fördert.

Zu der Frage, ob denn die Finanzierung das einzige Instrument sei, würde ich mich Herrn Professor Timmermann anschließen wollen: Es ist nicht das einzige Instrument, aber es ist ein entscheidender Hebel. Es ist genau wie die Zeitfrage ein entscheidender Hebel. Zeit und Finanzierung sind sehr entscheidend, um das System voranzubringen. Auch in der Finanzierungsfrage muss man vorankommen. Das vorgeschlagene Drei-Säulen-Modell ist nach unserer Auffassung nicht geeignet, um einen entscheidenden Schritt zu tun. Das werden wir dann auch an der Abfrage sehen, wenn das dann tatsächlich zum Gesetz wird. Bildungssparen wird nicht viel nachgefragt werden. Man wird damit nichts kaputt machen, aber man wird damit auch nichts großartig verändern.


Für die IG Metall erläuterte Dr. Klaus Heimann Probleme bei der Umsetzung von tariflichen Vereinbarungen zur beruflichen Weiterbildung:

Die erste Frage kam von Herrn Schummer und betrifft die europäischen Vernetzungen. Ich glaube schon, dass wir mit dem europäischen Bildungspass ein sehr gutes Instrument haben, um Qualifikationen umfassend zu dokumentieren und sie im europäischen Bildungsraum auch transportierbar zu machen. Das ist ja das Ziel. Der Bildungspass selbst ist mit circa 10.000 verteilten Stück im Jahr noch nicht gerade der große Renner. Aber daran kann man noch etwas tun. Dazu gehört dann aber auch, dass wir uns in den einzelnen Branchen überlegen, wie wir europäische Projekte auflegen können. Wir diskutieren in einzelnen Feldern bereits europäische Kernberufe. Das wäre eine Möglichkeit. Das geht von der Erkenntnis aus, dass das Auto in Spanien und das Auto in Deutschland den gleichen Service brauchen. Man könnte doch also einen Kernbereich in diesem Bereich schaffen. Derartiges könnte man dann im Anschluss auch für die Weiterbildung betreiben. Es gebe da gewiss eine Reihe von Möglichkeiten. Allerdings sind diese Wege sehr mühsam, weil wir im Moment eher unter dem Stichwort „Europäischer Qualifikationsrahmen“ Systematisierungsmodelle diskutieren. Das sind eher bürokratische Angelegenheiten, die weniger mit dem realen Leben der Menschen und deren Bildungsansprüchen zu tun haben. Wenn wir den Bildungspass, die Dokumentation und europäische Projekte im Kernbereich eingehender diskutieren würden, kämen wir ein ganzes Stück weiter.

Herr Schneider wollte etwas zum Thema „öffentliche Förderung“ wissen. Hier möchte ich nur noch einmal betonen, dass auch wir einen Mix vorgeschlagen haben. Dazu stehen wir auch, und das halte ich auch für richtig. Deswegen kritisieren wir eigentlich auch nicht den Vorschlag des Bildungssparens. Die Kommission hatte einen präzisen Auftrag, was das Volumen oder die Haushaltsneutralität angeht. Wenn man diese Säulen-Theorie etwas skeptisch sieht und für breiteres Denken plädiert, dann gehört für mich dazu, dass man auch über die berufliche Weiterbildung in den Betrieben nachdenkt. Das aus diesem Kontext völlig raus zu nehmen, halte ich für einen Fehler. Deswegen haben wir dieses Feld in unsere Überlegungen einbezogen.

Wenn man diesen Gedanken einbezieht, stellt man fest, dass es in fast allen Ländern Europas bezüglich der Weiterbildung das Instrument der Fonds gibt. Damit wird mal mehr und mal weniger erfolgreich operiert. Auf jeden Fall praktizieren das viele Länder und nehmen dadurch die Branchen und die Sozialparteien stärker in die Verantwortung, das Feld zu gestalten. Sie gestalten damit nicht nur ihre partikularen Interessen, sondern übernehmen auch Aufträge vom Staat, um besondere Problemgruppen zu fördern und bestimmte Probleme anzupacken. Allerdings geschieht das dann auch mit Unterstützung des Staates. Der Staat hat sich hier praktisch eines Instruments bedient, das besteht, um auch seiner Verantwortung für bestimmte Probleme auf dem Weiterbildungsmarkt gerecht zu werden. Er schafft damit im Grunde genommen keine eigene Struktur, sondern lässt sich das schön von anderen abarbeiten. Allerdings muss er dafür auch Investitionen einbringen. Diesen Gedankengang finde ich richtig.

Ich greife mal den Gedankengang auf, den Herr Minister Laumann in NRW mit seinen Bildungsschecks hatte. Er nimmt auch keine Unterscheidung zwischen beruflicher Weiterbildung im Betrieb und individueller Weiterbildung vor. Er sagt, dass Konzepte entwickelt werden müssen, die ein bisschen mehr sein sollen als Anpassung. Maschinenanpassung möchte er nicht bezahlen. Aber wenn der Betrieb das mit dem Arbeitnehmer in eine Strategie hineinpackt, dann ist er sehr wohl bereit, bis zu 750 Euro halbierend in dieses Konzept einzubringen. Das ist meiner Meinung nach ein Konzept, das weiter geht als das, was bislang von der Kommission erbracht wurde. Ich gebe gern zu, dass das auf Grund des beschränkten Auftrags sein kann. Die beiden Fraktionen, die das Gesetz umsetzen wollen, können ja durchaus über den Vorschlag hinausgehen und auch die Erfahrungen aus NRW aufnehmen. Diese Erfahrungen sind relativ positiv. Wir haben dort das System, dass die Tarifparteien das in ihre Strategie einbauen und somit die Menschen den Scheck und die Beratung in Anspruch nehmen. Ich denke schon, dass man an dieser Stelle grundsätzlich weiter gehen kann, als bisher vorgeschlagen wurde.

Das meinen wir auch mit dem Stichwort „Weiterbildungskultur“. Wir haben vorhin bereits gehört, dass einige Komponenten sehr wichtig sind. Dazu gehören die Finanzierung, die Zeit und die Motivation. Diese Motivation ist natürlich viel leichter zu erzeugen, wenn ich mich in Arbeitsstrukturen befinde, wo Weiterbildung nicht als notwendiges Übel gesehen wird, sondern wo Weiterbildung ganz normaler Bestandteil der Arbeit ist, und es gern gesehen wird, wenn ich meinen Kopf öffne und bewege. Die These, dass ein erfolgreiches Unternehmen ein Weiterbildungsunternehmen ist, stimmt und trägt. Diejenigen, die nichts in Weiterbildung investieren, haben eigentlich schon ihren ersten Sargnagel zum Konkurs geschlagen. Insofern muss das einfach eine Stimmung und eine positive Kultur sein. Dazu kann natürlich auch der Staat beitragen. Dazu können auch insgesamt die Strukturen beitragen, die sich mit diesem Thema beschäftigen. Es muss einfach neugierig auf Bildung gemacht werden, so dass der Einzelne dabei sein möchte. Es ist ein wichtiger Beitrag, dass Menschen sagen, sie sind bereit, sich darauf einzulassen. Das hat ja auch mit Ängsten und Vorerfahrungen in Bildung, die nicht immer positiv sind, zu tun. Insofern sollten wir nicht nur über Geld nachdenken, dass der Einzelne einbringen soll, sondern darüber nachdenken, diese innerliche Bereitschaft, sich anzustrengen, zu öffnen und mitzumachen, zu honorieren. Das ist auch eine Leistung, die der Einzelne erbringt, und die ist viel wichtiger. Die gilt es auch zu fördern und nicht nur zu sehen, wie viele 100 Euro der Einzelne jetzt einbringt.

Mein dritter Punkt bezieht sich auf Frau Hinz, die fragte, was die Arbeitgeber einbringen sollen. Wir sind zu diesem Kontenmodell aus der Diskussion mit den Arbeitgebern gekommen. Ein wichtiger Punkt bezüglich des Lernens ist, dass es nicht unmittelbar im Betrieb, sondern bei Bildungsträgern stattfindet oder wo der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verlassen muss und Ausfallzeiten entstehen. Der Arbeitgeber zahlt also die Bildungskosten, also all das, was mit Gebühren zu tun hat. Das war der Zusammenhang und um das Thema zu bewegen, haben viele Betriebe im Rahmen ihrer Weiterbildungskultur ein solches Modell mit aufgebaut. Sie führten dann, ergänzend zu den Zeitkonten, die sie schon hatten, ein konkretes Bildungskonto ein. Das motiviert beide Seiten, das Konto auch zu nutzen, zu entleeren und damit Weiterbildung zu betreiben. Das ist eine Kostenteilung, die die Bildungsstrukturen verbessert.

Wir wissen inzwischen, dass bei Verwendung der Konten die Weiterbildungsintensität gewachsen ist. Die Wirkung ist also da. Allerdings sind die Konten teilweise immer noch sehr voll. Das heißt, es werden Stunden angesammelt und die Bildungszeiten dann aber nicht umgesetzt. Dennoch glauben wir, dass es ein durchaus akzeptabler Weg ist. Einzahlen kann man dort natürlich auch die Bildungszeiten, die sich aus den Urlaubsgesetzen zum Bildungsurlaub der Länder ergeben. Das wäre eine Variante. Es gibt teilweise auch Betriebsvereinbarungen, die auch Zeiten regeln. Auch diese Zeiten kämen mit auf das Konto. All das, was man unter dem Stichwort „Mehrarbeit“ aber eben auch unter exklusiv vorgesehenen Bildungszeiten versteht, käme in diesen Topf hinein und würde dann individuell genutzt.

Wir haben in unserem Papier konkret darauf hingewiesen, dass es ein Insolvenzsicherungsgesetz bei Arbeitszeitkonten gibt. Diese Versicherung fängt im SGB IV derzeit bei 27 Monaten Laufzeit an. Wir schlagen vor, diese Laufzeit zu kürzen. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, flexibler zu werden. Für die rechtliche Erleichterung dieser Kontendebatte erwarten wir das. Der Vorschlag kommt übrigens aus der Kommission. Dort wurde er entwickelt. Insofern brauchen Sie nur den Kommissionsbericht zu nehmen und ihn umsetzen. Dann hätten wir eine konkrete Struktur und könnten etwas voranbringen.

Aber noch mal: Bitte machen Sie nicht den großen Fehler, die Tarifvertragsparteien mit diesem Thema allein zu lassen. Wir haben nur begrenzte Wirksamkeiten. Sie wissen, dass die Anzahl derer, für die ein Tarifvertrag überhaupt gilt, eher abnehmend als steigend ist. Sie wissen, dass wir in schwierigen Bereichen, die auch weiterbildungsferne Gruppen beinhalten, mit diesem Instrument nur begrenzt umgehen können. Wir brauchen Unterstützung für dieses Konzept. Ein solcher Tarifvertrag zur Weiterbildung ist keiner, der von selber läuft. Der hat schon seine Probleme und seine Schwierigkeiten. Nehmen wir nur zum Beispiel die Verabredung, dass jeder mit jedem ein Weiterbildungsgespräch zu führen hat. Im Grunde genommen heißt das, eine individuelle Strategie für das kommende Jahr zur Weiterbildung zu entwickeln. Auch da sind wir, was die Betriebe angeht, am Ende unserer Möglichkeiten. Wir hatten bislang zur Förderung von Projekten immer Strukturen, die uns dabei geholfen haben, diese Dinge zu implementieren und zu strukturieren. Das ist leider im Bildungsministerium alles weg gefallen. Man lässt uns sehr alleine mit den Schwierigkeiten, diese Tarifverträge umzusetzen.

Ich werbe an dieser Stelle nochmals für Unterstützung bei dem Ausprobieren dieser neuen Instrumente und dass die Bundesregierung uns hilft und nicht sagt. „Das ist nur euer Bier und nun macht mal“. So kann das mit der Weiterbildung nicht funktionieren. Deswegen bitte ich um Unterstützung für die Umsetzungskonzepte.



Quelle: Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Protokoll 16/26 einer öffentlichen Anhörung. Die Beiträge der Sachverständigen und Abgeordneten wurden nicht korrigiert.

Sie können das komplette Wortprotokoll hier als pdf-Datei herunterladen.


Verweise zu diesem Artikel:
Dieser Beitrag wurde zuletzt aktualisiert am 13.03.2007

Quelle: www.netzwerk-weiterbildung.info
Druckdatum: 28.03.2024